Okt 5, 2010

Neues Merkblatt zum Thema "Natur im Garten" erschienen


Natur im Garten

Wie wild darf es sein?

Was ist das eigentlich- ein „Naturgarten“? Gärten sind seit Jahrhunderten kultivierte Flächen, auf denen Menschen unter Mühen, aber zu ihrem Nutzen und zu ihrer Freude Pflanzen angebaut, gedüngt, gewässert und von unerwünschten Konkurrenten oder Fressfeinden freigehalten haben. Wie (relativ) natürlich ein Garten ist oder wirkt, das hängt davon ab, wie bunt, wie vielfältig und wie wild man ihn gestalten möchte.

Über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten, und ein Streitpunkt ist auch die Frage, ob denn nur einheimische Pflanzen in einem Naturgarten Platz finden dürfen. Muss man aber tatsächlich auf bunte Blüten verzichten – nur weil sie fremd sind? Wenn man ein Naturschutz-Ziel für Gärten definieren will, dann macht der Erhalt seltener Pflanzen wenig Sinn. Bei der Gartenkultur kommt es schneller als man glaubt zu genetischen Veränderungen, u. a. auch durch ungeplante Einkreuzungen fremder Arten, aber auch durch unbewusste Selektion. Wer Wildpflanzen schützen will, muss ihre Lebensräume schützen und erhalten. Oftmals stammen zudem die vermuteten einheimischen Arten aus anderen Regionen und entsprechen nicht den inländischen Genotypen. Viele nicht einheimische Pflanzen werden von Insekten gerne als Pollen- und Nektarspender angenommen. Und was sollten Bienen und Hummeln im März und April in den Gärten anfliegen, wenn nicht Krokusse und Tulpen, die in Deutschland eigentlich Exoten sind?

 

Der Hamburger Botaniker Horst Bertram ist Autor dieses 4-seitigen Merkblattes Nr. 76 von NVN und BSH. Zu beziehen ist es in Papierversion über die BSH für 0.50 € (+ Porto).

Kategorie: General
Erstellt von: BSH
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Menschliches Handeln ist nur dann gefordert, wenn der Jungvogel wirklich verunglückt oder verletzt ist. Aus sicherer Distanz sollte zunächst beobachtet werden, ob sich die Elterntiere um den hilflos wirkenden Vogel kümmern. Ist das Jungtier tatsächlich über Stunden hinweg auf sich gestellt und wird immer schwächer, sollte mit dem zuständigen Amt. für Naturschutz bei den Städten und Landkreisen telefonisch abgeklärt werden, ob die Tiere in eine Auffangstation verbracht werden sollen. Nur dort sollten Jungvögel artgerecht aufgezogen und auf ihre spätere Wiederauswilderung vorbereitet werden.

Angemerkt sei, dass viele Tierarten auf eine hohe Sterblichkeit ihrer Brut eingestellt sind und das wie im Falle der Meisen mit einer größeren Zahl von Eiern oder mehreren Gelegen im Jahr kompensieren. In der freien Natur ist der Tod immer der Begleiter vieler junger Tiere. Bei Greifvögeln kommt es gerade bei nahrungsarmen Regenzeiten oder Mäusemangel sogar oft vor, dass die große Jungeule oder das ältere Junge einer Weihe den kleinen Geschwister-Vogel kannibalistisch kröpft. Damit kommt wenigstens ein Jungtier durch, als dass beide sterben müssten.

Die BSH hat ein Merkblatt mit weiterführenden Informationen zum Thema „Pflege- und Auffangstationen in Niedersachsen“ (Merkblatt 51) erstellt. Erhältlich ist es in der Geschäftsstelle der BSH in Wardenburg, im Internet unter www.bsh-natur.de (Veröffentlichungen)  zu finden oder telefonisch unter 04407-5111.

Verantwortlich:

Rieke Hobbie (BSH), Tel.: 04407-5111


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