Dez 10, 2010

Funkanlagen in Wardenburg


Ortsfeste Funkanlagen erzeugen zusätzliche Dauerbestrahlung (Elektrosmog)


BSH  wendet sich gegen Konzentration im Siedlungsbereich

Wardenburg. Als örtlich für die Bevölkerung nicht länger zumutbar bezeichnete der Vorsitzende der Biologischen Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems (BSH), Dr. Remmer Akkermann, die Auswüchse der Installation immer neuer Mobilfunkantennen auf höheren Dächern. Die Auffassung der direkt benachbarten Anwohner dazu werde von Betreibern wie t-mobile oder e-plus  nicht oder nur mangelhaft  abgefragt. Eine Gesetzeslücke mache es möglich, denn in Planung befindliche  freistehende Antennen-Masten mit Hochfrequenzanlagen werden Umweltschutzverbänden wie der BSH rechtzeitig bekannt gegeben und die Meinung abgefragt, das ist aber auf bestehenden Gebäuden nicht vorgeschrieben, da hier eine Genehmigungsfreiheit und grundsätzlich nur eine Anzeigepflicht bestehen. Die Anreize für zusätzliche Mieteinnahmen haben schon manchen Hauseigentümer dazu verleitet, das Dach für die Installation zur Verfügung zu stellen. Damit sind die umliegenden Bewohner aber optisch, gesundheitlich und im Hinblick auf die damit meist einhergehende  Wertminderung ihrer Grundstücke direkt betroffen. Das bleibt aber mit dem Hinweis auf die Einhaltung der (viel zu hohen) bestehenden Grenzwerte unbeachtet.

Ein krasses Beispiel ist der Siloturm einer in Wardenburg ansässigen holzverarbeitenden Firma. Dort hat sich inzwischen ein „Sendezentrum“ entwickelt. Nachdem die ersten vier Antennen auf einem 20m hohen Siloturm ohne jede Rücksprache mit den Nachbarn installiert waren, folgten in den anschließenden Jahren nach und nach Erweiterungen. Heute befinden sich dort 14 Funkanlagen verschiedenster Art, darunter 2 Richtfunkantennen, 9 GSM- und von der Telekom 3 UMTS-Anlagen. Sieben dicke Kabel führen zu einem großen Transformator-Haus. Damit wird schon deutlich, welche Strommengen benötigt werden, um die elektromagnetische Dauerbestrahlung zu ermöglichen. Die BSH hat bei der Bundesnetzagentur Widerspruch eingelegt.

Das Umweltinstitut München verweist auf niederländische Untersuchungen aus 2003, die besonders bei UMTS-Feldern deutliche Auswirkungen auf das gesundheitliche Wohlbefinden festgestellt haben, und zwar schon bei einem Tausendstel des im Vergleich zu den Niederlanden viel zu hoch angesetzten deutschen Grenzwerts für die zumutbare Strahlenbelastung. Das kann bei elektrosensiblen Menschen von Nervosität und Schwindel durch signifikante Änderungen der Gehirnstromaktivität bis zu DNA-Brüchen im Erbgut führen.

 

Die BSH fordert deshalb gemeinsam mit dem Naturschutzforum Deutschland (nafor.de) von der Bundesregierung eine gesetzliche Beschränkung der politisch unkontrollierten Erweiterungen der Mobilfunkmasten im besiedelten oder siedlungsnahen Bereich sowie eine konsequente Beteiligung der Umweltschutzverbände bei allen Elektrosmog-relevanten Bauplanungen einschließlich der unauffälligen aber unzumutbaren Erweiterungen, die oft etwas ganz anderes sind als zu Beginn erkennbar gewesen ist.

Bei begründeten Gegenargumenten, insbesondere im Hinblick auf die Erweiterungen,  muss auf solche Installationen verzichtet oder wie in einem Stadt-Oldenburg Vorort zumindestens eine schriftliche Zusicherung gegeben werden, dass kein weiterer Ausbau erfolgt.

Außerdem fordert die Schutzgemeinschaft vom Bundesgesetzgeber, dass die gesetzlichen Grenzwerte mindestens halbiert werden. Eine „Standortbescheinigung“ sollte von der für solche Genehmigungen zuständigen  Bundesnetzagentur (Außenstelle Berlin-Magdeburg, Dienstleistungszentrum 2) nicht ausgestellt werden dürfen, wenn ein Gebäude durch die Installation  ein ganz anderes Erscheinungsbild hat, auch bedingt durch die neue Gesamthöhe. Baurechtlich kommt das andernfalls nach Meinung der BSH einem Schwarzbau gleich, was rechtlich im Einzelfall überprüft werden sollte.

 

Weitergehende Informationen:

Umweltinstitut München

Wissenschaftsladen Bonn (wilabonn.de mit Elektrosmog-Ratgeber)

 

Blick zum Dach eines Siloturms mit 14 Funkanlagen in einem  Gewerbegebiet direkt an der Grenze zu einer Wohnsiedlung; gearbeitet wird unmittelbar neben dem Turm, das nächste Wohnhaus liegt 50m entfernt.

Die mächtige Verkabelung für die Stromversorgung zeigt die elektromagnetische Dimension einer solchen Funkanlage.

Fotos: BSH

Kategorie: General
Erstellt von: BSH
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Alle Bemühungen von Seiten der BSH und anderer Verbände, diese negative Entwicklung zu stoppen und auf die Einhaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu drängen, die ein „Verschlechterungsverbot“ für die Flächenbewirtschaftung im Einzugsgebiet der Lethe aufgibt, haben bisher keinen Erfolg gebracht. Mehrere Anträge auf zusätzliche Ausweisungen als Landschafts- oder Naturschutzgebiet im Wassereinzugsgebiet der Oberen Lethe sind abgelehnt worden, zuletzt im Februar 2009.

Am 24.07.1985 hat die BSH beim Landkreis Cloppenburg den Antrag auf Landschaftsschutz im Bereich der Oberen Lethe gestellt. Auf der Konferenz zur Sanierung der Lethe und der Ahlhorner Fischteiche (später Lethe - Forum) am 16.08.1996 wurde die sofortige Ausweisung des Oberen Lethetals als Naturschutzgebiet mit Erschwernisausgleich für die betroffenen Landwirte gefordert. Auch auf den nachfolgenden Konferenzen des Lethe-Forums wurden immer wieder durchgreifende Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität angemahnt. Im November 2008 hat die BSH erneut einen Antrag auf Ausweisung eines Naturschutzgebietes im Bereich der Oberen Lethe an die Landkreise Cloppenburg und Oldenburg  gestellt, der vom LK Cloppenburg wieder abgelehnt worden ist.

Schließlich wurden im November 1993 die Ahlhorner Fischteiche im engeren Umkreis durch die Bezirksregierung als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Dagegen ist für das Gebiet der Oberen Lethe bis heute nichts an Schutzmaßnahmen beschlossen worden. Auch das mit EU-Fördermitteln finanzierte Projekt „Farmers for Nature“ hat keine positiven Veränderungen gebracht, weil keine Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Pestizideinträge in die Lethe durchgeführt worden sind.

Deshalb appelliert nun die BSH an die Europäische Kommission - Generaldirektion Umwelt, als übergeordnete Instanz über das Bundesumweltministerium auf die Niedersächsische Landesregierung einzuwirken und mit Nachdruck im Bereich der Lethe die Einhaltung der FFH- Richtlinien einzufordern. Es sind dringend gezielte Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Pestizideinträge und zur Erhöhung der Wassermengen in der Lethe und im FFH-Gebiet Ahlhorner Fischteiche erforderlich. Dieses würde auch den Vorgaben  aus der EU- Wasserrahmenrichtlinie entsprechen.

Luftbilder zu den Teichen sind unter anderem hier zu finden.

 

Prof. Dr. Remmer Akkermann

Hubert Fenske, Jürgen Oppermann


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