Mär 10, 2011

Totalverlust von Alleen ist nicht hinnehmbar !


9. März 2011

Auswüchsen von Straßenausstattern sollte politisch Einhalt geboten werden

Naturschutzverbände kritisieren einseitige Richtlinien der Bundesanstalt für Straßenwesen (bast) und fordern Umstrukturierung

Bremen – Wardenburg. Als völlig inakzeptabel und einer unverständlichen landschaftsfremden Denkweise folgend bezeichnete der Vertreter des NaturschutzForums Deutschland (NaFor) und der Biologischen Schutzgemeinschaft (BSH) , Prof. Dr. Remmer Akkermann, die nunmehr ministeriell in Anwendung gebrachte „Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009)“. Glaubte man sich bislang befreit von den Normen und radikalen Planungsinstrumenten der aufgelösten Autobahnneubauämter, so liest man hier Ähnliches in Neuauflage aus der Bundesanstalt für Straßenwesen (bast). Da geht es - kurz gesagt - um Bäume, die zu nahe an der Fahrbahn stehen und deshalb bei Neu-, Um- und Ausbau von Bundes-, Land- und Kreisstraßen bei einer zugelassenen Geschwindigkeit von 100 km/h einen Abstand zur Fahrbahn von 12 Metern haben müssen. Nur dann gibt es Landes- und Bundeszuschüsse – so die Regelung zum Beispiel in Niedersachsen. Andernfalls müssen die Kommunen die Sanierung auf eigene Kosten vornehmen, was auch der Fall wäre, wenn sie die Allee unter Schutz stellen.

In der Richtlinie geht es nicht um die rücksichtsvolle Anpassung von Straßensystemen an vorhandenen Baumbestand, vielmehr haben hier vier Angehörige des Referats Straßenausstattung der Bundesanstalt ein Konzept ersonnen, wonach auf unseren Straßen verfahren werden sollte, um mehr Sicherheit für die Autofahrer zu bewirken.

Das erinnert an alte Auseinandersetzungen der Naturschutzverbände gegen die Straßenplaner der sechziger bis achtziger Jahre, die seinerzeit –wie im Falle der B 51- Hunderte von Alleebäumen abholzen wollten, weil sie ja für Autofahrer gefährlich werden konnten und auch „krank“ seien (die Linden stehen dort heute noch in guter Verfassung). Das wurde zum Teil gerichtlich untersagt. Viele Alleen fielen aber im Westen dennoch der Motorsäge zum Opfer. Und das wird mit der Richtlinie noch ungleich schlimmer kommen, prognostizieren die Naturverbände. Das wäre allein schon in den baumarmen Marschgebieten das Aus einer wesentlichen landschaftsbild-bestimmenden Komponente. An der B1 hatte die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg in den neunziger Jahren gemeinsam mit Ford ein sinnvolles Projekt umgesetzt, das auf den Wert der Bäume und angemessene Fahrweisen hinwies. Gegen Raser und Unvernunft nützen aber auch solche Projekte nichts und auch diese Richtlinie wird daran wenig ändern.

Die Verbände lehnen deshalb die Richtlinie der bast ab, die ohne Rücksicht auf das historische Naturinventar darauf setzt, dass die Bäume aus unserer Landschaft verschwinden müssen. Verschärfend kommt hinzu, dass sich Verkehrsministerien diese ökologisch absurden Vorschläge zu eigen machen, um auch rücksichtsvolle Erneuerungsmaßnahmen an Straßen aus Gründen der zu geringen Abstände oder fehlenden Leitplanken nicht zu subventionieren. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass die Leitplanken-Industrie, die nach der Wende einen Boom erlebte, sich nunmehr durch eine derartige Richtlinie neue Aufträge erhofft. Und auch für die Bundes- und Landeskassen wäre das ein Grund, die Zuschüsse zurückzuhalten.

Die Naturschutzverbände NaFor und BSH halten es in diesem Zusammenhang bundespolitisch für angezeigt, offensichtlich zu einseitig besetzte Referate entweder um gleichermaßen mitsprache-privilegierte Experten der Landschaftsökologie zu erweitern oder im Bemühen um weniger Verwaltung das Referat gleich ganz aufzulösen. Es wäre auch denkbar, dem Beispiel des Umweltbundesamtes und des Bundesamtes für Naturschutz zu folgen und die Bundesanstalt in ein deutlich personalreduziertes Bundesamt für Straßenwesen umzustrukturieren.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in dem BSH-Merkblatt Nr. 23 Die Flora der Straßen- und Wegränder zum Download im pdf-Format


Quellen:
Ellmers, U., Klöckner, R., Kübler, J. & Zedler, M. (o.J. / ca.2009): Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009).- bast, 26 S., 51427 Bergisch-Gladbach
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS 2010): Einführung der RPS 2009 für Bundesfernstraßen entspr. der EU-Norm DIN 1317 (Rückhaltesysteme an Straßen).- Allg. Rundschr. Straßenbau Nr. 28/2010, Berlin
Landtagsfraktionen CDU / FDP, (Feb. 2011): Niedersachsen ist Land der Alleen – Bestandsschutz und Landschaftsbild wahren.- Nieders. Landtag, Antrag Drs. 16/3309, 2 S.;
MdL Heiner Schönecke (CDU Feb. 2011): Gibt es bald keine Straßenalleen mehr ?- Kleine Anfrage mit Antwort, 4 S.
MdL Renate Geuter u. MdL Sigrid Rakow (SPD, Feb. 2011): Antwort des NMWAV auf die schriftliche Anfrage.- Anlage 13, 2 S., Nieders. Landtag Hannover
Landtagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen (02. Feb,. 2011): Alleen schützen – Landschaftsbild erhalten – Verkehrssicherheit verbessern.- Nieders. Landtag, Antrag, 3 S., Hannover
Kategorie: General
Erstellt von: BSH
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Alle Bemühungen von Seiten der BSH und anderer Verbände, diese negative Entwicklung zu stoppen und auf die Einhaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu drängen, die ein „Verschlechterungsverbot“ für die Flächenbewirtschaftung im Einzugsgebiet der Lethe aufgibt, haben bisher keinen Erfolg gebracht. Mehrere Anträge auf zusätzliche Ausweisungen als Landschafts- oder Naturschutzgebiet im Wassereinzugsgebiet der Oberen Lethe sind abgelehnt worden, zuletzt im Februar 2009.

Am 24.07.1985 hat die BSH beim Landkreis Cloppenburg den Antrag auf Landschaftsschutz im Bereich der Oberen Lethe gestellt. Auf der Konferenz zur Sanierung der Lethe und der Ahlhorner Fischteiche (später Lethe - Forum) am 16.08.1996 wurde die sofortige Ausweisung des Oberen Lethetals als Naturschutzgebiet mit Erschwernisausgleich für die betroffenen Landwirte gefordert. Auch auf den nachfolgenden Konferenzen des Lethe-Forums wurden immer wieder durchgreifende Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität angemahnt. Im November 2008 hat die BSH erneut einen Antrag auf Ausweisung eines Naturschutzgebietes im Bereich der Oberen Lethe an die Landkreise Cloppenburg und Oldenburg  gestellt, der vom LK Cloppenburg wieder abgelehnt worden ist.

Schließlich wurden im November 1993 die Ahlhorner Fischteiche im engeren Umkreis durch die Bezirksregierung als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Dagegen ist für das Gebiet der Oberen Lethe bis heute nichts an Schutzmaßnahmen beschlossen worden. Auch das mit EU-Fördermitteln finanzierte Projekt „Farmers for Nature“ hat keine positiven Veränderungen gebracht, weil keine Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Pestizideinträge in die Lethe durchgeführt worden sind.

Deshalb appelliert nun die BSH an die Europäische Kommission - Generaldirektion Umwelt, als übergeordnete Instanz über das Bundesumweltministerium auf die Niedersächsische Landesregierung einzuwirken und mit Nachdruck im Bereich der Lethe die Einhaltung der FFH- Richtlinien einzufordern. Es sind dringend gezielte Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Pestizideinträge und zur Erhöhung der Wassermengen in der Lethe und im FFH-Gebiet Ahlhorner Fischteiche erforderlich. Dieses würde auch den Vorgaben  aus der EU- Wasserrahmenrichtlinie entsprechen.

Luftbilder zu den Teichen sind unter anderem hier zu finden.

 

Prof. Dr. Remmer Akkermann

Hubert Fenske, Jürgen Oppermann


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