Nov 1, 2010

Mehr Wasser-weniger Schlamm für die Alhorner Fischteiche!


Mehr Wasser – weniger

Schlamm für die Ahlhorner

Fischteiche!

 

Niedersachsen kommt seinen EU-Verpflichtungen nicht nach

Ahlhorn. In einem Schreiben an die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission in Brüssel informiert die Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems (BSH) über die Versäumnisse bei der Pflege der Ahlhorner Fischteiche als FFH- (Fauna-Flora-Habitat-) und Natura 2000- Gebiet, das seit 1993 auch ausgewiesenes Naturschutzgebiet ist.

Gemäß den FFH- Richtlinien, Artikel 6, ist das Land Niedersachsen verpflichtet, ein FFH- Gebiet vor schädlichen Einflüssen von außen zu schützen und die biologische Vielfalt zu erhalten. Dieser Verpflichtung kommt das Land Niedersachsen nur unzureichend oder gar nicht nach.

Die Ahlhorner Fischteiche werden seit dem Ausbau vor mehr als 100 Jahren von dem Wasser aus der Oberen Lethe gespeist. Die Lethe ist dadurch die Lebensader dieses ökologisch besonders wertvollen Gebietes. Dieses Refugium für viele seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten ist seit mehr als 30 Jahren durch umfangreiche Flächenumwandlungen von Grünland und Moorflächen in Ackerland im Wassereinzugsbereich der Oberen Lethe stark gefährdet. Durch  den massiven Einsatz von Dünge- und  Spritzmitteln werden in immer stärkerem Umfang Nährstoffe und Chemikalien über die Lethe in die Fischteiche gespült. Hinzu kommt die unterirdische Wasserentnahme durch Brunnen des OOWV zur Trinkwasserversorgung bis in die Wesermarsch. Die nicht zu übersehenden Folgen sind Algenbildung und Verschlammung der Teiche. Die Artenvielfalt allgemein und die Bestandsgrößen verschiedener geschützter Vogelarten sind nachweislich stark rückläufig.

Als direkte Folge davon wurde dem Gebiet der Ahlhorner Fischteiche im Jahr 2000 der Status als EU- Vogelschutzgebiet aberkannt. Parallel zu den Nährstoff- und Pestizideinträgen ist auch ein starker Rückgang der Wassermenge in der Lethe eingetreten, der ebenfalls zur Verschärfung des schlechten ökologischen Zustands im Teichgebiet beiträgt.

Alle Bemühungen von Seiten der BSH und anderer Verbände, diese negative Entwicklung zu stoppen und auf die Einhaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu drängen, die ein „Verschlechterungsverbot“ für die Flächenbewirtschaftung im Einzugsgebiet der Lethe aufgibt, haben bisher keinen Erfolg gebracht. Mehrere Anträge auf zusätzliche Ausweisungen als Landschafts- oder Naturschutzgebiet im Wassereinzugsgebiet der Oberen Lethe sind abgelehnt worden, zuletzt im Februar 2009.

Am 24.07.1985 hat die BSH beim Landkreis Cloppenburg den Antrag auf Landschaftsschutz im Bereich der Oberen Lethe gestellt. Auf der Konferenz zur Sanierung der Lethe und der Ahlhorner Fischteiche (später Lethe - Forum) am 16.08.1996 wurde die sofortige Ausweisung des Oberen Lethetals als Naturschutzgebiet mit Erschwernisausgleich für die betroffenen Landwirte gefordert. Auch auf den nachfolgenden Konferenzen des Lethe-Forums wurden immer wieder durchgreifende Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität angemahnt. Im November 2008 hat die BSH erneut einen Antrag auf Ausweisung eines Naturschutzgebietes im Bereich der Oberen Lethe an die Landkreise Cloppenburg und Oldenburg  gestellt, der vom LK Cloppenburg wieder abgelehnt worden ist.

Schließlich wurden im November 1993 die Ahlhorner Fischteiche im engeren Umkreis durch die Bezirksregierung als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Dagegen ist für das Gebiet der Oberen Lethe bis heute nichts an Schutzmaßnahmen beschlossen worden. Auch das mit EU-Fördermitteln finanzierte Projekt „Farmers for Nature“ hat keine positiven Veränderungen gebracht, weil keine Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Pestizideinträge in die Lethe durchgeführt worden sind.

Deshalb appelliert nun die BSH an die Europäische Kommission - Generaldirektion Umwelt, als übergeordnete Instanz über das Bundesumweltministerium auf die Niedersächsische Landesregierung einzuwirken und mit Nachdruck im Bereich der Lethe die Einhaltung der FFH- Richtlinien einzufordern. Es sind dringend gezielte Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Pestizideinträge und zur Erhöhung der Wassermengen in der Lethe und im FFH-Gebiet Ahlhorner Fischteiche erforderlich. Dieses würde auch den Vorgaben  aus der EU- Wasserrahmenrichtlinie entsprechen.

Luftbilder zu den Teichen sind in der Bildergalerie zum Merkblatt 65 hier zu finden.
Erläuterungen zur allgemeinen Problemlage im Bereich des FFH- und Naturschutzgebietes
Ahlhorner Fischteiche gibt das Merkblatt Biotope 23 hier.

 

Prof. Dr. Remmer Akkermann

Hubert Fenske, Jürgen Oppermann


Kategorie: General
Erstellt von: BSH
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Der Anteil der Flächen für den Biogasanteil sind bei 16000 Nawaro-Anlagen (500 Kilowatt) etwa 4 Millionen Hektar.
Der Maisanbau hat in Niedersachsen erheblich zugenommen. Der Grünlandanteil ist dadurch gesunken. Durch die starke Beschattung sind im Maisfeld kaum andere Pflanzenarten zu finden. Hinzu kommt der hohe Wasserbedarf. In der Konkurrenz zwischen Energie und Ernährung wird die Ernährung Vorrang behalten, so Sperveslage. Flächen sind nicht vermehrbar. Dieser Tatsache wird keiner widersprechen. Die hohen Importe von Lebensmitteln hat natürlich auch eine hohe CO2-Belastung zur Folge.
Es muss zu einer Entkoppelung der Flächenkonkurrenz kommen. Vermehrt sollten dabei biogene Stoffe der zweiten Generation zum Einsatz kommen. Ernterückstände sind eine wesentliche Quelle.
Der bäuerliche Landwirtschaft sollte Standbein der Energieerzeugung Zugestanden werden. Es ist genau darauf zu achten, ob es sich um landwirtschaftliche Betriebe handelt.
Im Landkreis Oldenburg wollen die Menschen keine "Cloppenburger Verhältnisse". Sperveslage warnt vor der weiteren Biogasanlagen im Landkreis Oldenburg. Die Kosten der Förderung aller regenerativen Energiequellen bezahlt der Bürger über die Strompreise. Dies gilt es immer zu bedenken, so abschließend Sperveslage.

Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems e.V.
AK Landwirtschaft
c/o Dipl. Chem. Hans Sperveslage

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