Wardenburg, den 23.09.2009

BSH setzt Naturschutzinteressen gerichtlich durch

Einem Biogaslandwirt mit 280ha Eigenland wurde durch den Grundstücksverkehrs-ausschuss (GVA) des Landkreises Oldenburg in Wildeshausen eine wertvolle feuchte Niederungsfläche von 1,71 Hektar für den Maisanbau in unmittelbarer Nachbarschaft der Hunte zugesprochen. Damit unterlag die Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems (BSH), die die Fläche als weiteres Glied des Naturkorridors Hunte-Jade im Zuge eines Kompensationsverfahrens als Wiesenvogel-Biotop erwerben wollte.

Gegen den Beschluss hatte die BSH vor dem Amtsgericht / Landwirtschaftsgericht Oldenburg Klage eingereicht, da auch der Naturschutz privilegiert sei und der GVA nicht ohne Berücksichtigung der gesetzlichen Belange verfahrensmäßig „durchmarschieren“ dürfe. Hinzu käme, dass es sich bei der BSH auch um einen anerkannten landwirtschaftlichen Betrieb handele.

Unter Leitung von Amtsgerichtsdirektor Possehl wurde einvernehmlich in öffentlicher Verhandlung entschieden, dass nach Rücknahme der GVA-Entscheidung angesichts der vom BSH-Vorsitzenden vorgetragenen Argumente zugunsten der Belange des Naturschutzes die Genehmigung nun doch erteilt wird. Daraufhin erklärte die BSH-Seite, dass sie den Antrag auf gerichtliche Entscheidung zurücknehmen werde.  Im Verfahren wurde auch Bezug genommen auf das kürzlich durch das OLG Oldenburg gefällte Urteil zugunsten der Energieversorgung Weser-Ems (EWE), der der vorrangige Erwerb von Agrarflächen zugestanden worden war. Nähere Informationen zu den Argumenten der BSH finden Sie hier, den bei der Nordwest Zeitung erschienenen Artikel können Sie hier nachlesen.

(Geschäftszeichen AG Oldenburg 4 Lw 19/2009 – 62/09NO6 mD776-09 vom 10. 09. 2009, Aktenzeichen OLG Oldenburg, 10. Zivilsenat Beschluss, 10 W 2/09, 02.07.2009)

Verantwortlich: Daniela Vogel


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