Sep 23, 2010

Zur Erklärung des nds. Umweltministeriums zu den Erkundungsarbeiten im Salzstock Gorleben


Nicht ergebnisoffen
Kategorie: General
Erstellt von: BSH

Nicht ergebnisoffen

Für „scheinheilig“ hält der energiepolitische Sprecher des NAFOR, Dr. Ingo Harms, die Erklärung des niedersächsischen Umweltministeriums, dass die Fortsetzung der Erkundungsarbeiten am Salzstock Gorleben zur Prüfung für ein Atommüllendlager „ergebnisoffen“ seien. „Es gibt keine ergebnisoffene Prüfung, seit Gorleben als einer der ungeeignetsten Salzstöcke ausgewählt wurde,“ betonte Harms. Die damaligen  Auswahlkriterien seien „alles andere als objektiv“ gewesen, sie hätten nicht der Standsicherheit, Wasserundurchlässigkeit und thermischen Stabilität des Salzstocks gegolten, sondern der Frage, wie stark der zu erwartende Protest der Bevölkerung ausfallen würde.

Wenn die Landesregierung nun ankündige, dass künftig auch ein „internationales Expertengremium“ beteiligt werden solle, so sei dies „Augenwischerei“. Es gebe genügend kritische Gutachten, die einen sofortigen Abbruch der Erkundungsarbeiten und die Prüfung anderer Standorte erzwängen. Die Genehmigung zum Weiterbetrieb sei als Hinhaltemanöver durchschaubar, denn die Erkundungsarbeiten dienten gemäß Atomgesetz als vorläufiger Entsorgungsnachweis. „Ohne Endlager kein Weiterbetrieb,“ stellte Harms den Zusammenhang zur Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke her. Solange eine Landesbehörde die „Eignungshöffigkeit“ erklärt, habe die Atomindustrie freie Bahn. „Gorleben ist ein Beispiel für das unheilvolle Zusammenwirken von Behörden und Industrie zum Schaden von Natur und Mensch,“ kommentierte Harms mit Blick auf das Atommüll-Desaster der Salzstöcke Asse II und Morsleben.

Die Suche nach einem atomaren Endlager dürfe nicht der Tagespolitik geopfert werden, dazu sei das nukleare Potenzial der Abfälle zu monströs. Es gehe um Zeiträume von Tausenden von Jahren „und nicht um die nächste Legislaturperiode.“ Wie sehr sich die jüngere Generation von diesen Fragen betroffen fühle, zeige der gewaltige Zulauf zur Anti-Atom-Bewegung. „Die Menschen haben Angst, weil sie fühlen, dass sie der Industrie und den Behörden in puncto Atommüll nicht trauen können,“ sagte Harms.

Die Naturschutzverbände sehen die Aufsichtsbehörden, insbesondere die Landkreise und Gemeinden, in der Pflicht, diese Auswüchse zu unterbinden und auf die Erhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zu bestehen. Es gebe hinreichende Möglichkeiten, dafür zu sorgen, dass das öffentliche Eigentum einschließlich der Wege unangetastet bleibe und Schäden repariert würden. Auch die Rückführung von Maisäckern in naturnahe Areale könne unter Pachtverzicht durch Kommunen und Ämter erfolgen. Feuchtgebiete enthalten ein besonders reiches Arteninventar, ob Insekten, wie farbenprächtige Schmetterlinge und Wasserkäfer, oder Wiesenvögel, wie Storch, Brachvogel oder Wildgänse. Wer Blumenwiesen statt Maiswüsten erleben möchte, kann das noch am ehesten in der Nähe von Gewässern. Diese Gebiete haben deshalb, auch nach Vorgaben der Europäischen Union, einen besonderen Schutzwert.

Nun allerdings verlautbaren einige maßgebende Agrarfunktionäre immer häufiger den rücksichtslosen Wunsch nach Freigabe auch feuchten Grünlandes für den Ackerbau. Wenn es sich um Hochwasserschutzgebiete handele, wären wasserbedingte Erosionsschäden das betriebs-wirtschaftliche Risiko des einzelnen Landwirts. Die Naturschutzverbände lehnen diese Vorstöße ab und sehen auch keinerlei Kompromissmöglichkeiten in Richtung Ackerbau. Das entspricht auch dem Wunsch der erholungssuchenden Bevölkerung, die sich am Gesang der Feldlerche oder dem Meckern der Bekassine erfreuen möchte und zwischen gülle-belasteten Maisfeldern immer weniger Gelegenheit dazu hat.

Weitere Informationen sind zu finden unter: www.bsh-natur.de

Ein aktuelles Merkblatt der BSH ist gerade erschienen: „Ist Landschaft reparierbar?“ - Text und Bilder stammen vom Botaniker Prof. Dr. Peter Janiesch (8 Seiten). - downloaden -

 

36 Zeilen

ViSdP: Sonja Lübben (04407 - 5111)

 


© Copyright 2010 - 2021 - Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems e.V. (BSH)
BSH-Spendenkonto zugunsten bedrohter Pflanzen und Tiere: LzO, IBAN: DE92 2805 0100 0000 4430 44 BIC: SLZODE22XXX

- Impressum -