Dez 10, 2010

Funkanlagen in Wardenburg


Ortsfeste Funkanlagen erzeugen zusätzliche Dauerbestrahlung (Elektrosmog)


BSH  wendet sich gegen Konzentration im Siedlungsbereich

Wardenburg. Als örtlich für die Bevölkerung nicht länger zumutbar bezeichnete der Vorsitzende der Biologischen Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems (BSH), Dr. Remmer Akkermann, die Auswüchse der Installation immer neuer Mobilfunkantennen auf höheren Dächern. Die Auffassung der direkt benachbarten Anwohner dazu werde von Betreibern wie t-mobile oder e-plus  nicht oder nur mangelhaft  abgefragt. Eine Gesetzeslücke mache es möglich, denn in Planung befindliche  freistehende Antennen-Masten mit Hochfrequenzanlagen werden Umweltschutzverbänden wie der BSH rechtzeitig bekannt gegeben und die Meinung abgefragt, das ist aber auf bestehenden Gebäuden nicht vorgeschrieben, da hier eine Genehmigungsfreiheit und grundsätzlich nur eine Anzeigepflicht bestehen. Die Anreize für zusätzliche Mieteinnahmen haben schon manchen Hauseigentümer dazu verleitet, das Dach für die Installation zur Verfügung zu stellen. Damit sind die umliegenden Bewohner aber optisch, gesundheitlich und im Hinblick auf die damit meist einhergehende  Wertminderung ihrer Grundstücke direkt betroffen. Das bleibt aber mit dem Hinweis auf die Einhaltung der (viel zu hohen) bestehenden Grenzwerte unbeachtet.

Ein krasses Beispiel ist der Siloturm einer in Wardenburg ansässigen holzverarbeitenden Firma. Dort hat sich inzwischen ein „Sendezentrum“ entwickelt. Nachdem die ersten vier Antennen auf einem 20m hohen Siloturm ohne jede Rücksprache mit den Nachbarn installiert waren, folgten in den anschließenden Jahren nach und nach Erweiterungen. Heute befinden sich dort 14 Funkanlagen verschiedenster Art, darunter 2 Richtfunkantennen, 9 GSM- und von der Telekom 3 UMTS-Anlagen. Sieben dicke Kabel führen zu einem großen Transformator-Haus. Damit wird schon deutlich, welche Strommengen benötigt werden, um die elektromagnetische Dauerbestrahlung zu ermöglichen. Die BSH hat bei der Bundesnetzagentur Widerspruch eingelegt.

Das Umweltinstitut München verweist auf niederländische Untersuchungen aus 2003, die besonders bei UMTS-Feldern deutliche Auswirkungen auf das gesundheitliche Wohlbefinden festgestellt haben, und zwar schon bei einem Tausendstel des im Vergleich zu den Niederlanden viel zu hoch angesetzten deutschen Grenzwerts für die zumutbare Strahlenbelastung. Das kann bei elektrosensiblen Menschen von Nervosität und Schwindel durch signifikante Änderungen der Gehirnstromaktivität bis zu DNA-Brüchen im Erbgut führen.

 

Die BSH fordert deshalb gemeinsam mit dem Naturschutzforum Deutschland (nafor.de) von der Bundesregierung eine gesetzliche Beschränkung der politisch unkontrollierten Erweiterungen der Mobilfunkmasten im besiedelten oder siedlungsnahen Bereich sowie eine konsequente Beteiligung der Umweltschutzverbände bei allen Elektrosmog-relevanten Bauplanungen einschließlich der unauffälligen aber unzumutbaren Erweiterungen, die oft etwas ganz anderes sind als zu Beginn erkennbar gewesen ist.

Bei begründeten Gegenargumenten, insbesondere im Hinblick auf die Erweiterungen,  muss auf solche Installationen verzichtet oder wie in einem Stadt-Oldenburg Vorort zumindestens eine schriftliche Zusicherung gegeben werden, dass kein weiterer Ausbau erfolgt.

Außerdem fordert die Schutzgemeinschaft vom Bundesgesetzgeber, dass die gesetzlichen Grenzwerte mindestens halbiert werden. Eine „Standortbescheinigung“ sollte von der für solche Genehmigungen zuständigen  Bundesnetzagentur (Außenstelle Berlin-Magdeburg, Dienstleistungszentrum 2) nicht ausgestellt werden dürfen, wenn ein Gebäude durch die Installation  ein ganz anderes Erscheinungsbild hat, auch bedingt durch die neue Gesamthöhe. Baurechtlich kommt das andernfalls nach Meinung der BSH einem Schwarzbau gleich, was rechtlich im Einzelfall überprüft werden sollte.

 

Weitergehende Informationen:

Umweltinstitut München

Wissenschaftsladen Bonn (wilabonn.de mit Elektrosmog-Ratgeber)

 

Blick zum Dach eines Siloturms mit 14 Funkanlagen in einem  Gewerbegebiet direkt an der Grenze zu einer Wohnsiedlung; gearbeitet wird unmittelbar neben dem Turm, das nächste Wohnhaus liegt 50m entfernt.

Die mächtige Verkabelung für die Stromversorgung zeigt die elektromagnetische Dimension einer solchen Funkanlage.

Fotos: BSH

Kategorie: General
Erstellt von: BSH
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Die Naturschutzverbände sehen die Aufsichtsbehörden, insbesondere die Landkreise und Gemeinden, in der Pflicht, diese Auswüchse zu unterbinden und auf die Erhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zu bestehen. Es gebe hinreichende Möglichkeiten, dafür zu sorgen, dass das öffentliche Eigentum einschließlich der Wege unangetastet bleibe und Schäden repariert würden. Auch die Rückführung von Maisäckern in naturnahe Areale könne unter Pachtverzicht durch Kommunen und Ämter erfolgen. Feuchtgebiete enthalten ein besonders reiches Arteninventar, ob Insekten, wie farbenprächtige Schmetterlinge und Wasserkäfer, oder Wiesenvögel, wie Storch, Brachvogel oder Wildgänse. Wer Blumenwiesen statt Maiswüsten erleben möchte, kann das noch am ehesten in der Nähe von Gewässern. Diese Gebiete haben deshalb, auch nach Vorgaben der Europäischen Union, einen besonderen Schutzwert.

Nun allerdings verlautbaren einige maßgebende Agrarfunktionäre immer häufiger den rücksichtslosen Wunsch nach Freigabe auch feuchten Grünlandes für den Ackerbau. Wenn es sich um Hochwasserschutzgebiete handele, wären wasserbedingte Erosionsschäden das betriebs-wirtschaftliche Risiko des einzelnen Landwirts. Die Naturschutzverbände lehnen diese Vorstöße ab und sehen auch keinerlei Kompromissmöglichkeiten in Richtung Ackerbau. Das entspricht auch dem Wunsch der erholungssuchenden Bevölkerung, die sich am Gesang der Feldlerche oder dem Meckern der Bekassine erfreuen möchte und zwischen gülle-belasteten Maisfeldern immer weniger Gelegenheit dazu hat.

Weitere Informationen sind zu finden unter: www.bsh-natur.de

Ein aktuelles Merkblatt der BSH ist gerade erschienen: „Ist Landschaft reparierbar?“ - Text und Bilder stammen vom Botaniker Prof. Dr. Peter Janiesch (8 Seiten). - downloaden -

 

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ViSdP: Sonja Lübben (04407 - 5111)

 


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