Okt 5, 2010

Neues Merkblatt zum Thema "Natur im Garten" erschienen


Natur im Garten

Wie wild darf es sein?

Was ist das eigentlich- ein „Naturgarten“? Gärten sind seit Jahrhunderten kultivierte Flächen, auf denen Menschen unter Mühen, aber zu ihrem Nutzen und zu ihrer Freude Pflanzen angebaut, gedüngt, gewässert und von unerwünschten Konkurrenten oder Fressfeinden freigehalten haben. Wie (relativ) natürlich ein Garten ist oder wirkt, das hängt davon ab, wie bunt, wie vielfältig und wie wild man ihn gestalten möchte.

Über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten, und ein Streitpunkt ist auch die Frage, ob denn nur einheimische Pflanzen in einem Naturgarten Platz finden dürfen. Muss man aber tatsächlich auf bunte Blüten verzichten – nur weil sie fremd sind? Wenn man ein Naturschutz-Ziel für Gärten definieren will, dann macht der Erhalt seltener Pflanzen wenig Sinn. Bei der Gartenkultur kommt es schneller als man glaubt zu genetischen Veränderungen, u. a. auch durch ungeplante Einkreuzungen fremder Arten, aber auch durch unbewusste Selektion. Wer Wildpflanzen schützen will, muss ihre Lebensräume schützen und erhalten. Oftmals stammen zudem die vermuteten einheimischen Arten aus anderen Regionen und entsprechen nicht den inländischen Genotypen. Viele nicht einheimische Pflanzen werden von Insekten gerne als Pollen- und Nektarspender angenommen. Und was sollten Bienen und Hummeln im März und April in den Gärten anfliegen, wenn nicht Krokusse und Tulpen, die in Deutschland eigentlich Exoten sind?

 

Der Hamburger Botaniker Horst Bertram ist Autor dieses 4-seitigen Merkblattes Nr. 76 von NVN und BSH. Zu beziehen ist es in Papierversion über die BSH für 0.50 € (+ Porto).

Kategorie: General
Erstellt von: BSH
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Denn der Landesbetrieb NLWKN hat der Scipio-Stiftung den Vorjahresbeitrag für einen sehr wasserbedürftigen naturnahen Wald in Düngstrup / Wildeshausen zu weniger als einem Fünftel um Monate verspätet erstattet: für die Entwässerung waren an die Hunte-Wasseracht 419 EUR zu zahlen, erstattet wurden lediglich 74 EUR. Es sei angemerkt, dass es sich bei den 32 Hektar Wald und Teiche um ein öffentlich zugängliches Naturschutzgebiet aus Eichenmischwald und Stillwasserzonen handelt, in dem jeder Niederschlag benötigt wird.

Es wäre ehrlicher, die „Erstattungsmöglichkeit“ besser nicht zu erwähnen und stattdessen zuzugeben, dass ein aufwändiges Antrags- und Mahnverfahren zugemutet werde. Das ist angesichts der Leistungen zum Erhalt von Ruhezonen zugunsten schutzwürdiger Lebensgemeinschaften sowie eines reichen Bärlappvorkommens nicht nachzuvollziehen. Die Leistungen für den Naturhaushalt und die Gesundheit der Bevölkerung bleiben somit unbeachtet.

 

Remmer Akkermann

BSH-Vorsitzender, Tel. 04407 922201  (akkermann.remmer@t-online.de)


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