Aug 8, 2010

Brutzeiten gelten auch auf dem Wasser


Wardenburg / Diepholz.  Ein „attraktives Revier“ für Kanutouristen, das wünschen sich Vertreter der Landkreise

Kategorie: General
Erstellt von: BSH

Wardenburg / Diepholz.  Ein „attraktives Revier“ für Kanutouristen, das wünschen sich Vertreter der Landkreise Diepholz, Vechta und Oldenburg für den gesamten Verlauf der Hunte. Zu begrüßen sind nach Ansicht der Biologischen Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems (BSH) die angekündigten Maßnahmen zum naturnahen Ausbau. Dazu zählen die Herstellung von Kleingewässern im Uferbereich oder die extensive Feuchtwiesennutzung. Gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen für Überschwemmungsflächen und Randstreifen werden zugleich unterstützt.

Skandalös ist dagegen nach Auffassung der BSH die fehlende Regelung von Schonzeiten auf dem Wasser. Statt die Brutstätten und tierischen Kinderstuben für Eisvögel, Mehlschwalben, Enten und Schnepfen  wie unterhalb von Wildeshausen in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juni ungestört zu lassen, sei es oberhalb von Wildeshausen gestattet, schon zum Beispiel ab dem 1. Mai – also mitten in der Hauptbrutzeit - die Hunte mit Wassertouristen zu bevölkern. Werbung werde inzwischen schon gemacht für Familienfeiern und Betriebsausflüge. Nicht ohne Grund habe der Landkreis Oldenburg im Jahre 2000 die Befahrensregelung eingeführt und Unterhaltungsfahrten mit Flößen untersagt. Dabei ist man den Wassertouristen schon sehr entgegengekommen, indem die Begrenzung wegen der Hauptferienzeit vom 15. Juli auf den 15. Juni vorverlegt wurde. Auch gab es an der Hunte schon wiederholt Lagerfeuer und Gehölzverwüstungen durch einige Kanuten und Paddler, die von weit her kamen und die nicht das individuelle Naturerlebnis oder den stillen Wassersport suchten.

Wir sind hier aber nicht in Alaska oder auf dem Rhein, alles ist viel kleinräumiger und empfindlicher, so die BSH. Das sehen auch viele Jäger und Fischer so. Also sollte aus diesem Fluss keine Ruderstrecke gemacht, sondern primär das Naturerlebnis gefördert werden. Vom Ufer aus lässt sich gleichermaßen die Lebengemeinschaft Fluss erleben, ob zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Von einigen Ausnahmen wie in Colnrade abgesehen, hat sich nach Ansicht der BSH der Wassertourismus für die Gastronomie bislang nicht zu einer maßgebenden Einnahmequelle entwickelt. Im Gegenteil: es sind Schilder bekannt, die den Verzehr des mitgebrachten Reiseproviants in der Gaststätte untersagten, weil der Umsatz zu wünschen übrig ließ.

Die BSH fordert von den anliegenden Landkreisen die Einhaltung einer Befahrensverbots entlang der gesamten Hunte vom 1. April bis zum 15. Juni. Eine entsprechende Verordunung wäre für die Strecke von Lembruch (hier heißt der Hunte-Zuleiter die Lohne) bzw. Diepholz bis nach Wildeshausen zu erlassen.

Damit würden die Verhältnismäßigkeit , Maß und Ziel gewahrt und auf die Interessen jener Erholungssuchenden Rücksicht genommen werden, die ohne Instrumente die Ruhe am Wasser suchen. Außerdem müssten die Verhältnismäßigkeit, Maß und Ziel gewahrt und  auf die Interessen jener Erholungssuchenden Rücksicht genommen werden, die ohne Instrumente die Ruhe am Wasser suchen. Auch die seien ein wichtiges touristisches Kapital.

Was die ausufernde wassertouristische Entwicklung, diese „Öffnung für den Menschen“ für die Hunte bedeutet, kann jeder im Internet nachlesen (www.flusslandschaft-hunte.de):Allein für den Bereich einer Gemeinde werden aufgezählt: 12 einzubauende Rampen als Ein- und Ausstiegsstellen, 3 Steganlagen, 1 Treppenanlage,

15 Befestigungen für Kanus. Auf dem gesamten Flussabschnitt zwischen Diepholz und Wildeshausen sind etwa alle zwei bis drei Kilometer Ein- und Ausstiegsstellen für Kanuten geplant, und zwar mit der dazugehörigen Möblierung (Tisch, Bänke, evtl. sanitäre Anlagen). Damit kämen an die 50 Anlegestellen auf diesen Fluss zu.

„Offener für den Menschen“ geht es kaum. Das darf aber nicht geschehen. Damit die von den Projektplanern erwarteten Wassertouristen auch auf einem attraktiven Gewässer fahren können, sieht das Projekt zwei weitere Handlungsbereiche vor: „Wasserbau“ und „Naturschutz“. Hier werden nun endlich wirklich begrüßenswerte Maßnahmen zum naturnahen Rückbau der Hunte geplant, angefangen beim  Umbau der Wehre und Fischtreppen bis hin zu den Anbindungen von Altarmen und dem Einbau von Flussschlingen.

Für die BSH stellt sich allerdings die Frage, ob solche notwendigen Naturschutzmaßnahmen heutzutage nur noch dann umzusetzen und zu rechtfertigen sind, wenn sie irgendeinen wirtschaftlichen Nutzen für den Menschen zu versprechen scheinen? Offensichtlich findet das auch Resonanz bei Überlegungen in der Metropolregion Bremen-Oldenburg, denen die BSH nicht zustimmt. Denn der Schutz der Natur darf nicht nur noch ein  Vehikel für die Tourismuswirtschaft sein. Der Chef des UN-Umweltprogramms, Achim Steiner, mahnte bei der Wirtschaft an, die Natur und die Artenvielfalt als „Wert an sich“ mehr zu schätzen – sie gibt es (noch) kostenlos ohne Eintritt und Miete für alle Menschen zu jeder Zeit erholungswirksam zu erleben.

Für die Hunte heißt das, sie selbst ist zu schützen, ganz unabhängig von dem möglichen touristischen Potenzial, das in ihr angeblich schlummert. Denn sie gehört beispielsweise zu den wenigen Gewässern in Nordwestdeutschland, in denen schon heute Lachs und Meerforelle, spätestens nach Herstellung der biologischen Durchgängigkeit wieder aufsteigen und in Seiten- und Oberläufen ablaichen. Andernorts werden diese Wanderfischarten bereits im Mündungsbereich der Flüsse abgefischt oder sie können die Barrieren im Fluss gar nicht überwinden.

Damit die Hunte wieder „Lebensader für Natur und Mensch“ wird, wie es das Projekt Flusslandschaft Hunte fordert, muss niemand, der nicht gerade einer Wassersportgruppe am Fluss angehört,  auf ihr paddeln. Als Mensch kann man sich auch am Wasser, nicht nur auf dem Wasser erholen und die Natur ohne allzu große Störung von Flora und Fauna erleben.


Weitere Informationen siehe: www.bsh-natur.de

F.d.R.:    Dr. Remmer Akkermann

BSH-Vorsitzender,  Tel. 04407 -  922201  oder Büro: 04407 - 5111

Alle Bemühungen von Seiten der BSH und anderer Verbände, diese negative Entwicklung zu stoppen und auf die Einhaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu drängen, die ein „Verschlechterungsverbot“ für die Flächenbewirtschaftung im Einzugsgebiet der Lethe aufgibt, haben bisher keinen Erfolg gebracht. Mehrere Anträge auf zusätzliche Ausweisungen als Landschafts- oder Naturschutzgebiet im Wassereinzugsgebiet der Oberen Lethe sind abgelehnt worden, zuletzt im Februar 2009.

Am 24.07.1985 hat die BSH beim Landkreis Cloppenburg den Antrag auf Landschaftsschutz im Bereich der Oberen Lethe gestellt. Auf der Konferenz zur Sanierung der Lethe und der Ahlhorner Fischteiche (später Lethe - Forum) am 16.08.1996 wurde die sofortige Ausweisung des Oberen Lethetals als Naturschutzgebiet mit Erschwernisausgleich für die betroffenen Landwirte gefordert. Auch auf den nachfolgenden Konferenzen des Lethe-Forums wurden immer wieder durchgreifende Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität angemahnt. Im November 2008 hat die BSH erneut einen Antrag auf Ausweisung eines Naturschutzgebietes im Bereich der Oberen Lethe an die Landkreise Cloppenburg und Oldenburg  gestellt, der vom LK Cloppenburg wieder abgelehnt worden ist.

Schließlich wurden im November 1993 die Ahlhorner Fischteiche im engeren Umkreis durch die Bezirksregierung als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Dagegen ist für das Gebiet der Oberen Lethe bis heute nichts an Schutzmaßnahmen beschlossen worden. Auch das mit EU-Fördermitteln finanzierte Projekt „Farmers for Nature“ hat keine positiven Veränderungen gebracht, weil keine Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Pestizideinträge in die Lethe durchgeführt worden sind.

Deshalb appelliert nun die BSH an die Europäische Kommission - Generaldirektion Umwelt, als übergeordnete Instanz über das Bundesumweltministerium auf die Niedersächsische Landesregierung einzuwirken und mit Nachdruck im Bereich der Lethe die Einhaltung der FFH- Richtlinien einzufordern. Es sind dringend gezielte Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Pestizideinträge und zur Erhöhung der Wassermengen in der Lethe und im FFH-Gebiet Ahlhorner Fischteiche erforderlich. Dieses würde auch den Vorgaben  aus der EU- Wasserrahmenrichtlinie entsprechen.

Luftbilder zu den Teichen sind unter anderem hier zu finden.

 

Prof. Dr. Remmer Akkermann

Hubert Fenske, Jürgen Oppermann


© Copyright 2010 - 2021 - Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems e.V. (BSH)
BSH-Spendenkonto zugunsten bedrohter Pflanzen und Tiere: LzO, IBAN: DE92 2805 0100 0000 4430 44 BIC: SLZODE22XXX

- Impressum -