Feb 25, 2011

Für Waldentwässerung 419 EUR fällig


Für die Entwässerung eines Waldes (NSG) 419  EUR fällig!


Land Niedersachsen kommt der Erstattung an die Scipio-Stiftung nicht nach

Wildeshausen. Man mag es kaum glauben, aber mit dem neuen Niedersächsischen Wassergesetz haben auch die Wasser-und Bodenverbände eine sie begünstigende Neuregelung erhalten – vermutlich auf Initiative ihrer eigenen Landeszentrale, des Niedersächsischen Wasserverbandstages in Hannover, dessen ehemaliger Präsident schon mal vor Jahren anmerkte, dass er die Schwächung von Naturschutzverbänden nicht gerade beklagen würde.

War es bisher so, dass die Wasserverbände den Beitragsbescheid von stark benachteiligten Grundstückseigentümern selbst senken oder erlassen konnten, so verweisen sie heute – wohl selbst nicht so ganz unschuldig -  darauf, dass dieses Recht nur noch der zuständigen Landeswasserbehörde NLWKN (im Niedersächsischen Umweltministerium) zustehe. Dort würde dann entschieden, ob einem Antrag auf Beitragserlass entsprochen werde. Aber gezahlt werden müsse erst einmal alles – wie hier an die Hunte-Wasseracht (deren Vorstand besteht aus fünf Landwirten; Staatsforst, Siedlungen, Kommunen oder Naturschutzvereine sind hier nicht vertreten, jedoch beitragszahlende Zwangsmitglieder).

Die Scipio-Stiftung, deren Wald von der BSH betreut wird, sieht darin nur eine unauffällige, aber wirksame Behinderung der dringend notwendigen Wasserrückhaltung in schutzwürdigen Gebieten. Es wird außerdem unnötiger Verwaltungsaufwand erzeugt, den zu vermeiden sich diese Landesregierung schon seit längerem öffentlichkeitswirksam auf die Fahnen geschrieben habe, so im Falle  der Schließung von Forstdienststellen oder Bezirksregierungen. Es fragt sich auch, warum die bisherigen Bundesregierungen die entsprechende Novellierung des Bundeswasserverbandsgesetzes trotz Erinnerung durch Naturschutzverbände wie BSH und NaFor versäumt haben oder der gesetzgeberische Wille dazu nicht bestand.

Denn der Landesbetrieb NLWKN hat der Scipio-Stiftung den Vorjahresbeitrag für einen sehr wasserbedürftigen naturnahen Wald in Düngstrup / Wildeshausen zu weniger als einem Fünftel um Monate verspätet erstattet: für die Entwässerung waren an die Hunte-Wasseracht 419 EUR zu zahlen, erstattet wurden lediglich 74 EUR. Es sei angemerkt, dass es sich bei den 32 Hektar Wald und Teiche um ein öffentlich zugängliches Naturschutzgebiet aus Eichenmischwald und Stillwasserzonen handelt, in dem jeder Niederschlag benötigt wird.

Es wäre ehrlicher, die „Erstattungsmöglichkeit“ besser nicht zu erwähnen und stattdessen zuzugeben, dass ein aufwändiges Antrags- und Mahnverfahren zugemutet werde. Das ist angesichts der Leistungen zum Erhalt von Ruhezonen zugunsten schutzwürdiger Lebensgemeinschaften sowie eines reichen Bärlappvorkommens nicht nachzuvollziehen. Die Leistungen für den Naturhaushalt und die Gesundheit der Bevölkerung bleiben somit unbeachtet.

 

Remmer Akkermann

BSH-Vorsitzender, Tel. 04407 922201  (akkermann.remmer@t-online.de)


Kategorie: General
Erstellt von: BSH
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Der BSH-Vorsitzende Prof. Remmer Akkermann dankte für diese seit über 30 Jahren abrufbare ehrenamtliche Hilfe und berichtete über die bisherigen und künftigen Aktionen der Schutzgemeinschaft in West-Niedersachsen.

Dazu zählen Projekte im Zusammenhang mit zahlreichen Obstwiesen und anderen Flächen, darunter mehrere in Wilhelmshaven, Wardenburg, Großenkneten  und Diepholz, die sich einer wachsenden Beliebtheit durch Besucher und Erholungssuchende erfreuen. Sie sind Heimstatt für bedrohte Pflanzen- und Tierarten, ob Baumpieper, Schwarzspecht oder Lurche und Kleinfische. Der Beirat unterstützt diese Aktivitäten ebenso wie die jüngst erschienenen 4- bis 8-seitigen Merkblätter zu den Themen Naturdenkmale – Zeugen der Vergangenheit und Lebensstätten seltener Pflanzen und Tiere, Gagelstrauch und Schachblume, Wildgänse, Gelbspötter,  Wiederansiedlung von Wisent und Biber.

Umso mehr wird die BSH auch durch Unterstützung der Arbeitsverwaltungen und Justizbehörden sich darum bemühen, interessante Flächen für das Naturerlebnis und als Demonstration für Schulen und Hochschulen  öffentlich zur Verfügung zu halten.  Der Beirat wird auch weiterhin die Arbeit der Schutzgemeinschaft unterstützen, die Ergebnisse kommen dem Wohlergehen der Landschaften zwischen Hunte, Diepholzer Moor und Letheheide zugute. Jeder, der die Biotoppflege unterstützen will, ist zu einer Förderung eingeladen.

 


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