Feb 28, 2011

Zeisige ziehen durch


Vögel aus dem Norden ziehen durch

BSH macht auf Zeisig-Trupps aufmerksam

Wardenburg. Die etwas höheren Temperaturen (um 6 Grad) veranlassen einen Teil der Gartenvögel, schon jetzt ihre Gesänge morgendlich erstmals hören zu lassen. Das betrifft nach Meinung der Biologischen Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems (BSH) außer den Kohl- und Blaumeisen auch die Ringel- und Türkentaube, ebenso Arten wie Grünling, Buchfink, Gimpel, Rotkehlchen sowie Haus- und Feldsperling. Sie gehören zu den Stand- und Strichvögeln und haben sich auch über Futterstellen durch den Winter gerettet. Die nunmehr ebenfalls gelegentlich singende Heckenbraunelle ist ein Teilzieher.

Auffällig sind die kleinen Trupps durchziehender Zeisige, die auch tagsüber öfter ihren munteren Gesang mit Flötentönen und Trillerrufen hören lassen. Mehrheitlich sind es Erlenzeisige. Sie suchen in Birken und Erlen nach Samen aus den alten Früchten und durchstöbern die jüngeren Knospen. Seltener zu sehen sind die ebenfalls kleinen Birkenzeisige, die an ihren auffälligen roten Stirnflecken zu erkennen sind. Sie erscheinen auch an Futterstellen. Lange hält es diese kleinen unauffällig gefärbten Sänger nicht am Ort, denn weiter geht’s in die nordischen Gefilde.

Der Winter ist noch nicht vorüber. Insofern darf es nicht verwundern, wenn die Amseln und Zaunkönige ihre Gesänge noch nicht hören lassen, also auch noch keine Brutreviere in Besitz nehmen, obwohl sie anwesend sind. Dazu muss es erst wärmer werden – und das kann noch dauern. Singdrosseln und die insektenfressenden Arten kommen ohnehin erst später zurück, Störche im April und manche Fernzieher wie der Gelbspötter und Mauersegler erst in zwei Monaten! Andererseits wird schon aus Südfrankreich gemeldet, dass die auch in den Vechtaer-Diepholzer Mooren rastenden Kraniche schon in unsere Richtung abgeflogen sind. Der Frühling ist ja schon in drei Wochen angesagt.


Liesa von Essen

Kategorie: General
Erstellt von: BSH
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Alle Bemühungen von Seiten der BSH und anderer Verbände, diese negative Entwicklung zu stoppen und auf die Einhaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu drängen, die ein „Verschlechterungsverbot“ für die Flächenbewirtschaftung im Einzugsgebiet der Lethe aufgibt, haben bisher keinen Erfolg gebracht. Mehrere Anträge auf zusätzliche Ausweisungen als Landschafts- oder Naturschutzgebiet im Wassereinzugsgebiet der Oberen Lethe sind abgelehnt worden, zuletzt im Februar 2009.

Am 24.07.1985 hat die BSH beim Landkreis Cloppenburg den Antrag auf Landschaftsschutz im Bereich der Oberen Lethe gestellt. Auf der Konferenz zur Sanierung der Lethe und der Ahlhorner Fischteiche (später Lethe - Forum) am 16.08.1996 wurde die sofortige Ausweisung des Oberen Lethetals als Naturschutzgebiet mit Erschwernisausgleich für die betroffenen Landwirte gefordert. Auch auf den nachfolgenden Konferenzen des Lethe-Forums wurden immer wieder durchgreifende Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität angemahnt. Im November 2008 hat die BSH erneut einen Antrag auf Ausweisung eines Naturschutzgebietes im Bereich der Oberen Lethe an die Landkreise Cloppenburg und Oldenburg  gestellt, der vom LK Cloppenburg wieder abgelehnt worden ist.

Schließlich wurden im November 1993 die Ahlhorner Fischteiche im engeren Umkreis durch die Bezirksregierung als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Dagegen ist für das Gebiet der Oberen Lethe bis heute nichts an Schutzmaßnahmen beschlossen worden. Auch das mit EU-Fördermitteln finanzierte Projekt „Farmers for Nature“ hat keine positiven Veränderungen gebracht, weil keine Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Pestizideinträge in die Lethe durchgeführt worden sind.

Deshalb appelliert nun die BSH an die Europäische Kommission - Generaldirektion Umwelt, als übergeordnete Instanz über das Bundesumweltministerium auf die Niedersächsische Landesregierung einzuwirken und mit Nachdruck im Bereich der Lethe die Einhaltung der FFH- Richtlinien einzufordern. Es sind dringend gezielte Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Pestizideinträge und zur Erhöhung der Wassermengen in der Lethe und im FFH-Gebiet Ahlhorner Fischteiche erforderlich. Dieses würde auch den Vorgaben  aus der EU- Wasserrahmenrichtlinie entsprechen.

Luftbilder zu den Teichen sind unter anderem hier zu finden.

 

Prof. Dr. Remmer Akkermann

Hubert Fenske, Jürgen Oppermann


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