Jan 17, 2011

BSH fordert: Polder öffnen statt Deiche erhöhen


Hochwasserschutz - für wen?

BSH fordert mehr Polderöffnungen statt Deicherhöhungen

Wardenburg. Ein Teil der bisher erfolgten Erhöhungen binnenländischer Deiche wäre nach Auffassung der Biologischen Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems (BSH)  verzichtbar gewesen, was erhebliche Kosten gespart hätte,  würde man traditionelle winterliche Überschwemmungsflächen und Hochwasserpolder in den Flussniederungen früher öffnen und das entsprechende Hochwasser in das dort befindliche Grünland einleiten. Das hätte sogar wie zu Zeiten der Rieselwiesen einen grünlanddüngenden Effekt. Auch fänden Wildgänse und Schwäne mehr und bessere Weidegründe.

Stattdessen würden die heutigen Deicherhöhungen im Binnennland dem entgegenstehen und oftmals nur jenen wenigen Industrielandwirten zugute kommen, die auch wertvolle Wiesenvogelgebiete und Winterquartiere für rastende Zugvögel unerlaubterweise in Maisäcker zur Biogasgewinnung verwandelt hätten und dabei keine Zeit verlieren wollen. Ein Ende ist nicht abzusehen.  Die BSH verurteilt diese Vorgänge auf das Schärfste, weil diejenigen, die so handel(te)n, gegen gesetzgeberische Auflagen wie das zur Umbruchzeit gültige Niedersächsische Wassergesetz verstoßen haben und ungebremst weitermachen.

Seit Bestehen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, also seit etwa einem Jahrzehnt, werde durch bestimmte Landwirte systematisch und ohne Unterbrechung gegen das „Verschlechterungsverbot“  in gewässernahen Bereichen verstoßen. Dazu stellt der Vorsitzende der BSH, Dr. Remmer Akkermann, fest:  „Die Flussniederungen sind ein großflächiges Opfer einer gesetzes-missachtenden Umwandlungsstrategie von Grünland zu Maisacker; auch geschützte Feuchtgebiete bleiben davon großflächig nicht mehr verschont“. Nach Abschaffung der Bezirksregierungen fehle hier eine kontrollierende Mittelbehörde, die Grenzen setze. Die BSH sieht darüber hinaus in den erfolgten landesgesetzlich aufgeweichten  Umweltauflagen Verstöße gegen EU-Rahmenvorgaben.

Wo kein Grünland mehr ist, so die BSH, da finden wir im Sommer auch kaum noch Schnepfen, Kiebitze, Grauammern oder Feldlerchen, von Störchen ganz zu schweigen –  da dröhnen stattdessen im August die Maisroder und Silagefahrzeuge, denn die neuen Energiewirte sind am Werk. Der hohe Profit reizt leider auch andere, das Gleiche zu tun.

Und die Bevölkerung muss ohnmächtig zuschauen, wie diese Entwicklung fortschreitet und die Erholungslandschaft in hohem Maße zu Maiswüsten umgestaltet wird. Kann man im Sommer wegen hoher grüner Maiswände nicht mehr in die Ferne schauen, so verschandeln die Maisstoppeln danach das Landschaftsbild, zumal die Ausbringung von Gülle und ebenso geruchsintensiven Biogasresten in Feuchtgebieten und Grundwasserschutzzonen große Probleme verursacht.

Die Schutzgemeinschaft fordert von den zuständigen politischen Entscheidungsträgern, also Ministerien der Landesregierung und Landtagsabgeordneten sowie den Landkreisen und  Wasserverbänden einen besseren gesetzlichen Schutz von Feuchtgrünland und ein Umbruchsverbot zu Äckern, mindestens in Überschwemmungsniederungen und den gesetzlichen Hochwasserschutzgebieten.  Die EU zeigt es bei ihrer Grundförderung auf  -  die Hälfte des Agrarlandes hat dem Grünland vorbehalten zu bleiben, der Maisanbau hat da nichts zu suchen. Die BSH fordert außerdem die Stillegung oder Extensivierung von mindestens 10 Prozent Flächenanteil eines jeden landwirtschaftlichen Betriebes, damit nicht alle Werte von vielen unbemerkt untergehen.

Wer weiterhin feuchtes Grünland umpflügt, sollte durch die untere Naturschutz- bzw. Baubehörde alternativlos zur Wiederherstellung des vormaligen Zustands verpflichtet werden. Wer durch massives Auffahren von Bodenmaterial für mehr Trockenheit sorgt, sollte den alten Zustand ebenfalls sofort wiederherstellen müssen. Ein Freikaufen (zum Beispiel 1.000 EUR Bußgeld) aus der Portokasse, wie an der Lethe gerade geschehen, sollte unzulässig sein.

Ausnahmeparagraphen sind hier fehl am Platze, die Landkreise, Städte und Gemeinden sind aufgerufen, bei Landschaftsverstößen endlich konsequent durchzugreifen – was manche auch schon in einem gewissen Umfang tun. Allerdings darf das durch politische Einflussnahme nicht durch die Hintertür torpediert werden, nach dem Motto: Wer mehr Steuern zahlt oder politische Verbindungen hat, darf sich mehr erlauben als die kleineren Betriebe.

Liesa von Essen

Weitere Informationen unter: www.bsh-natur.de

 

Foto anbei: Dieter Tornow, Diepholz (BSH-Archiv)

Überfluteter Maisacker am Fluss, Nährstoffe werden aus dem Boden ausgewaschen, wertvolle humöse Bodenanteile weggeschwemmt (Erosion), hier hätte der Landkreis ein Anbauverbot aussprechen müssen, denn Flussniederungen sollten dem Grünland und Hochwasser vorbehalten bleiben.

 

Sie erreichen die BSH unter  Tel. 04407 5111       (verwaltung@bsh-natur.de)

c/o Frau Liesa von Essen, M.Sc.

den BSH-Vorsitzenden unter Tel. 04407 922201  (akkermann.remmer@t-online.de)

 

 

Kategorie: General
Erstellt von: BSH
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5039 Polychlorierte Biphenyle (PCB).- Mbl. 39, 4 S., 1993 (C.Lehmkuhl).

5038 Von der linearen Abfallentsorgung zur Kreislaufwirtschaft.- Mbl. 38, 8 S., 1992 (E.Peters).

5037 DSD - Das Duale System Deutschland - Der Grüne Punkt - Ein Zug in die falsche Richtung!- Mbl. 37, 4 S., 1992 (R.Dasecke).

5036 Die Toxizität von Cadmium.- Mbl. 36, 4 S., 1992 (S.Löwe).

5035 Plankton in See und Teich.- Mbl. 35, 8 S., 1991 (G.Zwiener).

5034 Allergie und Umwelt.- Mbl.34, 4 S., 1990 (H.-B.Behrends u.a.).

5033 Keine Müllverbrennung.- Mbl.33, 4 S., 1990 (A.Pieper u.a.).

5032 Flechten - Partnerschaft zwischen Pilz und Alge.- Mbl.32, 4 S., 1989 (H.-D.Reinke).

5031 Gentechnik: Projekt Kartoffel als Lehrstück.- Mbl.31, 4 S., 1989 (K.-H.Michels).

5030 Gülle oder Flüssigmist.- Mbl.30, 8 S., 1988 (B.Kuberka) (vergriffen).

5029 Weichlaubhölzer, wirtschaftlich wenig geachtet - ökologisch hochwertig.- MBl.29, 8 S., 1987 (R.Akkermann) (vergriffen).

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5026 Salmonellen - aus deutschen Landen frisch auf den Tisch.- MBl.26, 4 S., 1986 (K.H.Bähr).

5025 Wertstoffe und Sonderabfälle. Wiederverwertung von Hausmüll-Komponenten auf kommunal-privater Ebene.- MBl.25, 4 S., 1986 (R.Dasecke u.a.).

5024 Artenschutz-orientierte Flurbereinigung.- MBl.24, 8 S., 1985 (R.Akkermann).

5023 Die Flora der Straßen- und Wegränder. Nahrungsquelle, Rückzugsgebiet, Artenreservoir, Biotop-Verbindungslinie.- MBl.23, 2.Aufl., 4 S., 1989 (H.Höppner).

5022 Ohne Pilze kein Wald. Bedeutung und Schutz der Pilze im Ökosystem Wald.- MBl.22, 4 S. farbig, 1985 (H.Höppner), 1,- DM.

5021 Teutoburger Wald-Friedhof - Waldsterben im südlichen Landkreis Osnabrück.- MBl.21, 4 S., 1984 (A.Niemeyer-Lüllwitz).

5020 Gestaltungsvorschlag: Naturgarten, 1500 Quadratmeter auf Geestboden mit Alteichenreihe, Neubau 1979 nach Getreidelandwirtschaft.- MBl.20, 4 S., 1984 (R.Akkermann).

5019 Naturkorridor Hunte-Jade - Ein Biotop-Verbundsystem im nordwestdeutschen Tiefland als Brücke zwischen dem nördlichen Mittelgebirgsrand 'Teutoburger Wald' und der südlichen Nordsee (m.3 Kartenausschnitten).- MBl.19, 4 S., 1984 (R.Akkermann).

5018 Honigbienen - unverzichtbar für den Haushalt (Biologie, Trachtpflanzen-Übersicht).- MBl.18, 6 S., 1983 (J.Gerlach).

5017 Zur Systematik, Bestimmung und Ökologie der Gattung Sphagnum.- Torfmoose.- MBl.17, 4 S., 1982 (H.Höppner).

5016 Naturnaher Garten - Ausgleich für eine bedrohte Natur.- MBl.16, 6 S., 1982 (M.Grawert) (vergriffen).

5015 Der Garten als Lebensraum und Kinderstube.- Mit Bauplänen u.mehr als 50 Abb.- MBl.15, 6 S., 1981 (R.Akkermann).

5014 Die zwei Gesichter der Atomkerntechnik.- MBl.14, 6 S., 1981 (H.Jäger).

5013 Hecken.- MBl.13, 6 S., 52 Abb., 1982 (R.Akkermann).

5012 Fließgewässer - Gefährdung und Schutz- 2.Aufl., MBl.12, 4 S., 1986 (G.Wiegleb) (vergriffen).

5011 Mehr Schutz für die Schleiereule!- DBV/BSH,-MBl.11, m.Anleitung, 2 S., 1980 Umdruck.

5010 Muß der Mäusebussard bejagt werden?- DBV/BSH,- MBl.10, 2 S., 1980 (D.Rockenbauch) Umdruck.

5009 Anleitung zum Bau und zum Anbringen eines Nistkastens.- MBl.9, 2 S.

5008 Kleingewässer für Lurche.- 2.Aufl., MBl.8, 4 S., 1984 (R.Akkermann).

5007 Die untere Hase (Landkreis Emsland)- Gepl. wasserbaul. Maßnahmen.- MBl.7, 6 S., 1979 (vergriffen).

5006b Baumschutz - Baumpflege.- Teil II, 48 S., 1980 (U.Lederbogen), Umdruck (vergriffen).

5006a Baumschutz - Baumpflege.- Teil I, Kurzfassung,- MBl.6, 6 S., 1980 (U.Lederbogen) (vergriffen).

5005 Sozialbrache und Naturschutz.- MBl.5, 4 S., 1978 (K.Jaeger) (vergriffen).

5004 Flurbereinigung - zu wessen Vorteil? Beispiel: Haftenkamp-Gölenkamp (Grafschaft Bentheim).- MBl.4, 4 S., 1978 (vergriffen).

5003 Unsere Schmetterlinge.- MBl.3, 6 S., 1978 (vergriffen, Nachdruck s. 7008).

5002 Giftige Pflanzen.- MBl.2, 4 S., 1977 (vergriffen).

5001 Gewässerschutz: Erhalt belebter Bäche und naturnaher Ausbau kleiner Fließgewässer.- MBl.1, 6 S., 1977 (vergriffen).

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