Feb 25, 2011

BIOSYS - Zwei Stipendien zu vergeben


Zwei Stipendien à 250€ zu vergeben


Für Abschlussarbeiten (Landschaftsökologie/Naturschutz) in der Weser-Ems-Region

Der Verein Biosys e.V. bietet zwei Studierenden für ihre Abschlussarbeiten (B.Sc., M.Sc., Dipl., Examen LA) in den Bereichen Landschaftsökologie/Naturschutz Sachkostenzuschüsse für Fahrt-, Übernachtungs- oder Materialkosten in Form eines Stipendiums in Höhe von je maximal 250,- €.

Interessierte Studierende der Universitäten/Fachhochschulen Oldenburg, Vechta oder Osnabrück können sich bis zum 31.3.2011 an unten genannte Adresse mit einem formlosen Antrag (Umfang: 1-2 Seiten) bewerben mit Angaben zu Fragestellung, Untersuchungsgebiet sowie zur grundlegenden Methodik. Zudem sollte der/die (Haupt-)Betreuer/-in der Abschlussarbeit mit seiner/ihrer Unterschrift das Vorhaben bestätigen, und es sollten ein Kostenvoranschlag und ein Zeitplan eingereicht werden.

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Der Untersuchungsraum ist das Weser-Ems-Gebiet (Osnabrück bis Ostfriesische Inseln).
  • Der thematische Schwerpunkt liegt in den Bereichen Landschaftsökologie und/oder Naturschutz und umfasst geländebezogene Untersuchungen (beispielsweise Biologische Systematik, Geobotanik, Tierökologie, Gewässerökologie, Hydrologie, Bodenkunde). Theoretische oder rein planerische Arbeiten können nicht gefördert werden.
  • Der Stipendiat / die Stipendiatin reicht bei Biosys e.V. nach Abschluss der Arbeit ein gedrucktes Exemplar (mit CD) und einen Verwendungsnachweis der für die Untersuchung angefallenen Kosten ein.

Bei Rückfragen steht Ihnen Rainer Buchwald (Vorstand) per email (rainer.buchwald@uni-oldenburg.de) oder telefonisch (0441-798-4717 oder -4723) zur Verfügung.

 

Anschrift für die Bewerbung:

Biosys e.V., z. Hd. Julia Schwienheer (Vorstand), Graudenzer Str. 12, 26122 Oldenburg


Kategorie: General
Erstellt von: BSH
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Wer weiterhin feuchtes Grünland umpflügt, sollte durch die untere Naturschutz- bzw. Baubehörde alternativlos zur Wiederherstellung des vormaligen Zustands verpflichtet werden. Wer durch massives Auffahren von Bodenmaterial für mehr Trockenheit sorgt, sollte den alten Zustand ebenfalls sofort wiederherstellen müssen. Ein Freikaufen (zum Beispiel 1.000 EUR Bußgeld) aus der Portokasse, wie an der Lethe gerade geschehen, sollte unzulässig sein.

Ausnahmeparagraphen sind hier fehl am Platze, die Landkreise, Städte und Gemeinden sind aufgerufen, bei Landschaftsverstößen endlich konsequent durchzugreifen – was manche auch schon in einem gewissen Umfang tun. Allerdings darf das durch politische Einflussnahme nicht durch die Hintertür torpediert werden, nach dem Motto: Wer mehr Steuern zahlt oder politische Verbindungen hat, darf sich mehr erlauben als die kleineren Betriebe.

Liesa von Essen

Weitere Informationen unter: www.bsh-natur.de

 

Foto anbei: Dieter Tornow, Diepholz (BSH-Archiv)

Überfluteter Maisacker am Fluss, Nährstoffe werden aus dem Boden ausgewaschen, wertvolle humöse Bodenanteile weggeschwemmt (Erosion), hier hätte der Landkreis ein Anbauverbot aussprechen müssen, denn Flussniederungen sollten dem Grünland und Hochwasser vorbehalten bleiben.

 

Sie erreichen die BSH unter  Tel. 04407 5111       (verwaltung@bsh-natur.de)

c/o Frau Liesa von Essen, M.Sc.

den BSH-Vorsitzenden unter Tel. 04407 922201  (akkermann.remmer@t-online.de)

 


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