Sep 23, 2010

Zur Erklärung des nds. Umweltministeriums zu den Erkundungsarbeiten im Salzstock Gorleben


Nicht ergebnisoffen
Kategorie: General
Erstellt von: BSH

Nicht ergebnisoffen

Für „scheinheilig“ hält der energiepolitische Sprecher des NAFOR, Dr. Ingo Harms, die Erklärung des niedersächsischen Umweltministeriums, dass die Fortsetzung der Erkundungsarbeiten am Salzstock Gorleben zur Prüfung für ein Atommüllendlager „ergebnisoffen“ seien. „Es gibt keine ergebnisoffene Prüfung, seit Gorleben als einer der ungeeignetsten Salzstöcke ausgewählt wurde,“ betonte Harms. Die damaligen  Auswahlkriterien seien „alles andere als objektiv“ gewesen, sie hätten nicht der Standsicherheit, Wasserundurchlässigkeit und thermischen Stabilität des Salzstocks gegolten, sondern der Frage, wie stark der zu erwartende Protest der Bevölkerung ausfallen würde.

Wenn die Landesregierung nun ankündige, dass künftig auch ein „internationales Expertengremium“ beteiligt werden solle, so sei dies „Augenwischerei“. Es gebe genügend kritische Gutachten, die einen sofortigen Abbruch der Erkundungsarbeiten und die Prüfung anderer Standorte erzwängen. Die Genehmigung zum Weiterbetrieb sei als Hinhaltemanöver durchschaubar, denn die Erkundungsarbeiten dienten gemäß Atomgesetz als vorläufiger Entsorgungsnachweis. „Ohne Endlager kein Weiterbetrieb,“ stellte Harms den Zusammenhang zur Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke her. Solange eine Landesbehörde die „Eignungshöffigkeit“ erklärt, habe die Atomindustrie freie Bahn. „Gorleben ist ein Beispiel für das unheilvolle Zusammenwirken von Behörden und Industrie zum Schaden von Natur und Mensch,“ kommentierte Harms mit Blick auf das Atommüll-Desaster der Salzstöcke Asse II und Morsleben.

Die Suche nach einem atomaren Endlager dürfe nicht der Tagespolitik geopfert werden, dazu sei das nukleare Potenzial der Abfälle zu monströs. Es gehe um Zeiträume von Tausenden von Jahren „und nicht um die nächste Legislaturperiode.“ Wie sehr sich die jüngere Generation von diesen Fragen betroffen fühle, zeige der gewaltige Zulauf zur Anti-Atom-Bewegung. „Die Menschen haben Angst, weil sie fühlen, dass sie der Industrie und den Behörden in puncto Atommüll nicht trauen können,“ sagte Harms.

Wer weiterhin feuchtes Grünland umpflügt, sollte durch die untere Naturschutz- bzw. Baubehörde alternativlos zur Wiederherstellung des vormaligen Zustands verpflichtet werden. Wer durch massives Auffahren von Bodenmaterial für mehr Trockenheit sorgt, sollte den alten Zustand ebenfalls sofort wiederherstellen müssen. Ein Freikaufen (zum Beispiel 1.000 EUR Bußgeld) aus der Portokasse, wie an der Lethe gerade geschehen, sollte unzulässig sein.

Ausnahmeparagraphen sind hier fehl am Platze, die Landkreise, Städte und Gemeinden sind aufgerufen, bei Landschaftsverstößen endlich konsequent durchzugreifen – was manche auch schon in einem gewissen Umfang tun. Allerdings darf das durch politische Einflussnahme nicht durch die Hintertür torpediert werden, nach dem Motto: Wer mehr Steuern zahlt oder politische Verbindungen hat, darf sich mehr erlauben als die kleineren Betriebe.

Liesa von Essen

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Foto anbei: Dieter Tornow, Diepholz (BSH-Archiv)

Überfluteter Maisacker am Fluss, Nährstoffe werden aus dem Boden ausgewaschen, wertvolle humöse Bodenanteile weggeschwemmt (Erosion), hier hätte der Landkreis ein Anbauverbot aussprechen müssen, denn Flussniederungen sollten dem Grünland und Hochwasser vorbehalten bleiben.

 

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