Feb 25, 2011

Für Waldentwässerung 419 EUR fällig


Für die Entwässerung eines Waldes (NSG) 419  EUR fällig!


Land Niedersachsen kommt der Erstattung an die Scipio-Stiftung nicht nach

Wildeshausen. Man mag es kaum glauben, aber mit dem neuen Niedersächsischen Wassergesetz haben auch die Wasser-und Bodenverbände eine sie begünstigende Neuregelung erhalten – vermutlich auf Initiative ihrer eigenen Landeszentrale, des Niedersächsischen Wasserverbandstages in Hannover, dessen ehemaliger Präsident schon mal vor Jahren anmerkte, dass er die Schwächung von Naturschutzverbänden nicht gerade beklagen würde.

War es bisher so, dass die Wasserverbände den Beitragsbescheid von stark benachteiligten Grundstückseigentümern selbst senken oder erlassen konnten, so verweisen sie heute – wohl selbst nicht so ganz unschuldig -  darauf, dass dieses Recht nur noch der zuständigen Landeswasserbehörde NLWKN (im Niedersächsischen Umweltministerium) zustehe. Dort würde dann entschieden, ob einem Antrag auf Beitragserlass entsprochen werde. Aber gezahlt werden müsse erst einmal alles – wie hier an die Hunte-Wasseracht (deren Vorstand besteht aus fünf Landwirten; Staatsforst, Siedlungen, Kommunen oder Naturschutzvereine sind hier nicht vertreten, jedoch beitragszahlende Zwangsmitglieder).

Die Scipio-Stiftung, deren Wald von der BSH betreut wird, sieht darin nur eine unauffällige, aber wirksame Behinderung der dringend notwendigen Wasserrückhaltung in schutzwürdigen Gebieten. Es wird außerdem unnötiger Verwaltungsaufwand erzeugt, den zu vermeiden sich diese Landesregierung schon seit längerem öffentlichkeitswirksam auf die Fahnen geschrieben habe, so im Falle  der Schließung von Forstdienststellen oder Bezirksregierungen. Es fragt sich auch, warum die bisherigen Bundesregierungen die entsprechende Novellierung des Bundeswasserverbandsgesetzes trotz Erinnerung durch Naturschutzverbände wie BSH und NaFor versäumt haben oder der gesetzgeberische Wille dazu nicht bestand.

Denn der Landesbetrieb NLWKN hat der Scipio-Stiftung den Vorjahresbeitrag für einen sehr wasserbedürftigen naturnahen Wald in Düngstrup / Wildeshausen zu weniger als einem Fünftel um Monate verspätet erstattet: für die Entwässerung waren an die Hunte-Wasseracht 419 EUR zu zahlen, erstattet wurden lediglich 74 EUR. Es sei angemerkt, dass es sich bei den 32 Hektar Wald und Teiche um ein öffentlich zugängliches Naturschutzgebiet aus Eichenmischwald und Stillwasserzonen handelt, in dem jeder Niederschlag benötigt wird.

Es wäre ehrlicher, die „Erstattungsmöglichkeit“ besser nicht zu erwähnen und stattdessen zuzugeben, dass ein aufwändiges Antrags- und Mahnverfahren zugemutet werde. Das ist angesichts der Leistungen zum Erhalt von Ruhezonen zugunsten schutzwürdiger Lebensgemeinschaften sowie eines reichen Bärlappvorkommens nicht nachzuvollziehen. Die Leistungen für den Naturhaushalt und die Gesundheit der Bevölkerung bleiben somit unbeachtet.

 

Remmer Akkermann

BSH-Vorsitzender, Tel. 04407 922201  (akkermann.remmer@t-online.de)


Kategorie: General
Erstellt von: BSH
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Was die ausufernde wassertouristische Entwicklung, diese „Öffnung für den Menschen“ für die Hunte bedeutet, kann jeder im Internet nachlesen (www.flusslandschaft-hunte.de):Allein für den Bereich einer Gemeinde werden aufgezählt: 12 einzubauende Rampen als Ein- und Ausstiegsstellen, 3 Steganlagen, 1 Treppenanlage,

15 Befestigungen für Kanus. Auf dem gesamten Flussabschnitt zwischen Diepholz und Wildeshausen sind etwa alle zwei bis drei Kilometer Ein- und Ausstiegsstellen für Kanuten geplant, und zwar mit der dazugehörigen Möblierung (Tisch, Bänke, evtl. sanitäre Anlagen). Damit kämen an die 50 Anlegestellen auf diesen Fluss zu.

„Offener für den Menschen“ geht es kaum. Das darf aber nicht geschehen. Damit die von den Projektplanern erwarteten Wassertouristen auch auf einem attraktiven Gewässer fahren können, sieht das Projekt zwei weitere Handlungsbereiche vor: „Wasserbau“ und „Naturschutz“. Hier werden nun endlich wirklich begrüßenswerte Maßnahmen zum naturnahen Rückbau der Hunte geplant, angefangen beim  Umbau der Wehre und Fischtreppen bis hin zu den Anbindungen von Altarmen und dem Einbau von Flussschlingen.

Für die BSH stellt sich allerdings die Frage, ob solche notwendigen Naturschutzmaßnahmen heutzutage nur noch dann umzusetzen und zu rechtfertigen sind, wenn sie irgendeinen wirtschaftlichen Nutzen für den Menschen zu versprechen scheinen? Offensichtlich findet das auch Resonanz bei Überlegungen in der Metropolregion Bremen-Oldenburg, denen die BSH nicht zustimmt. Denn der Schutz der Natur darf nicht nur noch ein  Vehikel für die Tourismuswirtschaft sein. Der Chef des UN-Umweltprogramms, Achim Steiner, mahnte bei der Wirtschaft an, die Natur und die Artenvielfalt als „Wert an sich“ mehr zu schätzen – sie gibt es (noch) kostenlos ohne Eintritt und Miete für alle Menschen zu jeder Zeit erholungswirksam zu erleben.

Für die Hunte heißt das, sie selbst ist zu schützen, ganz unabhängig von dem möglichen touristischen Potenzial, das in ihr angeblich schlummert. Denn sie gehört beispielsweise zu den wenigen Gewässern in Nordwestdeutschland, in denen schon heute Lachs und Meerforelle, spätestens nach Herstellung der biologischen Durchgängigkeit wieder aufsteigen und in Seiten- und Oberläufen ablaichen. Andernorts werden diese Wanderfischarten bereits im Mündungsbereich der Flüsse abgefischt oder sie können die Barrieren im Fluss gar nicht überwinden.

Damit die Hunte wieder „Lebensader für Natur und Mensch“ wird, wie es das Projekt Flusslandschaft Hunte fordert, muss niemand, der nicht gerade einer Wassersportgruppe am Fluss angehört,  auf ihr paddeln. Als Mensch kann man sich auch am Wasser, nicht nur auf dem Wasser erholen und die Natur ohne allzu große Störung von Flora und Fauna erleben.


Weitere Informationen siehe: www.bsh-natur.de

F.d.R.:    Dr. Remmer Akkermann

BSH-Vorsitzender,  Tel. 04407 -  922201  oder Büro: 04407 - 5111


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