9. März 2011
Auswüchsen von Straßenausstattern sollte politisch Einhalt geboten werden
Naturschutzverbände kritisieren einseitige Richtlinien der Bundesanstalt für Straßenwesen (bast) und fordern Umstrukturierung
Bremen – Wardenburg. Als völlig inakzeptabel und einer unverständlichen landschaftsfremden Denkweise folgend bezeichnete der Vertreter des NaturschutzForums Deutschland (NaFor) und der Biologischen Schutzgemeinschaft (BSH) , Prof. Dr. Remmer Akkermann, die nunmehr ministeriell in Anwendung gebrachte „Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009)“. Glaubte man sich bislang befreit von den Normen und radikalen Planungsinstrumenten der aufgelösten Autobahnneubauämter, so liest man hier Ähnliches in Neuauflage aus der Bundesanstalt für Straßenwesen (bast). Da geht es - kurz gesagt - um Bäume, die zu nahe an der Fahrbahn stehen und deshalb bei Neu-, Um- und Ausbau von Bundes-, Land- und Kreisstraßen bei einer zugelassenen Geschwindigkeit von 100 km/h einen Abstand zur Fahrbahn von 12 Metern haben müssen. Nur dann gibt es Landes- und Bundeszuschüsse – so die Regelung zum Beispiel in Niedersachsen. Andernfalls müssen die Kommunen die Sanierung auf eigene Kosten vornehmen, was auch der Fall wäre, wenn sie die Allee unter Schutz stellen.
In der Richtlinie geht es nicht um die rücksichtsvolle Anpassung von Straßensystemen an vorhandenen Baumbestand, vielmehr haben hier vier Angehörige des Referats Straßenausstattung der Bundesanstalt ein Konzept ersonnen, wonach auf unseren Straßen verfahren werden sollte, um mehr Sicherheit für die Autofahrer zu bewirken.
Das erinnert an alte Auseinandersetzungen der Naturschutzverbände gegen die Straßenplaner der sechziger bis achtziger Jahre, die seinerzeit –wie im Falle der B 51- Hunderte von Alleebäumen abholzen wollten, weil sie ja für Autofahrer gefährlich werden konnten und auch „krank“ seien (die Linden stehen dort heute noch in guter Verfassung). Das wurde zum Teil gerichtlich untersagt. Viele Alleen fielen aber im Westen dennoch der Motorsäge zum Opfer. Und das wird mit der Richtlinie noch ungleich schlimmer kommen, prognostizieren die Naturverbände. Das wäre allein schon in den baumarmen Marschgebieten das Aus einer wesentlichen landschaftsbild-bestimmenden Komponente. An der B1 hatte die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg in den neunziger Jahren gemeinsam mit Ford ein sinnvolles Projekt umgesetzt, das auf den Wert der Bäume und angemessene Fahrweisen hinwies. Gegen Raser und Unvernunft nützen aber auch solche Projekte nichts und auch diese Richtlinie wird daran wenig ändern.
Die Verbände lehnen deshalb die Richtlinie der bast ab, die ohne Rücksicht auf das historische Naturinventar darauf setzt, dass die Bäume aus unserer Landschaft verschwinden müssen. Verschärfend kommt hinzu, dass sich Verkehrsministerien diese ökologisch absurden Vorschläge zu eigen machen, um auch rücksichtsvolle Erneuerungsmaßnahmen an Straßen aus Gründen der zu geringen Abstände oder fehlenden Leitplanken nicht zu subventionieren. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass die Leitplanken-Industrie, die nach der Wende einen Boom erlebte, sich nunmehr durch eine derartige Richtlinie neue Aufträge erhofft. Und auch für die Bundes- und Landeskassen wäre das ein Grund, die Zuschüsse zurückzuhalten.
Die Naturschutzverbände NaFor und BSH halten es in diesem Zusammenhang bundespolitisch für angezeigt, offensichtlich zu einseitig besetzte Referate entweder um gleichermaßen mitsprache-privilegierte Experten der Landschaftsökologie zu erweitern oder im Bemühen um weniger Verwaltung das Referat gleich ganz aufzulösen. Es wäre auch denkbar, dem Beispiel des Umweltbundesamtes und des Bundesamtes für Naturschutz zu folgen und die Bundesanstalt in ein deutlich personalreduziertes Bundesamt für Straßenwesen umzustrukturieren.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in dem BSH-Merkblatt Nr. 23 Die Flora der Straßen- und Wegränder zum Download im pdf-Format
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