Jul 13, 2010

Austellung geht auf Wanderschaft


Die Wanderaustellung „ Flusslandschaft Hunte“, die vom Fachdienst Kreisentwicklung des Landkreises Diepholz, sowie dem Dümmer-Museum erarbeitet wurde, ist seit dem 12 Juli auf Wanderschaft.. Die Eröffnung fand in Goldenstedt statt. Wolfram van Lessen, erster Kreisrat in Diepholz und Verbandsvorsitzender der Hunte-Wasseracht hielt die Eröffnungsrede.

Bis zum 6. August macht die Austellung noch Station in Goldenstedt. Danach folgen weitere Ziele wie Wagenfeld, Wildeshausen und Dötlingen.

"Flusslandschaft Hunte“ ist ein Projekt, dass 2008 von dem Landkreis Diepholz gemeinsam mit den Landkreisen Oldenburg und Vechta ins Leben gerufen wurde. Das Projekt soll dazu dienen die Hunte zu einer naturtouristisch attraktiven Flusslandschaft und für Kanuten auf ihrer Gesamtlänge zu einem attraktiven Revier zu entwickeln, um den Fluss nicht, wie es momentan der Fall ist, nur als Entwässerungskanal und Hochwasserablauf dienen zu lassen.
Dabei soll die Hunte natürlicher werden und zu einer attraktiven Kulturlandschaft beitragen.

Falls Sie also Intersse an diesem Thema haben, sollten sie der Sonderaustellung „Flusslandschaft Hunte“ auf jeden Fall einen Besuch abstatten.

Weitere Informationen zum Projekt Flusslandschaft Hunte sowie Termine und Stationen finden Sie unter www.flusslandschaft-hunte.de.

Kategorie: General
Erstellt von: BSH
Austellung geht auf Wanderschaft
Denn der Landesbetrieb NLWKN hat der Scipio-Stiftung den Vorjahresbeitrag für einen sehr wasserbedürftigen naturnahen Wald in Düngstrup / Wildeshausen zu weniger als einem Fünftel um Monate verspätet erstattet: für die Entwässerung waren an die Hunte-Wasseracht 419 EUR zu zahlen, erstattet wurden lediglich 74 EUR. Es sei angemerkt, dass es sich bei den 32 Hektar Wald und Teiche um ein öffentlich zugängliches Naturschutzgebiet aus Eichenmischwald und Stillwasserzonen handelt, in dem jeder Niederschlag benötigt wird.

Es wäre ehrlicher, die „Erstattungsmöglichkeit“ besser nicht zu erwähnen und stattdessen zuzugeben, dass ein aufwändiges Antrags- und Mahnverfahren zugemutet werde. Das ist angesichts der Leistungen zum Erhalt von Ruhezonen zugunsten schutzwürdiger Lebensgemeinschaften sowie eines reichen Bärlappvorkommens nicht nachzuvollziehen. Die Leistungen für den Naturhaushalt und die Gesundheit der Bevölkerung bleiben somit unbeachtet.

 

Remmer Akkermann

BSH-Vorsitzender, Tel. 04407 922201  (akkermann.remmer@t-online.de)


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