Mär 10, 2011

Totalverlust von Alleen ist nicht hinnehmbar !


9. März 2011

Auswüchsen von Straßenausstattern sollte politisch Einhalt geboten werden

Naturschutzverbände kritisieren einseitige Richtlinien der Bundesanstalt für Straßenwesen (bast) und fordern Umstrukturierung

Bremen – Wardenburg. Als völlig inakzeptabel und einer unverständlichen landschaftsfremden Denkweise folgend bezeichnete der Vertreter des NaturschutzForums Deutschland (NaFor) und der Biologischen Schutzgemeinschaft (BSH) , Prof. Dr. Remmer Akkermann, die nunmehr ministeriell in Anwendung gebrachte „Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009)“. Glaubte man sich bislang befreit von den Normen und radikalen Planungsinstrumenten der aufgelösten Autobahnneubauämter, so liest man hier Ähnliches in Neuauflage aus der Bundesanstalt für Straßenwesen (bast). Da geht es - kurz gesagt - um Bäume, die zu nahe an der Fahrbahn stehen und deshalb bei Neu-, Um- und Ausbau von Bundes-, Land- und Kreisstraßen bei einer zugelassenen Geschwindigkeit von 100 km/h einen Abstand zur Fahrbahn von 12 Metern haben müssen. Nur dann gibt es Landes- und Bundeszuschüsse – so die Regelung zum Beispiel in Niedersachsen. Andernfalls müssen die Kommunen die Sanierung auf eigene Kosten vornehmen, was auch der Fall wäre, wenn sie die Allee unter Schutz stellen.

In der Richtlinie geht es nicht um die rücksichtsvolle Anpassung von Straßensystemen an vorhandenen Baumbestand, vielmehr haben hier vier Angehörige des Referats Straßenausstattung der Bundesanstalt ein Konzept ersonnen, wonach auf unseren Straßen verfahren werden sollte, um mehr Sicherheit für die Autofahrer zu bewirken.

Das erinnert an alte Auseinandersetzungen der Naturschutzverbände gegen die Straßenplaner der sechziger bis achtziger Jahre, die seinerzeit –wie im Falle der B 51- Hunderte von Alleebäumen abholzen wollten, weil sie ja für Autofahrer gefährlich werden konnten und auch „krank“ seien (die Linden stehen dort heute noch in guter Verfassung). Das wurde zum Teil gerichtlich untersagt. Viele Alleen fielen aber im Westen dennoch der Motorsäge zum Opfer. Und das wird mit der Richtlinie noch ungleich schlimmer kommen, prognostizieren die Naturverbände. Das wäre allein schon in den baumarmen Marschgebieten das Aus einer wesentlichen landschaftsbild-bestimmenden Komponente. An der B1 hatte die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg in den neunziger Jahren gemeinsam mit Ford ein sinnvolles Projekt umgesetzt, das auf den Wert der Bäume und angemessene Fahrweisen hinwies. Gegen Raser und Unvernunft nützen aber auch solche Projekte nichts und auch diese Richtlinie wird daran wenig ändern.

Die Verbände lehnen deshalb die Richtlinie der bast ab, die ohne Rücksicht auf das historische Naturinventar darauf setzt, dass die Bäume aus unserer Landschaft verschwinden müssen. Verschärfend kommt hinzu, dass sich Verkehrsministerien diese ökologisch absurden Vorschläge zu eigen machen, um auch rücksichtsvolle Erneuerungsmaßnahmen an Straßen aus Gründen der zu geringen Abstände oder fehlenden Leitplanken nicht zu subventionieren. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass die Leitplanken-Industrie, die nach der Wende einen Boom erlebte, sich nunmehr durch eine derartige Richtlinie neue Aufträge erhofft. Und auch für die Bundes- und Landeskassen wäre das ein Grund, die Zuschüsse zurückzuhalten.

Die Naturschutzverbände NaFor und BSH halten es in diesem Zusammenhang bundespolitisch für angezeigt, offensichtlich zu einseitig besetzte Referate entweder um gleichermaßen mitsprache-privilegierte Experten der Landschaftsökologie zu erweitern oder im Bemühen um weniger Verwaltung das Referat gleich ganz aufzulösen. Es wäre auch denkbar, dem Beispiel des Umweltbundesamtes und des Bundesamtes für Naturschutz zu folgen und die Bundesanstalt in ein deutlich personalreduziertes Bundesamt für Straßenwesen umzustrukturieren.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in dem BSH-Merkblatt Nr. 23 Die Flora der Straßen- und Wegränder zum Download im pdf-Format


Quellen:
Ellmers, U., Klöckner, R., Kübler, J. & Zedler, M. (o.J. / ca.2009): Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009).- bast, 26 S., 51427 Bergisch-Gladbach
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS 2010): Einführung der RPS 2009 für Bundesfernstraßen entspr. der EU-Norm DIN 1317 (Rückhaltesysteme an Straßen).- Allg. Rundschr. Straßenbau Nr. 28/2010, Berlin
Landtagsfraktionen CDU / FDP, (Feb. 2011): Niedersachsen ist Land der Alleen – Bestandsschutz und Landschaftsbild wahren.- Nieders. Landtag, Antrag Drs. 16/3309, 2 S.;
MdL Heiner Schönecke (CDU Feb. 2011): Gibt es bald keine Straßenalleen mehr ?- Kleine Anfrage mit Antwort, 4 S.
MdL Renate Geuter u. MdL Sigrid Rakow (SPD, Feb. 2011): Antwort des NMWAV auf die schriftliche Anfrage.- Anlage 13, 2 S., Nieders. Landtag Hannover
Landtagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen (02. Feb,. 2011): Alleen schützen – Landschaftsbild erhalten – Verkehrssicherheit verbessern.- Nieders. Landtag, Antrag, 3 S., Hannover
Kategorie: General
Erstellt von: BSH
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Was die ausufernde wassertouristische Entwicklung, diese „Öffnung für den Menschen“ für die Hunte bedeutet, kann jeder im Internet nachlesen (www.flusslandschaft-hunte.de):Allein für den Bereich einer Gemeinde werden aufgezählt: 12 einzubauende Rampen als Ein- und Ausstiegsstellen, 3 Steganlagen, 1 Treppenanlage,

15 Befestigungen für Kanus. Auf dem gesamten Flussabschnitt zwischen Diepholz und Wildeshausen sind etwa alle zwei bis drei Kilometer Ein- und Ausstiegsstellen für Kanuten geplant, und zwar mit der dazugehörigen Möblierung (Tisch, Bänke, evtl. sanitäre Anlagen). Damit kämen an die 50 Anlegestellen auf diesen Fluss zu.

„Offener für den Menschen“ geht es kaum. Das darf aber nicht geschehen. Damit die von den Projektplanern erwarteten Wassertouristen auch auf einem attraktiven Gewässer fahren können, sieht das Projekt zwei weitere Handlungsbereiche vor: „Wasserbau“ und „Naturschutz“. Hier werden nun endlich wirklich begrüßenswerte Maßnahmen zum naturnahen Rückbau der Hunte geplant, angefangen beim  Umbau der Wehre und Fischtreppen bis hin zu den Anbindungen von Altarmen und dem Einbau von Flussschlingen.

Für die BSH stellt sich allerdings die Frage, ob solche notwendigen Naturschutzmaßnahmen heutzutage nur noch dann umzusetzen und zu rechtfertigen sind, wenn sie irgendeinen wirtschaftlichen Nutzen für den Menschen zu versprechen scheinen? Offensichtlich findet das auch Resonanz bei Überlegungen in der Metropolregion Bremen-Oldenburg, denen die BSH nicht zustimmt. Denn der Schutz der Natur darf nicht nur noch ein  Vehikel für die Tourismuswirtschaft sein. Der Chef des UN-Umweltprogramms, Achim Steiner, mahnte bei der Wirtschaft an, die Natur und die Artenvielfalt als „Wert an sich“ mehr zu schätzen – sie gibt es (noch) kostenlos ohne Eintritt und Miete für alle Menschen zu jeder Zeit erholungswirksam zu erleben.

Für die Hunte heißt das, sie selbst ist zu schützen, ganz unabhängig von dem möglichen touristischen Potenzial, das in ihr angeblich schlummert. Denn sie gehört beispielsweise zu den wenigen Gewässern in Nordwestdeutschland, in denen schon heute Lachs und Meerforelle, spätestens nach Herstellung der biologischen Durchgängigkeit wieder aufsteigen und in Seiten- und Oberläufen ablaichen. Andernorts werden diese Wanderfischarten bereits im Mündungsbereich der Flüsse abgefischt oder sie können die Barrieren im Fluss gar nicht überwinden.

Damit die Hunte wieder „Lebensader für Natur und Mensch“ wird, wie es das Projekt Flusslandschaft Hunte fordert, muss niemand, der nicht gerade einer Wassersportgruppe am Fluss angehört,  auf ihr paddeln. Als Mensch kann man sich auch am Wasser, nicht nur auf dem Wasser erholen und die Natur ohne allzu große Störung von Flora und Fauna erleben.


Weitere Informationen siehe: www.bsh-natur.de

F.d.R.:    Dr. Remmer Akkermann

BSH-Vorsitzender,  Tel. 04407 -  922201  oder Büro: 04407 - 5111


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