Feb 25, 2011

BIOSYS - Zwei Stipendien zu vergeben


Zwei Stipendien à 250€ zu vergeben


Für Abschlussarbeiten (Landschaftsökologie/Naturschutz) in der Weser-Ems-Region

Der Verein Biosys e.V. bietet zwei Studierenden für ihre Abschlussarbeiten (B.Sc., M.Sc., Dipl., Examen LA) in den Bereichen Landschaftsökologie/Naturschutz Sachkostenzuschüsse für Fahrt-, Übernachtungs- oder Materialkosten in Form eines Stipendiums in Höhe von je maximal 250,- €.

Interessierte Studierende der Universitäten/Fachhochschulen Oldenburg, Vechta oder Osnabrück können sich bis zum 31.3.2011 an unten genannte Adresse mit einem formlosen Antrag (Umfang: 1-2 Seiten) bewerben mit Angaben zu Fragestellung, Untersuchungsgebiet sowie zur grundlegenden Methodik. Zudem sollte der/die (Haupt-)Betreuer/-in der Abschlussarbeit mit seiner/ihrer Unterschrift das Vorhaben bestätigen, und es sollten ein Kostenvoranschlag und ein Zeitplan eingereicht werden.

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Der Untersuchungsraum ist das Weser-Ems-Gebiet (Osnabrück bis Ostfriesische Inseln).
  • Der thematische Schwerpunkt liegt in den Bereichen Landschaftsökologie und/oder Naturschutz und umfasst geländebezogene Untersuchungen (beispielsweise Biologische Systematik, Geobotanik, Tierökologie, Gewässerökologie, Hydrologie, Bodenkunde). Theoretische oder rein planerische Arbeiten können nicht gefördert werden.
  • Der Stipendiat / die Stipendiatin reicht bei Biosys e.V. nach Abschluss der Arbeit ein gedrucktes Exemplar (mit CD) und einen Verwendungsnachweis der für die Untersuchung angefallenen Kosten ein.

Bei Rückfragen steht Ihnen Rainer Buchwald (Vorstand) per email (rainer.buchwald@uni-oldenburg.de) oder telefonisch (0441-798-4717 oder -4723) zur Verfügung.

 

Anschrift für die Bewerbung:

Biosys e.V., z. Hd. Julia Schwienheer (Vorstand), Graudenzer Str. 12, 26122 Oldenburg


Kategorie: General
Erstellt von: BSH
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Die Naturschutzverbände sehen die Aufsichtsbehörden, insbesondere die Landkreise und Gemeinden, in der Pflicht, diese Auswüchse zu unterbinden und auf die Erhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zu bestehen. Es gebe hinreichende Möglichkeiten, dafür zu sorgen, dass das öffentliche Eigentum einschließlich der Wege unangetastet bleibe und Schäden repariert würden. Auch die Rückführung von Maisäckern in naturnahe Areale könne unter Pachtverzicht durch Kommunen und Ämter erfolgen. Feuchtgebiete enthalten ein besonders reiches Arteninventar, ob Insekten, wie farbenprächtige Schmetterlinge und Wasserkäfer, oder Wiesenvögel, wie Storch, Brachvogel oder Wildgänse. Wer Blumenwiesen statt Maiswüsten erleben möchte, kann das noch am ehesten in der Nähe von Gewässern. Diese Gebiete haben deshalb, auch nach Vorgaben der Europäischen Union, einen besonderen Schutzwert.

Nun allerdings verlautbaren einige maßgebende Agrarfunktionäre immer häufiger den rücksichtslosen Wunsch nach Freigabe auch feuchten Grünlandes für den Ackerbau. Wenn es sich um Hochwasserschutzgebiete handele, wären wasserbedingte Erosionsschäden das betriebs-wirtschaftliche Risiko des einzelnen Landwirts. Die Naturschutzverbände lehnen diese Vorstöße ab und sehen auch keinerlei Kompromissmöglichkeiten in Richtung Ackerbau. Das entspricht auch dem Wunsch der erholungssuchenden Bevölkerung, die sich am Gesang der Feldlerche oder dem Meckern der Bekassine erfreuen möchte und zwischen gülle-belasteten Maisfeldern immer weniger Gelegenheit dazu hat.

Weitere Informationen sind zu finden unter: www.bsh-natur.de

Ein aktuelles Merkblatt der BSH ist gerade erschienen: „Ist Landschaft reparierbar?“ - Text und Bilder stammen vom Botaniker Prof. Dr. Peter Janiesch (8 Seiten). - downloaden -

 

36 Zeilen

ViSdP: Sonja Lübben (04407 - 5111)

 


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