Feb 28, 2011

Neues Merkblatt zum Thema "Wald und Totholz" erschienen


Wald und Totholz

Merkblatt 77 der BSH erschienen

Der Wald ist in Mitteluropa die bedeutendste Vegetationsform. Er wurde bei uns durch die Menschen über lange Zeiträume in einem heute kaum vorstellbaren Maße gerodet verändert und intensiv genutzt.

Die Angst vor einer Holznot kam auf, als kaum noch verwertbares Holz vorhanden war und führte vor etwa 180 Jahren zu einer nachhaltigen Nutzung (nicht mehr Holz einschlagen als nachwächst) und zum Beginn einer geregelten Forstwirtschaft. In neuerer Zeit haben die großflächigen Reperationshiebe nach dem Krieg und die Folgen der großen Stürme in den 70er Jahren zu umfangreichen Verlusten an mittelalten und älteren Beständen in Niedersachsen und damit am Holzvorrat geführt, der langsam wieder ansteigt.

Ohne menschlichen Einfluss würde sich der Wald viele Flächen wieder zurückerobern. Dies ist besonders bei Heidflächen (Caluna Vulgaris) zu sehen: Hier fliegen immer wieder die Samen von Birken und Kiefern natürlich an. Ohne die Beseitigung der daraus entstehenden Sämlinge würde die konkurrenzschwächere Heide nicht zu erhalten sein. Auch die Bedeutung des Waldes hat sich inzwischen geändert. Wichtige Funktionen, wie Erholung, Wasser-, Immissionsschutz und Naturschutzbelange sind hinzu gekommen. Die Erzeugung von umweltfreundlichem und CO2-neutralem Holz bleibt weiterhin ein wichtiges Ziel. [...]

 

Dieses 4-seitige Merkblatt können Sie in Papierform für 1€ von der BSH beziehen.

Es ist außerdem kostenlos im Internet aufrufbar, und zwar hier.


Kategorie: General
Erstellt von: BSH
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Wer weiterhin feuchtes Grünland umpflügt, sollte durch die untere Naturschutz- bzw. Baubehörde alternativlos zur Wiederherstellung des vormaligen Zustands verpflichtet werden. Wer durch massives Auffahren von Bodenmaterial für mehr Trockenheit sorgt, sollte den alten Zustand ebenfalls sofort wiederherstellen müssen. Ein Freikaufen (zum Beispiel 1.000 EUR Bußgeld) aus der Portokasse, wie an der Lethe gerade geschehen, sollte unzulässig sein.

Ausnahmeparagraphen sind hier fehl am Platze, die Landkreise, Städte und Gemeinden sind aufgerufen, bei Landschaftsverstößen endlich konsequent durchzugreifen – was manche auch schon in einem gewissen Umfang tun. Allerdings darf das durch politische Einflussnahme nicht durch die Hintertür torpediert werden, nach dem Motto: Wer mehr Steuern zahlt oder politische Verbindungen hat, darf sich mehr erlauben als die kleineren Betriebe.

Liesa von Essen

Weitere Informationen unter: www.bsh-natur.de

 

Foto anbei: Dieter Tornow, Diepholz (BSH-Archiv)

Überfluteter Maisacker am Fluss, Nährstoffe werden aus dem Boden ausgewaschen, wertvolle humöse Bodenanteile weggeschwemmt (Erosion), hier hätte der Landkreis ein Anbauverbot aussprechen müssen, denn Flussniederungen sollten dem Grünland und Hochwasser vorbehalten bleiben.

 

Sie erreichen die BSH unter  Tel. 04407 5111       (verwaltung@bsh-natur.de)

c/o Frau Liesa von Essen, M.Sc.

den BSH-Vorsitzenden unter Tel. 04407 922201  (akkermann.remmer@t-online.de)

 


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