Sep 23, 2010

Zur Erklärung des nds. Umweltministeriums zu den Erkundungsarbeiten im Salzstock Gorleben


Nicht ergebnisoffen
Kategorie: General
Erstellt von: BSH

Nicht ergebnisoffen

Für „scheinheilig“ hält der energiepolitische Sprecher des NAFOR, Dr. Ingo Harms, die Erklärung des niedersächsischen Umweltministeriums, dass die Fortsetzung der Erkundungsarbeiten am Salzstock Gorleben zur Prüfung für ein Atommüllendlager „ergebnisoffen“ seien. „Es gibt keine ergebnisoffene Prüfung, seit Gorleben als einer der ungeeignetsten Salzstöcke ausgewählt wurde,“ betonte Harms. Die damaligen  Auswahlkriterien seien „alles andere als objektiv“ gewesen, sie hätten nicht der Standsicherheit, Wasserundurchlässigkeit und thermischen Stabilität des Salzstocks gegolten, sondern der Frage, wie stark der zu erwartende Protest der Bevölkerung ausfallen würde.

Wenn die Landesregierung nun ankündige, dass künftig auch ein „internationales Expertengremium“ beteiligt werden solle, so sei dies „Augenwischerei“. Es gebe genügend kritische Gutachten, die einen sofortigen Abbruch der Erkundungsarbeiten und die Prüfung anderer Standorte erzwängen. Die Genehmigung zum Weiterbetrieb sei als Hinhaltemanöver durchschaubar, denn die Erkundungsarbeiten dienten gemäß Atomgesetz als vorläufiger Entsorgungsnachweis. „Ohne Endlager kein Weiterbetrieb,“ stellte Harms den Zusammenhang zur Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke her. Solange eine Landesbehörde die „Eignungshöffigkeit“ erklärt, habe die Atomindustrie freie Bahn. „Gorleben ist ein Beispiel für das unheilvolle Zusammenwirken von Behörden und Industrie zum Schaden von Natur und Mensch,“ kommentierte Harms mit Blick auf das Atommüll-Desaster der Salzstöcke Asse II und Morsleben.

Die Suche nach einem atomaren Endlager dürfe nicht der Tagespolitik geopfert werden, dazu sei das nukleare Potenzial der Abfälle zu monströs. Es gehe um Zeiträume von Tausenden von Jahren „und nicht um die nächste Legislaturperiode.“ Wie sehr sich die jüngere Generation von diesen Fragen betroffen fühle, zeige der gewaltige Zulauf zur Anti-Atom-Bewegung. „Die Menschen haben Angst, weil sie fühlen, dass sie der Industrie und den Behörden in puncto Atommüll nicht trauen können,“ sagte Harms.

Alle Bemühungen von Seiten der BSH und anderer Verbände, diese negative Entwicklung zu stoppen und auf die Einhaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu drängen, die ein „Verschlechterungsverbot“ für die Flächenbewirtschaftung im Einzugsgebiet der Lethe aufgibt, haben bisher keinen Erfolg gebracht. Mehrere Anträge auf zusätzliche Ausweisungen als Landschafts- oder Naturschutzgebiet im Wassereinzugsgebiet der Oberen Lethe sind abgelehnt worden, zuletzt im Februar 2009.

Am 24.07.1985 hat die BSH beim Landkreis Cloppenburg den Antrag auf Landschaftsschutz im Bereich der Oberen Lethe gestellt. Auf der Konferenz zur Sanierung der Lethe und der Ahlhorner Fischteiche (später Lethe - Forum) am 16.08.1996 wurde die sofortige Ausweisung des Oberen Lethetals als Naturschutzgebiet mit Erschwernisausgleich für die betroffenen Landwirte gefordert. Auch auf den nachfolgenden Konferenzen des Lethe-Forums wurden immer wieder durchgreifende Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität angemahnt. Im November 2008 hat die BSH erneut einen Antrag auf Ausweisung eines Naturschutzgebietes im Bereich der Oberen Lethe an die Landkreise Cloppenburg und Oldenburg  gestellt, der vom LK Cloppenburg wieder abgelehnt worden ist.

Schließlich wurden im November 1993 die Ahlhorner Fischteiche im engeren Umkreis durch die Bezirksregierung als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Dagegen ist für das Gebiet der Oberen Lethe bis heute nichts an Schutzmaßnahmen beschlossen worden. Auch das mit EU-Fördermitteln finanzierte Projekt „Farmers for Nature“ hat keine positiven Veränderungen gebracht, weil keine Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Pestizideinträge in die Lethe durchgeführt worden sind.

Deshalb appelliert nun die BSH an die Europäische Kommission - Generaldirektion Umwelt, als übergeordnete Instanz über das Bundesumweltministerium auf die Niedersächsische Landesregierung einzuwirken und mit Nachdruck im Bereich der Lethe die Einhaltung der FFH- Richtlinien einzufordern. Es sind dringend gezielte Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Pestizideinträge und zur Erhöhung der Wassermengen in der Lethe und im FFH-Gebiet Ahlhorner Fischteiche erforderlich. Dieses würde auch den Vorgaben  aus der EU- Wasserrahmenrichtlinie entsprechen.

Luftbilder zu den Teichen sind unter anderem hier zu finden.

 

Prof. Dr. Remmer Akkermann

Hubert Fenske, Jürgen Oppermann


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