Jul 13, 2010

Austellung geht auf Wanderschaft


Die Wanderaustellung „ Flusslandschaft Hunte“, die vom Fachdienst Kreisentwicklung des Landkreises Diepholz, sowie dem Dümmer-Museum erarbeitet wurde, ist seit dem 12 Juli auf Wanderschaft.. Die Eröffnung fand in Goldenstedt statt. Wolfram van Lessen, erster Kreisrat in Diepholz und Verbandsvorsitzender der Hunte-Wasseracht hielt die Eröffnungsrede.

Bis zum 6. August macht die Austellung noch Station in Goldenstedt. Danach folgen weitere Ziele wie Wagenfeld, Wildeshausen und Dötlingen.

"Flusslandschaft Hunte“ ist ein Projekt, dass 2008 von dem Landkreis Diepholz gemeinsam mit den Landkreisen Oldenburg und Vechta ins Leben gerufen wurde. Das Projekt soll dazu dienen die Hunte zu einer naturtouristisch attraktiven Flusslandschaft und für Kanuten auf ihrer Gesamtlänge zu einem attraktiven Revier zu entwickeln, um den Fluss nicht, wie es momentan der Fall ist, nur als Entwässerungskanal und Hochwasserablauf dienen zu lassen.
Dabei soll die Hunte natürlicher werden und zu einer attraktiven Kulturlandschaft beitragen.

Falls Sie also Intersse an diesem Thema haben, sollten sie der Sonderaustellung „Flusslandschaft Hunte“ auf jeden Fall einen Besuch abstatten.

Weitere Informationen zum Projekt Flusslandschaft Hunte sowie Termine und Stationen finden Sie unter www.flusslandschaft-hunte.de.

Kategorie: General
Erstellt von: BSH
Austellung geht auf Wanderschaft
Darüber hinaus gibt es ständig folgende Reibungsverluste zwischen Landwirtschaft und Naturschutz:

  • Wie es die EU-Finanzkommissarin äußerte, sollten Landwirte und deren Funktionäre solange k e i n e Fördermittel mehr bekommen, wie sie sich nicht an z.B. Extensivierungsauflagen der EU halten, gegen die Natur- schutzgesetzgebung verstoßen (z.B. Wallhecken zerstören, häufig öffent- liche Wege umpflügen, keine vorgeschriebenen Abstände zu den Gewäs- sern einhalten, d.s. km²-Verluste!) oder sich sperren gegen die Realisie- rung von FFH-/Vogelschutz-Biotopverbundsystem-Konzepten (Natura 2000). In Niedersachsen gibt es zahlreiche Agrarfunktionäre, die selbst zurück- haltende und rücksichtsvolle FFH-Konzeptvorschläge der Naturschutzver- bände mit großem Getöse erfolgreich zu Fall gebracht haben, anders denkende Landwirte wagen nicht zu widersprechen, ein Regierungspräsident rät, nur noch jene Naturschutz-Maßnahmen zu beantragen, gegen die die Landwirte keine Einwände erheben.
  • Das Flurbereinigungsgesetz ist dringend novellierungsbedürftig. In den Vorständen der Teilnehmergemeinschaften sind auch Naturschutzvertreter als Mitglieder beizuholen.
  • Das Bundeswasserverbandsgesetz sollte bald novelliert werden, so dass es nicht weiterhin vornehmlich die Intressen der Landwirtschaft begünstigt (z.B. in Nieder- sachsen die meisten der 114 Verbände, die im Wasserverbandstag zusammengeschlossen sind und in sa. 1 Mrd. DM/pro Jahr und mehr verwalten dürften). Es ist sicherzustellen, dass ähnlich den Landschaftspflegeverbänden je 1/3 Stimmgewicht entfallen auf Landwirte, Naturschutz und Kommunen. Auch darf es diesen Körperschaften öffentlichen Rechts nicht weiterhin erlaubt sein, den Naturschutzverbänden die Einsichtnahme ihrer Haushalte zu verweigern. Zahlreiche Tätigkeiten ließen sich durch Landwirte ausführen, statt durch engverbundene Bau-Klientel.
  • Die in Landkreisen arbeitenden Grundstücksverkehrsausschüsse sind überwiegend mit agrarfreundlichen Personen oder Landwirten besetzt, Nichtlandwirte werden beim Erwerb von Außenflächen ebenso benachteiligt wie Naturschutzverbände (z.B. erfolgte ein Veto im Falle einer Schenkung in Varel/Friesland durch bekannte Politiker).

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