Nov 18, 2010

Windräder gefährden Kranich-Rastplatz


Neuer Windpark soll am Naturschutzgebiet "Goldenstedter Moor“ errichtet werden, einem Kranichrastplatz von internationaler Bedeutung


Naturschutzverbände überreichen ablehnende Stellungnahme an die Gemeinde Goldenstedt

Am 5. November haben Vertreter der Naturschutzverbände (BSH, NABU, BUND, Kranichschutz Deutschland) sowie Vertreter des Heimatvereins Goldenstedt eine gemeinsame Stellungnahme mit umfangreichem Datenmaterial an Bürgermeister Willibald Meyer und an die Gemeinde Goldenstedt übergeben. Darin geht es um einen geplanten Windpark im sogenannten Pulvermoor, östlich des Goldenstedter Moores mit sechs bis zu 135 Meter hohen Windrädern.


Die Verbandsvertreter lehnen den Bau eines Windparks an dieser Stelle ab. Sie sind der Auffassung, dass der zugrunde liegende 10 Jahre alte Plan völlig überholt ist und dass er die allseits bekannte Entwicklung des Raumes als Rastplatz für Kraniche mit  internationaler Bedeutung nicht berücksichtigt. Das Große Moor bei Barnstorf hat innerhalb der Diepholzer Moorniederung - einem der größten Kranichrastplätze in Europa (77.500 rastende Kraniche im Herbst 2008) - eine herausragende Bedeutung.

Auch für weitere Rastvogelarten wie Singschwäne, Zwergschwäne, Gänsearten und Kornweihen hat sich der Raum Großes Moor und das Planungsgebiet teilweise zu einem international bedeutenden Nahrungs- und Rastgebiet entwickelt.
Aus diesen Gründen wurde an diesem Standort eine ursprünglich geplante 380 kV-Höchstspannungsleitung nicht weiter verfolgt und Alternativtrassen gesucht und gefunden. Und auch die südlich der Gemeinde Goldenstedt liegende Samtgemeinde Barnstorf hat ihre möglichen Windpotentialflächen im Randbereich des Großen Moores mit Rücksicht auf Belange des Natur- und Landschaftsschutzes (hohes Konfliktpotential) nicht weiter verfolgt.

Folgende Einwände haben die Verbandsvertreter gegen die Windräder:

 

  1. Durch den Bau von Windrädern östlich des als FFH- und Naturschutzgebiet ausgewiesenen Goldenstedter Moores würden rastende Kraniche, Schwäne und Gänse wertvolle Nahrungsflächen verlieren.
  2. Täglich genutzte Flugrouten zwischen Moor und Nahrungsflächen würden durch die Windräder unterbrochen.
  3. Der international bedeutsame Kranichrastplatz Großes Moor bei Barnstorf würde stark gefährdet.

Die Verbandsvertreter fordern die Gemeinde Goldenstedt daher eindringlich auf, die alte Planung zu überdenken und das Vorhaben aus den dargelegten Gründen aufzugeben.
Den Besuchern des Naturschutz-Informations-Zentrums (NIZ) im Goldenstedter Moor und den Natur- und Kranichfreunden der Region wäre es kaum vermittelbar, dass die Gemeinde Goldenstedt einerseits den Kranich in ihrem Logo führt, aber andererseits einen Windpark im Lebensraum der Kraniche plant.

Die Verbandsvertreter behalten sich rechtliche Schritte vor, um eine sachgerechte Lösung für die Natur und Landschaft im Planungsgebiet zu erreichen.

 

Hierzu eine Reaktion von Kranich-Experten.

 

Die Vertreter von

  • Biologische Schutzgemeinschaft Hunte, BSH, Ch. Lehmkuhl, H. Muhle
  • Heimatverein Goldenstedt, I. Schmidt, H. Niemann
  • Koordinator Kranichzählung Großes Moor, H. Schürstedt
  • NABU Kreisgruppe Vechta und NABU Landesverband Niedersachsen e.V., L. Frye
  • BUND Diepholzer Moorniederung, BUND Landesverband Niedersachsen e.V., F. Niemeyer
  • Kranichschutz Deutschland GmbH, Dr. G. Nowald


Kategorie: General
Erstellt von: BSH
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Die Naturschutzverbände sehen die Aufsichtsbehörden, insbesondere die Landkreise und Gemeinden, in der Pflicht, diese Auswüchse zu unterbinden und auf die Erhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zu bestehen. Es gebe hinreichende Möglichkeiten, dafür zu sorgen, dass das öffentliche Eigentum einschließlich der Wege unangetastet bleibe und Schäden repariert würden. Auch die Rückführung von Maisäckern in naturnahe Areale könne unter Pachtverzicht durch Kommunen und Ämter erfolgen. Feuchtgebiete enthalten ein besonders reiches Arteninventar, ob Insekten, wie farbenprächtige Schmetterlinge und Wasserkäfer, oder Wiesenvögel, wie Storch, Brachvogel oder Wildgänse. Wer Blumenwiesen statt Maiswüsten erleben möchte, kann das noch am ehesten in der Nähe von Gewässern. Diese Gebiete haben deshalb, auch nach Vorgaben der Europäischen Union, einen besonderen Schutzwert.

Nun allerdings verlautbaren einige maßgebende Agrarfunktionäre immer häufiger den rücksichtslosen Wunsch nach Freigabe auch feuchten Grünlandes für den Ackerbau. Wenn es sich um Hochwasserschutzgebiete handele, wären wasserbedingte Erosionsschäden das betriebs-wirtschaftliche Risiko des einzelnen Landwirts. Die Naturschutzverbände lehnen diese Vorstöße ab und sehen auch keinerlei Kompromissmöglichkeiten in Richtung Ackerbau. Das entspricht auch dem Wunsch der erholungssuchenden Bevölkerung, die sich am Gesang der Feldlerche oder dem Meckern der Bekassine erfreuen möchte und zwischen gülle-belasteten Maisfeldern immer weniger Gelegenheit dazu hat.

Weitere Informationen sind zu finden unter: www.bsh-natur.de

Ein aktuelles Merkblatt der BSH ist gerade erschienen: „Ist Landschaft reparierbar?“ - Text und Bilder stammen vom Botaniker Prof. Dr. Peter Janiesch (8 Seiten). - downloaden -

 

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ViSdP: Sonja Lübben (04407 - 5111)

 


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