Nov 18, 2010

Windräder gefährden Kranich-Rastplatz


Neuer Windpark soll am Naturschutzgebiet "Goldenstedter Moor“ errichtet werden, einem Kranichrastplatz von internationaler Bedeutung


Naturschutzverbände überreichen ablehnende Stellungnahme an die Gemeinde Goldenstedt

Am 5. November haben Vertreter der Naturschutzverbände (BSH, NABU, BUND, Kranichschutz Deutschland) sowie Vertreter des Heimatvereins Goldenstedt eine gemeinsame Stellungnahme mit umfangreichem Datenmaterial an Bürgermeister Willibald Meyer und an die Gemeinde Goldenstedt übergeben. Darin geht es um einen geplanten Windpark im sogenannten Pulvermoor, östlich des Goldenstedter Moores mit sechs bis zu 135 Meter hohen Windrädern.


Die Verbandsvertreter lehnen den Bau eines Windparks an dieser Stelle ab. Sie sind der Auffassung, dass der zugrunde liegende 10 Jahre alte Plan völlig überholt ist und dass er die allseits bekannte Entwicklung des Raumes als Rastplatz für Kraniche mit  internationaler Bedeutung nicht berücksichtigt. Das Große Moor bei Barnstorf hat innerhalb der Diepholzer Moorniederung - einem der größten Kranichrastplätze in Europa (77.500 rastende Kraniche im Herbst 2008) - eine herausragende Bedeutung.

Auch für weitere Rastvogelarten wie Singschwäne, Zwergschwäne, Gänsearten und Kornweihen hat sich der Raum Großes Moor und das Planungsgebiet teilweise zu einem international bedeutenden Nahrungs- und Rastgebiet entwickelt.
Aus diesen Gründen wurde an diesem Standort eine ursprünglich geplante 380 kV-Höchstspannungsleitung nicht weiter verfolgt und Alternativtrassen gesucht und gefunden. Und auch die südlich der Gemeinde Goldenstedt liegende Samtgemeinde Barnstorf hat ihre möglichen Windpotentialflächen im Randbereich des Großen Moores mit Rücksicht auf Belange des Natur- und Landschaftsschutzes (hohes Konfliktpotential) nicht weiter verfolgt.

Folgende Einwände haben die Verbandsvertreter gegen die Windräder:

 

  1. Durch den Bau von Windrädern östlich des als FFH- und Naturschutzgebiet ausgewiesenen Goldenstedter Moores würden rastende Kraniche, Schwäne und Gänse wertvolle Nahrungsflächen verlieren.
  2. Täglich genutzte Flugrouten zwischen Moor und Nahrungsflächen würden durch die Windräder unterbrochen.
  3. Der international bedeutsame Kranichrastplatz Großes Moor bei Barnstorf würde stark gefährdet.

Die Verbandsvertreter fordern die Gemeinde Goldenstedt daher eindringlich auf, die alte Planung zu überdenken und das Vorhaben aus den dargelegten Gründen aufzugeben.
Den Besuchern des Naturschutz-Informations-Zentrums (NIZ) im Goldenstedter Moor und den Natur- und Kranichfreunden der Region wäre es kaum vermittelbar, dass die Gemeinde Goldenstedt einerseits den Kranich in ihrem Logo führt, aber andererseits einen Windpark im Lebensraum der Kraniche plant.

Die Verbandsvertreter behalten sich rechtliche Schritte vor, um eine sachgerechte Lösung für die Natur und Landschaft im Planungsgebiet zu erreichen.

 

Hierzu eine Reaktion von Kranich-Experten.

 

Die Vertreter von

  • Biologische Schutzgemeinschaft Hunte, BSH, Ch. Lehmkuhl, H. Muhle
  • Heimatverein Goldenstedt, I. Schmidt, H. Niemann
  • Koordinator Kranichzählung Großes Moor, H. Schürstedt
  • NABU Kreisgruppe Vechta und NABU Landesverband Niedersachsen e.V., L. Frye
  • BUND Diepholzer Moorniederung, BUND Landesverband Niedersachsen e.V., F. Niemeyer
  • Kranichschutz Deutschland GmbH, Dr. G. Nowald


Kategorie: General
Erstellt von: BSH
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Alle Bemühungen von Seiten der BSH und anderer Verbände, diese negative Entwicklung zu stoppen und auf die Einhaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu drängen, die ein „Verschlechterungsverbot“ für die Flächenbewirtschaftung im Einzugsgebiet der Lethe aufgibt, haben bisher keinen Erfolg gebracht. Mehrere Anträge auf zusätzliche Ausweisungen als Landschafts- oder Naturschutzgebiet im Wassereinzugsgebiet der Oberen Lethe sind abgelehnt worden, zuletzt im Februar 2009.

Am 24.07.1985 hat die BSH beim Landkreis Cloppenburg den Antrag auf Landschaftsschutz im Bereich der Oberen Lethe gestellt. Auf der Konferenz zur Sanierung der Lethe und der Ahlhorner Fischteiche (später Lethe - Forum) am 16.08.1996 wurde die sofortige Ausweisung des Oberen Lethetals als Naturschutzgebiet mit Erschwernisausgleich für die betroffenen Landwirte gefordert. Auch auf den nachfolgenden Konferenzen des Lethe-Forums wurden immer wieder durchgreifende Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität angemahnt. Im November 2008 hat die BSH erneut einen Antrag auf Ausweisung eines Naturschutzgebietes im Bereich der Oberen Lethe an die Landkreise Cloppenburg und Oldenburg  gestellt, der vom LK Cloppenburg wieder abgelehnt worden ist.

Schließlich wurden im November 1993 die Ahlhorner Fischteiche im engeren Umkreis durch die Bezirksregierung als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Dagegen ist für das Gebiet der Oberen Lethe bis heute nichts an Schutzmaßnahmen beschlossen worden. Auch das mit EU-Fördermitteln finanzierte Projekt „Farmers for Nature“ hat keine positiven Veränderungen gebracht, weil keine Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Pestizideinträge in die Lethe durchgeführt worden sind.

Deshalb appelliert nun die BSH an die Europäische Kommission - Generaldirektion Umwelt, als übergeordnete Instanz über das Bundesumweltministerium auf die Niedersächsische Landesregierung einzuwirken und mit Nachdruck im Bereich der Lethe die Einhaltung der FFH- Richtlinien einzufordern. Es sind dringend gezielte Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Pestizideinträge und zur Erhöhung der Wassermengen in der Lethe und im FFH-Gebiet Ahlhorner Fischteiche erforderlich. Dieses würde auch den Vorgaben  aus der EU- Wasserrahmenrichtlinie entsprechen.

Luftbilder zu den Teichen sind unter anderem hier zu finden.

 

Prof. Dr. Remmer Akkermann

Hubert Fenske, Jürgen Oppermann


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