Aug 11, 2010

Neues Merkblatt zum Thema Symbiose erschienen


Ein Exkurs in die allgemeine Biologie zum Thema: Symbiose - Ãœberleben in Kooperation
Kategorie: General
Erstellt von: BSH

Ein Exkurs in die allgemeine Biologie zum Thema:

Symbiose
Ãœberleben in Kooperation

Im Laufe der Evolution haben sich spezielle Lebensgemeinschaften entwickelt, deren Organismen nur in Kooperation überleben können. Man nennt diese Vergesellschaftung und das Zusammenwirken zum gegenseitigen Nutzen Symbiose. Sie betrifft sehr unterschiedliche Partner. Das zeigen zahlreiche Beispiele, denen man fast überall auf der Erde begegnet (s. Kasten S. 3). Karl von Frisch (1967) umschrieb das allgemeinverständlich wie folgt: „Die Beziehungen zwischen verschiedenartigen Lebewesen sind vorwiegend unfreundlich. Sie kämpfen um den Lebensraum, einer frisst den anderen auf oder zehrt von ihm als Schmarotzer. Es gibt aber auch ein freundschaftliches Zusammenleben. Man nennt das Symbiose (Syn = mit, Bios = Leben). Wie beim Parasitismus finden sich viele Abstufungen: in zeitlicher Hinsicht von kurz dauernden Besuchen beim Partner bis zur Vereinigung auf Lebenszeit, in räumlicher Hinsicht von flüchtiger Berührung bis zur Verwachsung oder gar zum Eindringen des einen in den anderen; und, was das Wesen der Sache betrifft, von wechselseitigen Gefälligkeiten bis zu beiderseitiger Abhängigkeit, die über Leben und Tod entscheiden.“

Dr. Dr. Ingo Wöhler und Prof. Dr. Remmer Akkermann sind Autoren dieses 4-seitigen Merkblattes Nr. 75 von NVN und BSH. Zu beziehen ist es über die BSH für je
0.50 €.

Aufrufbar im Internet hier.

Wer weiterhin feuchtes Grünland umpflügt, sollte durch die untere Naturschutz- bzw. Baubehörde alternativlos zur Wiederherstellung des vormaligen Zustands verpflichtet werden. Wer durch massives Auffahren von Bodenmaterial für mehr Trockenheit sorgt, sollte den alten Zustand ebenfalls sofort wiederherstellen müssen. Ein Freikaufen (zum Beispiel 1.000 EUR Bußgeld) aus der Portokasse, wie an der Lethe gerade geschehen, sollte unzulässig sein.

Ausnahmeparagraphen sind hier fehl am Platze, die Landkreise, Städte und Gemeinden sind aufgerufen, bei Landschaftsverstößen endlich konsequent durchzugreifen – was manche auch schon in einem gewissen Umfang tun. Allerdings darf das durch politische Einflussnahme nicht durch die Hintertür torpediert werden, nach dem Motto: Wer mehr Steuern zahlt oder politische Verbindungen hat, darf sich mehr erlauben als die kleineren Betriebe.

Liesa von Essen

Weitere Informationen unter: www.bsh-natur.de

 

Foto anbei: Dieter Tornow, Diepholz (BSH-Archiv)

Überfluteter Maisacker am Fluss, Nährstoffe werden aus dem Boden ausgewaschen, wertvolle humöse Bodenanteile weggeschwemmt (Erosion), hier hätte der Landkreis ein Anbauverbot aussprechen müssen, denn Flussniederungen sollten dem Grünland und Hochwasser vorbehalten bleiben.

 

Sie erreichen die BSH unter  Tel. 04407 5111       (verwaltung@bsh-natur.de)

c/o Frau Liesa von Essen, M.Sc.

den BSH-Vorsitzenden unter Tel. 04407 922201  (akkermann.remmer@t-online.de)

 


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