Jan 17, 2011

BSH fordert: Polder öffnen statt Deiche erhöhen


Hochwasserschutz - für wen?

BSH fordert mehr Polderöffnungen statt Deicherhöhungen

Wardenburg. Ein Teil der bisher erfolgten Erhöhungen binnenländischer Deiche wäre nach Auffassung der Biologischen Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems (BSH)  verzichtbar gewesen, was erhebliche Kosten gespart hätte,  würde man traditionelle winterliche Überschwemmungsflächen und Hochwasserpolder in den Flussniederungen früher öffnen und das entsprechende Hochwasser in das dort befindliche Grünland einleiten. Das hätte sogar wie zu Zeiten der Rieselwiesen einen grünlanddüngenden Effekt. Auch fänden Wildgänse und Schwäne mehr und bessere Weidegründe.

Stattdessen würden die heutigen Deicherhöhungen im Binnennland dem entgegenstehen und oftmals nur jenen wenigen Industrielandwirten zugute kommen, die auch wertvolle Wiesenvogelgebiete und Winterquartiere für rastende Zugvögel unerlaubterweise in Maisäcker zur Biogasgewinnung verwandelt hätten und dabei keine Zeit verlieren wollen. Ein Ende ist nicht abzusehen.  Die BSH verurteilt diese Vorgänge auf das Schärfste, weil diejenigen, die so handel(te)n, gegen gesetzgeberische Auflagen wie das zur Umbruchzeit gültige Niedersächsische Wassergesetz verstoßen haben und ungebremst weitermachen.

Seit Bestehen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, also seit etwa einem Jahrzehnt, werde durch bestimmte Landwirte systematisch und ohne Unterbrechung gegen das „Verschlechterungsverbot“  in gewässernahen Bereichen verstoßen. Dazu stellt der Vorsitzende der BSH, Dr. Remmer Akkermann, fest:  „Die Flussniederungen sind ein großflächiges Opfer einer gesetzes-missachtenden Umwandlungsstrategie von Grünland zu Maisacker; auch geschützte Feuchtgebiete bleiben davon großflächig nicht mehr verschont“. Nach Abschaffung der Bezirksregierungen fehle hier eine kontrollierende Mittelbehörde, die Grenzen setze. Die BSH sieht darüber hinaus in den erfolgten landesgesetzlich aufgeweichten  Umweltauflagen Verstöße gegen EU-Rahmenvorgaben.

Wo kein Grünland mehr ist, so die BSH, da finden wir im Sommer auch kaum noch Schnepfen, Kiebitze, Grauammern oder Feldlerchen, von Störchen ganz zu schweigen –  da dröhnen stattdessen im August die Maisroder und Silagefahrzeuge, denn die neuen Energiewirte sind am Werk. Der hohe Profit reizt leider auch andere, das Gleiche zu tun.

Und die Bevölkerung muss ohnmächtig zuschauen, wie diese Entwicklung fortschreitet und die Erholungslandschaft in hohem Maße zu Maiswüsten umgestaltet wird. Kann man im Sommer wegen hoher grüner Maiswände nicht mehr in die Ferne schauen, so verschandeln die Maisstoppeln danach das Landschaftsbild, zumal die Ausbringung von Gülle und ebenso geruchsintensiven Biogasresten in Feuchtgebieten und Grundwasserschutzzonen große Probleme verursacht.

Die Schutzgemeinschaft fordert von den zuständigen politischen Entscheidungsträgern, also Ministerien der Landesregierung und Landtagsabgeordneten sowie den Landkreisen und  Wasserverbänden einen besseren gesetzlichen Schutz von Feuchtgrünland und ein Umbruchsverbot zu Äckern, mindestens in Überschwemmungsniederungen und den gesetzlichen Hochwasserschutzgebieten.  Die EU zeigt es bei ihrer Grundförderung auf  -  die Hälfte des Agrarlandes hat dem Grünland vorbehalten zu bleiben, der Maisanbau hat da nichts zu suchen. Die BSH fordert außerdem die Stillegung oder Extensivierung von mindestens 10 Prozent Flächenanteil eines jeden landwirtschaftlichen Betriebes, damit nicht alle Werte von vielen unbemerkt untergehen.

Wer weiterhin feuchtes Grünland umpflügt, sollte durch die untere Naturschutz- bzw. Baubehörde alternativlos zur Wiederherstellung des vormaligen Zustands verpflichtet werden. Wer durch massives Auffahren von Bodenmaterial für mehr Trockenheit sorgt, sollte den alten Zustand ebenfalls sofort wiederherstellen müssen. Ein Freikaufen (zum Beispiel 1.000 EUR Bußgeld) aus der Portokasse, wie an der Lethe gerade geschehen, sollte unzulässig sein.

Ausnahmeparagraphen sind hier fehl am Platze, die Landkreise, Städte und Gemeinden sind aufgerufen, bei Landschaftsverstößen endlich konsequent durchzugreifen – was manche auch schon in einem gewissen Umfang tun. Allerdings darf das durch politische Einflussnahme nicht durch die Hintertür torpediert werden, nach dem Motto: Wer mehr Steuern zahlt oder politische Verbindungen hat, darf sich mehr erlauben als die kleineren Betriebe.

Liesa von Essen

Weitere Informationen unter: www.bsh-natur.de

 

Foto anbei: Dieter Tornow, Diepholz (BSH-Archiv)

Überfluteter Maisacker am Fluss, Nährstoffe werden aus dem Boden ausgewaschen, wertvolle humöse Bodenanteile weggeschwemmt (Erosion), hier hätte der Landkreis ein Anbauverbot aussprechen müssen, denn Flussniederungen sollten dem Grünland und Hochwasser vorbehalten bleiben.

 

Sie erreichen die BSH unter  Tel. 04407 5111       (verwaltung@bsh-natur.de)

c/o Frau Liesa von Essen, M.Sc.

den BSH-Vorsitzenden unter Tel. 04407 922201  (akkermann.remmer@t-online.de)

 

 

Kategorie: General
Erstellt von: BSH
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Alle Bemühungen von Seiten der BSH und anderer Verbände, diese negative Entwicklung zu stoppen und auf die Einhaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu drängen, die ein „Verschlechterungsverbot“ für die Flächenbewirtschaftung im Einzugsgebiet der Lethe aufgibt, haben bisher keinen Erfolg gebracht. Mehrere Anträge auf zusätzliche Ausweisungen als Landschafts- oder Naturschutzgebiet im Wassereinzugsgebiet der Oberen Lethe sind abgelehnt worden, zuletzt im Februar 2009.

Am 24.07.1985 hat die BSH beim Landkreis Cloppenburg den Antrag auf Landschaftsschutz im Bereich der Oberen Lethe gestellt. Auf der Konferenz zur Sanierung der Lethe und der Ahlhorner Fischteiche (später Lethe - Forum) am 16.08.1996 wurde die sofortige Ausweisung des Oberen Lethetals als Naturschutzgebiet mit Erschwernisausgleich für die betroffenen Landwirte gefordert. Auch auf den nachfolgenden Konferenzen des Lethe-Forums wurden immer wieder durchgreifende Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität angemahnt. Im November 2008 hat die BSH erneut einen Antrag auf Ausweisung eines Naturschutzgebietes im Bereich der Oberen Lethe an die Landkreise Cloppenburg und Oldenburg  gestellt, der vom LK Cloppenburg wieder abgelehnt worden ist.

Schließlich wurden im November 1993 die Ahlhorner Fischteiche im engeren Umkreis durch die Bezirksregierung als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Dagegen ist für das Gebiet der Oberen Lethe bis heute nichts an Schutzmaßnahmen beschlossen worden. Auch das mit EU-Fördermitteln finanzierte Projekt „Farmers for Nature“ hat keine positiven Veränderungen gebracht, weil keine Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Pestizideinträge in die Lethe durchgeführt worden sind.

Deshalb appelliert nun die BSH an die Europäische Kommission - Generaldirektion Umwelt, als übergeordnete Instanz über das Bundesumweltministerium auf die Niedersächsische Landesregierung einzuwirken und mit Nachdruck im Bereich der Lethe die Einhaltung der FFH- Richtlinien einzufordern. Es sind dringend gezielte Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Pestizideinträge und zur Erhöhung der Wassermengen in der Lethe und im FFH-Gebiet Ahlhorner Fischteiche erforderlich. Dieses würde auch den Vorgaben  aus der EU- Wasserrahmenrichtlinie entsprechen.

Luftbilder zu den Teichen sind unter anderem hier zu finden.

 

Prof. Dr. Remmer Akkermann

Hubert Fenske, Jürgen Oppermann


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