Feb 25, 2011

BIOSYS - Zwei Stipendien zu vergeben


Zwei Stipendien à 250€ zu vergeben


Für Abschlussarbeiten (Landschaftsökologie/Naturschutz) in der Weser-Ems-Region

Der Verein Biosys e.V. bietet zwei Studierenden für ihre Abschlussarbeiten (B.Sc., M.Sc., Dipl., Examen LA) in den Bereichen Landschaftsökologie/Naturschutz Sachkostenzuschüsse für Fahrt-, Übernachtungs- oder Materialkosten in Form eines Stipendiums in Höhe von je maximal 250,- €.

Interessierte Studierende der Universitäten/Fachhochschulen Oldenburg, Vechta oder Osnabrück können sich bis zum 31.3.2011 an unten genannte Adresse mit einem formlosen Antrag (Umfang: 1-2 Seiten) bewerben mit Angaben zu Fragestellung, Untersuchungsgebiet sowie zur grundlegenden Methodik. Zudem sollte der/die (Haupt-)Betreuer/-in der Abschlussarbeit mit seiner/ihrer Unterschrift das Vorhaben bestätigen, und es sollten ein Kostenvoranschlag und ein Zeitplan eingereicht werden.

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Der Untersuchungsraum ist das Weser-Ems-Gebiet (Osnabrück bis Ostfriesische Inseln).
  • Der thematische Schwerpunkt liegt in den Bereichen Landschaftsökologie und/oder Naturschutz und umfasst geländebezogene Untersuchungen (beispielsweise Biologische Systematik, Geobotanik, Tierökologie, Gewässerökologie, Hydrologie, Bodenkunde). Theoretische oder rein planerische Arbeiten können nicht gefördert werden.
  • Der Stipendiat / die Stipendiatin reicht bei Biosys e.V. nach Abschluss der Arbeit ein gedrucktes Exemplar (mit CD) und einen Verwendungsnachweis der für die Untersuchung angefallenen Kosten ein.

Bei Rückfragen steht Ihnen Rainer Buchwald (Vorstand) per email (rainer.buchwald@uni-oldenburg.de) oder telefonisch (0441-798-4717 oder -4723) zur Verfügung.

 

Anschrift für die Bewerbung:

Biosys e.V., z. Hd. Julia Schwienheer (Vorstand), Graudenzer Str. 12, 26122 Oldenburg


Kategorie: General
Erstellt von: BSH
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Menschliches Handeln ist nur dann gefordert, wenn der Jungvogel wirklich verunglückt oder verletzt ist. Aus sicherer Distanz sollte zunächst beobachtet werden, ob sich die Elterntiere um den hilflos wirkenden Vogel kümmern. Ist das Jungtier tatsächlich über Stunden hinweg auf sich gestellt und wird immer schwächer, sollte mit dem zuständigen Amt. für Naturschutz bei den Städten und Landkreisen telefonisch abgeklärt werden, ob die Tiere in eine Auffangstation verbracht werden sollen. Nur dort sollten Jungvögel artgerecht aufgezogen und auf ihre spätere Wiederauswilderung vorbereitet werden.

Angemerkt sei, dass viele Tierarten auf eine hohe Sterblichkeit ihrer Brut eingestellt sind und das wie im Falle der Meisen mit einer größeren Zahl von Eiern oder mehreren Gelegen im Jahr kompensieren. In der freien Natur ist der Tod immer der Begleiter vieler junger Tiere. Bei Greifvögeln kommt es gerade bei nahrungsarmen Regenzeiten oder Mäusemangel sogar oft vor, dass die große Jungeule oder das ältere Junge einer Weihe den kleinen Geschwister-Vogel kannibalistisch kröpft. Damit kommt wenigstens ein Jungtier durch, als dass beide sterben müssten.

Die BSH hat ein Merkblatt mit weiterführenden Informationen zum Thema „Pflege- und Auffangstationen in Niedersachsen“ (Merkblatt 51) erstellt. Erhältlich ist es in der Geschäftsstelle der BSH in Wardenburg, im Internet unter www.bsh-natur.de (Veröffentlichungen)  zu finden oder telefonisch unter 04407-5111.

Verantwortlich:

Rieke Hobbie (BSH), Tel.: 04407-5111


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BSH-Spendenkonto zugunsten bedrohter Pflanzen und Tiere: LzO, IBAN: DE92 2805 0100 0000 4430 44 BIC: SLZODE22XXX

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