Aug 11, 2010

Neues Merkblatt zum Thema Symbiose erschienen


Ein Exkurs in die allgemeine Biologie zum Thema: Symbiose - Ãœberleben in Kooperation
Kategorie: General
Erstellt von: BSH

Ein Exkurs in die allgemeine Biologie zum Thema:

Symbiose
Ãœberleben in Kooperation

Im Laufe der Evolution haben sich spezielle Lebensgemeinschaften entwickelt, deren Organismen nur in Kooperation überleben können. Man nennt diese Vergesellschaftung und das Zusammenwirken zum gegenseitigen Nutzen Symbiose. Sie betrifft sehr unterschiedliche Partner. Das zeigen zahlreiche Beispiele, denen man fast überall auf der Erde begegnet (s. Kasten S. 3). Karl von Frisch (1967) umschrieb das allgemeinverständlich wie folgt: „Die Beziehungen zwischen verschiedenartigen Lebewesen sind vorwiegend unfreundlich. Sie kämpfen um den Lebensraum, einer frisst den anderen auf oder zehrt von ihm als Schmarotzer. Es gibt aber auch ein freundschaftliches Zusammenleben. Man nennt das Symbiose (Syn = mit, Bios = Leben). Wie beim Parasitismus finden sich viele Abstufungen: in zeitlicher Hinsicht von kurz dauernden Besuchen beim Partner bis zur Vereinigung auf Lebenszeit, in räumlicher Hinsicht von flüchtiger Berührung bis zur Verwachsung oder gar zum Eindringen des einen in den anderen; und, was das Wesen der Sache betrifft, von wechselseitigen Gefälligkeiten bis zu beiderseitiger Abhängigkeit, die über Leben und Tod entscheiden.“

Dr. Dr. Ingo Wöhler und Prof. Dr. Remmer Akkermann sind Autoren dieses 4-seitigen Merkblattes Nr. 75 von NVN und BSH. Zu beziehen ist es über die BSH für je
0.50 €.

Aufrufbar im Internet hier.
Darüber hinaus gibt es ständig folgende Reibungsverluste zwischen Landwirtschaft und Naturschutz:

  • Wie es die EU-Finanzkommissarin äußerte, sollten Landwirte und deren Funktionäre solange k e i n e Fördermittel mehr bekommen, wie sie sich nicht an z.B. Extensivierungsauflagen der EU halten, gegen die Natur- schutzgesetzgebung verstoßen (z.B. Wallhecken zerstören, häufig öffent- liche Wege umpflügen, keine vorgeschriebenen Abstände zu den Gewäs- sern einhalten, d.s. km²-Verluste!) oder sich sperren gegen die Realisie- rung von FFH-/Vogelschutz-Biotopverbundsystem-Konzepten (Natura 2000). In Niedersachsen gibt es zahlreiche Agrarfunktionäre, die selbst zurück- haltende und rücksichtsvolle FFH-Konzeptvorschläge der Naturschutzver- bände mit großem Getöse erfolgreich zu Fall gebracht haben, anders denkende Landwirte wagen nicht zu widersprechen, ein Regierungspräsident rät, nur noch jene Naturschutz-Maßnahmen zu beantragen, gegen die die Landwirte keine Einwände erheben.
  • Das Flurbereinigungsgesetz ist dringend novellierungsbedürftig. In den Vorständen der Teilnehmergemeinschaften sind auch Naturschutzvertreter als Mitglieder beizuholen.
  • Das Bundeswasserverbandsgesetz sollte bald novelliert werden, so dass es nicht weiterhin vornehmlich die Intressen der Landwirtschaft begünstigt (z.B. in Nieder- sachsen die meisten der 114 Verbände, die im Wasserverbandstag zusammengeschlossen sind und in sa. 1 Mrd. DM/pro Jahr und mehr verwalten dürften). Es ist sicherzustellen, dass ähnlich den Landschaftspflegeverbänden je 1/3 Stimmgewicht entfallen auf Landwirte, Naturschutz und Kommunen. Auch darf es diesen Körperschaften öffentlichen Rechts nicht weiterhin erlaubt sein, den Naturschutzverbänden die Einsichtnahme ihrer Haushalte zu verweigern. Zahlreiche Tätigkeiten ließen sich durch Landwirte ausführen, statt durch engverbundene Bau-Klientel.
  • Die in Landkreisen arbeitenden Grundstücksverkehrsausschüsse sind überwiegend mit agrarfreundlichen Personen oder Landwirten besetzt, Nichtlandwirte werden beim Erwerb von Außenflächen ebenso benachteiligt wie Naturschutzverbände (z.B. erfolgte ein Veto im Falle einer Schenkung in Varel/Friesland durch bekannte Politiker).

© Copyright 2010 - 2021 - Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems e.V. (BSH)
BSH-Spendenkonto zugunsten bedrohter Pflanzen und Tiere: LzO, IBAN: DE92 2805 0100 0000 4430 44 BIC: SLZODE22XXX

- Impressum -