Feb 28, 2011

Zeisige ziehen durch


Vögel aus dem Norden ziehen durch

BSH macht auf Zeisig-Trupps aufmerksam

Wardenburg. Die etwas höheren Temperaturen (um 6 Grad) veranlassen einen Teil der Gartenvögel, schon jetzt ihre Gesänge morgendlich erstmals hören zu lassen. Das betrifft nach Meinung der Biologischen Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems (BSH) außer den Kohl- und Blaumeisen auch die Ringel- und Türkentaube, ebenso Arten wie Grünling, Buchfink, Gimpel, Rotkehlchen sowie Haus- und Feldsperling. Sie gehören zu den Stand- und Strichvögeln und haben sich auch über Futterstellen durch den Winter gerettet. Die nunmehr ebenfalls gelegentlich singende Heckenbraunelle ist ein Teilzieher.

Auffällig sind die kleinen Trupps durchziehender Zeisige, die auch tagsüber öfter ihren munteren Gesang mit Flötentönen und Trillerrufen hören lassen. Mehrheitlich sind es Erlenzeisige. Sie suchen in Birken und Erlen nach Samen aus den alten Früchten und durchstöbern die jüngeren Knospen. Seltener zu sehen sind die ebenfalls kleinen Birkenzeisige, die an ihren auffälligen roten Stirnflecken zu erkennen sind. Sie erscheinen auch an Futterstellen. Lange hält es diese kleinen unauffällig gefärbten Sänger nicht am Ort, denn weiter geht’s in die nordischen Gefilde.

Der Winter ist noch nicht vorüber. Insofern darf es nicht verwundern, wenn die Amseln und Zaunkönige ihre Gesänge noch nicht hören lassen, also auch noch keine Brutreviere in Besitz nehmen, obwohl sie anwesend sind. Dazu muss es erst wärmer werden – und das kann noch dauern. Singdrosseln und die insektenfressenden Arten kommen ohnehin erst später zurück, Störche im April und manche Fernzieher wie der Gelbspötter und Mauersegler erst in zwei Monaten! Andererseits wird schon aus Südfrankreich gemeldet, dass die auch in den Vechtaer-Diepholzer Mooren rastenden Kraniche schon in unsere Richtung abgeflogen sind. Der Frühling ist ja schon in drei Wochen angesagt.


Liesa von Essen

Kategorie: General
Erstellt von: BSH
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Wer weiterhin feuchtes Grünland umpflügt, sollte durch die untere Naturschutz- bzw. Baubehörde alternativlos zur Wiederherstellung des vormaligen Zustands verpflichtet werden. Wer durch massives Auffahren von Bodenmaterial für mehr Trockenheit sorgt, sollte den alten Zustand ebenfalls sofort wiederherstellen müssen. Ein Freikaufen (zum Beispiel 1.000 EUR Bußgeld) aus der Portokasse, wie an der Lethe gerade geschehen, sollte unzulässig sein.

Ausnahmeparagraphen sind hier fehl am Platze, die Landkreise, Städte und Gemeinden sind aufgerufen, bei Landschaftsverstößen endlich konsequent durchzugreifen – was manche auch schon in einem gewissen Umfang tun. Allerdings darf das durch politische Einflussnahme nicht durch die Hintertür torpediert werden, nach dem Motto: Wer mehr Steuern zahlt oder politische Verbindungen hat, darf sich mehr erlauben als die kleineren Betriebe.

Liesa von Essen

Weitere Informationen unter: www.bsh-natur.de

 

Foto anbei: Dieter Tornow, Diepholz (BSH-Archiv)

Überfluteter Maisacker am Fluss, Nährstoffe werden aus dem Boden ausgewaschen, wertvolle humöse Bodenanteile weggeschwemmt (Erosion), hier hätte der Landkreis ein Anbauverbot aussprechen müssen, denn Flussniederungen sollten dem Grünland und Hochwasser vorbehalten bleiben.

 

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