Feb 25, 2011

BIOSYS - Zwei Stipendien zu vergeben


Zwei Stipendien à 250€ zu vergeben


Für Abschlussarbeiten (Landschaftsökologie/Naturschutz) in der Weser-Ems-Region

Der Verein Biosys e.V. bietet zwei Studierenden für ihre Abschlussarbeiten (B.Sc., M.Sc., Dipl., Examen LA) in den Bereichen Landschaftsökologie/Naturschutz Sachkostenzuschüsse für Fahrt-, Übernachtungs- oder Materialkosten in Form eines Stipendiums in Höhe von je maximal 250,- €.

Interessierte Studierende der Universitäten/Fachhochschulen Oldenburg, Vechta oder Osnabrück können sich bis zum 31.3.2011 an unten genannte Adresse mit einem formlosen Antrag (Umfang: 1-2 Seiten) bewerben mit Angaben zu Fragestellung, Untersuchungsgebiet sowie zur grundlegenden Methodik. Zudem sollte der/die (Haupt-)Betreuer/-in der Abschlussarbeit mit seiner/ihrer Unterschrift das Vorhaben bestätigen, und es sollten ein Kostenvoranschlag und ein Zeitplan eingereicht werden.

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Der Untersuchungsraum ist das Weser-Ems-Gebiet (Osnabrück bis Ostfriesische Inseln).
  • Der thematische Schwerpunkt liegt in den Bereichen Landschaftsökologie und/oder Naturschutz und umfasst geländebezogene Untersuchungen (beispielsweise Biologische Systematik, Geobotanik, Tierökologie, Gewässerökologie, Hydrologie, Bodenkunde). Theoretische oder rein planerische Arbeiten können nicht gefördert werden.
  • Der Stipendiat / die Stipendiatin reicht bei Biosys e.V. nach Abschluss der Arbeit ein gedrucktes Exemplar (mit CD) und einen Verwendungsnachweis der für die Untersuchung angefallenen Kosten ein.

Bei Rückfragen steht Ihnen Rainer Buchwald (Vorstand) per email (rainer.buchwald@uni-oldenburg.de) oder telefonisch (0441-798-4717 oder -4723) zur Verfügung.

 

Anschrift für die Bewerbung:

Biosys e.V., z. Hd. Julia Schwienheer (Vorstand), Graudenzer Str. 12, 26122 Oldenburg


Kategorie: General
Erstellt von: BSH
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Alle Bemühungen von Seiten der BSH und anderer Verbände, diese negative Entwicklung zu stoppen und auf die Einhaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu drängen, die ein „Verschlechterungsverbot“ für die Flächenbewirtschaftung im Einzugsgebiet der Lethe aufgibt, haben bisher keinen Erfolg gebracht. Mehrere Anträge auf zusätzliche Ausweisungen als Landschafts- oder Naturschutzgebiet im Wassereinzugsgebiet der Oberen Lethe sind abgelehnt worden, zuletzt im Februar 2009.

Am 24.07.1985 hat die BSH beim Landkreis Cloppenburg den Antrag auf Landschaftsschutz im Bereich der Oberen Lethe gestellt. Auf der Konferenz zur Sanierung der Lethe und der Ahlhorner Fischteiche (später Lethe - Forum) am 16.08.1996 wurde die sofortige Ausweisung des Oberen Lethetals als Naturschutzgebiet mit Erschwernisausgleich für die betroffenen Landwirte gefordert. Auch auf den nachfolgenden Konferenzen des Lethe-Forums wurden immer wieder durchgreifende Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität angemahnt. Im November 2008 hat die BSH erneut einen Antrag auf Ausweisung eines Naturschutzgebietes im Bereich der Oberen Lethe an die Landkreise Cloppenburg und Oldenburg  gestellt, der vom LK Cloppenburg wieder abgelehnt worden ist.

Schließlich wurden im November 1993 die Ahlhorner Fischteiche im engeren Umkreis durch die Bezirksregierung als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Dagegen ist für das Gebiet der Oberen Lethe bis heute nichts an Schutzmaßnahmen beschlossen worden. Auch das mit EU-Fördermitteln finanzierte Projekt „Farmers for Nature“ hat keine positiven Veränderungen gebracht, weil keine Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Pestizideinträge in die Lethe durchgeführt worden sind.

Deshalb appelliert nun die BSH an die Europäische Kommission - Generaldirektion Umwelt, als übergeordnete Instanz über das Bundesumweltministerium auf die Niedersächsische Landesregierung einzuwirken und mit Nachdruck im Bereich der Lethe die Einhaltung der FFH- Richtlinien einzufordern. Es sind dringend gezielte Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Pestizideinträge und zur Erhöhung der Wassermengen in der Lethe und im FFH-Gebiet Ahlhorner Fischteiche erforderlich. Dieses würde auch den Vorgaben  aus der EU- Wasserrahmenrichtlinie entsprechen.

Luftbilder zu den Teichen sind unter anderem hier zu finden.

 

Prof. Dr. Remmer Akkermann

Hubert Fenske, Jürgen Oppermann


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