Dez 10, 2010

Funkanlagen in Wardenburg


Ortsfeste Funkanlagen erzeugen zusätzliche Dauerbestrahlung (Elektrosmog)


BSH  wendet sich gegen Konzentration im Siedlungsbereich

Wardenburg. Als örtlich für die Bevölkerung nicht länger zumutbar bezeichnete der Vorsitzende der Biologischen Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems (BSH), Dr. Remmer Akkermann, die Auswüchse der Installation immer neuer Mobilfunkantennen auf höheren Dächern. Die Auffassung der direkt benachbarten Anwohner dazu werde von Betreibern wie t-mobile oder e-plus  nicht oder nur mangelhaft  abgefragt. Eine Gesetzeslücke mache es möglich, denn in Planung befindliche  freistehende Antennen-Masten mit Hochfrequenzanlagen werden Umweltschutzverbänden wie der BSH rechtzeitig bekannt gegeben und die Meinung abgefragt, das ist aber auf bestehenden Gebäuden nicht vorgeschrieben, da hier eine Genehmigungsfreiheit und grundsätzlich nur eine Anzeigepflicht bestehen. Die Anreize für zusätzliche Mieteinnahmen haben schon manchen Hauseigentümer dazu verleitet, das Dach für die Installation zur Verfügung zu stellen. Damit sind die umliegenden Bewohner aber optisch, gesundheitlich und im Hinblick auf die damit meist einhergehende  Wertminderung ihrer Grundstücke direkt betroffen. Das bleibt aber mit dem Hinweis auf die Einhaltung der (viel zu hohen) bestehenden Grenzwerte unbeachtet.

Ein krasses Beispiel ist der Siloturm einer in Wardenburg ansässigen holzverarbeitenden Firma. Dort hat sich inzwischen ein „Sendezentrum“ entwickelt. Nachdem die ersten vier Antennen auf einem 20m hohen Siloturm ohne jede Rücksprache mit den Nachbarn installiert waren, folgten in den anschließenden Jahren nach und nach Erweiterungen. Heute befinden sich dort 14 Funkanlagen verschiedenster Art, darunter 2 Richtfunkantennen, 9 GSM- und von der Telekom 3 UMTS-Anlagen. Sieben dicke Kabel führen zu einem großen Transformator-Haus. Damit wird schon deutlich, welche Strommengen benötigt werden, um die elektromagnetische Dauerbestrahlung zu ermöglichen. Die BSH hat bei der Bundesnetzagentur Widerspruch eingelegt.

Das Umweltinstitut München verweist auf niederländische Untersuchungen aus 2003, die besonders bei UMTS-Feldern deutliche Auswirkungen auf das gesundheitliche Wohlbefinden festgestellt haben, und zwar schon bei einem Tausendstel des im Vergleich zu den Niederlanden viel zu hoch angesetzten deutschen Grenzwerts für die zumutbare Strahlenbelastung. Das kann bei elektrosensiblen Menschen von Nervosität und Schwindel durch signifikante Änderungen der Gehirnstromaktivität bis zu DNA-Brüchen im Erbgut führen.

 

Die BSH fordert deshalb gemeinsam mit dem Naturschutzforum Deutschland (nafor.de) von der Bundesregierung eine gesetzliche Beschränkung der politisch unkontrollierten Erweiterungen der Mobilfunkmasten im besiedelten oder siedlungsnahen Bereich sowie eine konsequente Beteiligung der Umweltschutzverbände bei allen Elektrosmog-relevanten Bauplanungen einschließlich der unauffälligen aber unzumutbaren Erweiterungen, die oft etwas ganz anderes sind als zu Beginn erkennbar gewesen ist.

Bei begründeten Gegenargumenten, insbesondere im Hinblick auf die Erweiterungen,  muss auf solche Installationen verzichtet oder wie in einem Stadt-Oldenburg Vorort zumindestens eine schriftliche Zusicherung gegeben werden, dass kein weiterer Ausbau erfolgt.

Außerdem fordert die Schutzgemeinschaft vom Bundesgesetzgeber, dass die gesetzlichen Grenzwerte mindestens halbiert werden. Eine „Standortbescheinigung“ sollte von der für solche Genehmigungen zuständigen  Bundesnetzagentur (Außenstelle Berlin-Magdeburg, Dienstleistungszentrum 2) nicht ausgestellt werden dürfen, wenn ein Gebäude durch die Installation  ein ganz anderes Erscheinungsbild hat, auch bedingt durch die neue Gesamthöhe. Baurechtlich kommt das andernfalls nach Meinung der BSH einem Schwarzbau gleich, was rechtlich im Einzelfall überprüft werden sollte.

 

Weitergehende Informationen:

Umweltinstitut München

Wissenschaftsladen Bonn (wilabonn.de mit Elektrosmog-Ratgeber)

 

Blick zum Dach eines Siloturms mit 14 Funkanlagen in einem  Gewerbegebiet direkt an der Grenze zu einer Wohnsiedlung; gearbeitet wird unmittelbar neben dem Turm, das nächste Wohnhaus liegt 50m entfernt.

Die mächtige Verkabelung für die Stromversorgung zeigt die elektromagnetische Dimension einer solchen Funkanlage.

Fotos: BSH

Kategorie: General
Erstellt von: BSH
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Was die ausufernde wassertouristische Entwicklung, diese „Öffnung für den Menschen“ für die Hunte bedeutet, kann jeder im Internet nachlesen (www.flusslandschaft-hunte.de):Allein für den Bereich einer Gemeinde werden aufgezählt: 12 einzubauende Rampen als Ein- und Ausstiegsstellen, 3 Steganlagen, 1 Treppenanlage,

15 Befestigungen für Kanus. Auf dem gesamten Flussabschnitt zwischen Diepholz und Wildeshausen sind etwa alle zwei bis drei Kilometer Ein- und Ausstiegsstellen für Kanuten geplant, und zwar mit der dazugehörigen Möblierung (Tisch, Bänke, evtl. sanitäre Anlagen). Damit kämen an die 50 Anlegestellen auf diesen Fluss zu.

„Offener für den Menschen“ geht es kaum. Das darf aber nicht geschehen. Damit die von den Projektplanern erwarteten Wassertouristen auch auf einem attraktiven Gewässer fahren können, sieht das Projekt zwei weitere Handlungsbereiche vor: „Wasserbau“ und „Naturschutz“. Hier werden nun endlich wirklich begrüßenswerte Maßnahmen zum naturnahen Rückbau der Hunte geplant, angefangen beim  Umbau der Wehre und Fischtreppen bis hin zu den Anbindungen von Altarmen und dem Einbau von Flussschlingen.

Für die BSH stellt sich allerdings die Frage, ob solche notwendigen Naturschutzmaßnahmen heutzutage nur noch dann umzusetzen und zu rechtfertigen sind, wenn sie irgendeinen wirtschaftlichen Nutzen für den Menschen zu versprechen scheinen? Offensichtlich findet das auch Resonanz bei Überlegungen in der Metropolregion Bremen-Oldenburg, denen die BSH nicht zustimmt. Denn der Schutz der Natur darf nicht nur noch ein  Vehikel für die Tourismuswirtschaft sein. Der Chef des UN-Umweltprogramms, Achim Steiner, mahnte bei der Wirtschaft an, die Natur und die Artenvielfalt als „Wert an sich“ mehr zu schätzen – sie gibt es (noch) kostenlos ohne Eintritt und Miete für alle Menschen zu jeder Zeit erholungswirksam zu erleben.

Für die Hunte heißt das, sie selbst ist zu schützen, ganz unabhängig von dem möglichen touristischen Potenzial, das in ihr angeblich schlummert. Denn sie gehört beispielsweise zu den wenigen Gewässern in Nordwestdeutschland, in denen schon heute Lachs und Meerforelle, spätestens nach Herstellung der biologischen Durchgängigkeit wieder aufsteigen und in Seiten- und Oberläufen ablaichen. Andernorts werden diese Wanderfischarten bereits im Mündungsbereich der Flüsse abgefischt oder sie können die Barrieren im Fluss gar nicht überwinden.

Damit die Hunte wieder „Lebensader für Natur und Mensch“ wird, wie es das Projekt Flusslandschaft Hunte fordert, muss niemand, der nicht gerade einer Wassersportgruppe am Fluss angehört,  auf ihr paddeln. Als Mensch kann man sich auch am Wasser, nicht nur auf dem Wasser erholen und die Natur ohne allzu große Störung von Flora und Fauna erleben.


Weitere Informationen siehe: www.bsh-natur.de

F.d.R.:    Dr. Remmer Akkermann

BSH-Vorsitzender,  Tel. 04407 -  922201  oder Büro: 04407 - 5111


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