Okt 5, 2010

Neues Merkblatt zum Thema "Natur im Garten" erschienen


Natur im Garten

Wie wild darf es sein?

Was ist das eigentlich- ein „Naturgarten“? Gärten sind seit Jahrhunderten kultivierte Flächen, auf denen Menschen unter Mühen, aber zu ihrem Nutzen und zu ihrer Freude Pflanzen angebaut, gedüngt, gewässert und von unerwünschten Konkurrenten oder Fressfeinden freigehalten haben. Wie (relativ) natürlich ein Garten ist oder wirkt, das hängt davon ab, wie bunt, wie vielfältig und wie wild man ihn gestalten möchte.

Über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten, und ein Streitpunkt ist auch die Frage, ob denn nur einheimische Pflanzen in einem Naturgarten Platz finden dürfen. Muss man aber tatsächlich auf bunte Blüten verzichten – nur weil sie fremd sind? Wenn man ein Naturschutz-Ziel für Gärten definieren will, dann macht der Erhalt seltener Pflanzen wenig Sinn. Bei der Gartenkultur kommt es schneller als man glaubt zu genetischen Veränderungen, u. a. auch durch ungeplante Einkreuzungen fremder Arten, aber auch durch unbewusste Selektion. Wer Wildpflanzen schützen will, muss ihre Lebensräume schützen und erhalten. Oftmals stammen zudem die vermuteten einheimischen Arten aus anderen Regionen und entsprechen nicht den inländischen Genotypen. Viele nicht einheimische Pflanzen werden von Insekten gerne als Pollen- und Nektarspender angenommen. Und was sollten Bienen und Hummeln im März und April in den Gärten anfliegen, wenn nicht Krokusse und Tulpen, die in Deutschland eigentlich Exoten sind?

 

Der Hamburger Botaniker Horst Bertram ist Autor dieses 4-seitigen Merkblattes Nr. 76 von NVN und BSH. Zu beziehen ist es in Papierversion über die BSH für 0.50 € (+ Porto).

Kategorie: General
Erstellt von: BSH
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Diese Komposition, so der BSH-Vorsitzende, Prof. Dr. Remmer Akkermann, darf nicht der Motorsäge und Planierraupe geopfert werden, schon gar nicht zugunsten einer denkbaren Flächenspekulation. Denn die Vermutung ist nicht von der Hand zu weisen, dass sich diese Umwidmung von Natur in versiegelte Gewerbeflächen nach Süden weiter fortsetzen wird, ist dieser Bereich erst einmal platt gemacht.   Damit sind arrondierende Maßnahmen wie seinerzeit gemeinsam mit dem Amt für Agrarstruktur im Bereich südlich und östlich der Autobahnauffahrten zugunsten eines kompakten Waldsystems stark in Mitleidenschaft gezogen. Dies kann auch nicht im Sinne der hegerischen Belange der Jägerschaft und der Bewohner von Höven und  Hohesand sein.

Hinzu kommt, dass der BSH aus alten Zeiten genau in diesem Gewerbegebiet ein - nach Vereinsauffassung - reines Spekulationsobjekt bekannt ist, zu dessen Verwendungsabsichten seinerzeit ganz andere Aussagen gemacht wurden, als was da heute zu sehen ist.

Um in Bezug auf die neueste Flächennutzungsplanänderung eine Klärung herbeizuführen, stellt der BSH-Vorsitzende presseöffentlich die Frage an den Kreistagsabgeordneten Heinz Brigant in seiner Funktion als Vorsitzender des Kreis-Umweltausschusses, was denn der Landkreis Oldenburg zu tun gedenkt,  um diese Vorhaben - am Ausschuss und der Öffentlichkeit vorbei -  zu unterbinden.

s.r.

Dr.  R.  Akkermann  (04407 922201)

 


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