Mär 24, 2011

Anmerkungen zum Tierschutz


von J. Coring

Menschen-, Tier- und Naturschutz können nicht voneinander getrennt werden, weil letztlich alles miteinander zusammenhängt und die Verbindungen zwischen Mensch, Tier und Pflanze viel zu eng sind.

Der Tierschutz bewegt sich zwischen Ethologie, Naturwissenschaften und Ökonomie. Die einen beklagen noch immer den hohen gesetzlichen Anspruch und die Kluft zur Wirklichkeit, die anderen sehen menschliche Interessen weiterhin zu sehr in den Vordergrund gestellt.

Grund hierfür ist heute sicherlich das allgemein gestiegene  Umweltbewusstsein, wobei die Umwelt - ob Tier- oder Pflanzenwelt - nicht mehr als  beliebig verfügbares Ressourcenpotential betrachtet wird, sondern als Objekt, das einen eigenen Wert besitzt.

Der Natur wird das Recht auf Leben und artgerechte Behandlung zugestanden und es wird dem Menschen gegenüber angemahnt, diese vorgegebenen Rechte zu achten.

Für den Tierschutz wird hier die Frage aufgeworfen, ob das Tier um seiner selbst willen oder im Interesse der Menschen  geschützt werden soll, das heißt beruht der Tierschutz auf monistischer und damit ethischer oder anthropozentrischer, also menschbezogener Grundlage? ...


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Kategorie: General
Erstellt von: BSH
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Die Naturschutzverbände sehen die Aufsichtsbehörden, insbesondere die Landkreise und Gemeinden, in der Pflicht, diese Auswüchse zu unterbinden und auf die Erhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zu bestehen. Es gebe hinreichende Möglichkeiten, dafür zu sorgen, dass das öffentliche Eigentum einschließlich der Wege unangetastet bleibe und Schäden repariert würden. Auch die Rückführung von Maisäckern in naturnahe Areale könne unter Pachtverzicht durch Kommunen und Ämter erfolgen. Feuchtgebiete enthalten ein besonders reiches Arteninventar, ob Insekten, wie farbenprächtige Schmetterlinge und Wasserkäfer, oder Wiesenvögel, wie Storch, Brachvogel oder Wildgänse. Wer Blumenwiesen statt Maiswüsten erleben möchte, kann das noch am ehesten in der Nähe von Gewässern. Diese Gebiete haben deshalb, auch nach Vorgaben der Europäischen Union, einen besonderen Schutzwert.

Nun allerdings verlautbaren einige maßgebende Agrarfunktionäre immer häufiger den rücksichtslosen Wunsch nach Freigabe auch feuchten Grünlandes für den Ackerbau. Wenn es sich um Hochwasserschutzgebiete handele, wären wasserbedingte Erosionsschäden das betriebs-wirtschaftliche Risiko des einzelnen Landwirts. Die Naturschutzverbände lehnen diese Vorstöße ab und sehen auch keinerlei Kompromissmöglichkeiten in Richtung Ackerbau. Das entspricht auch dem Wunsch der erholungssuchenden Bevölkerung, die sich am Gesang der Feldlerche oder dem Meckern der Bekassine erfreuen möchte und zwischen gülle-belasteten Maisfeldern immer weniger Gelegenheit dazu hat.

Weitere Informationen sind zu finden unter: www.bsh-natur.de

Ein aktuelles Merkblatt der BSH ist gerade erschienen: „Ist Landschaft reparierbar?“ - Text und Bilder stammen vom Botaniker Prof. Dr. Peter Janiesch (8 Seiten). - downloaden -

 

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ViSdP: Sonja Lübben (04407 - 5111)

 


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