Mär 24, 2011

Anmerkungen zum Tierschutz


von J. Coring

Menschen-, Tier- und Naturschutz können nicht voneinander getrennt werden, weil letztlich alles miteinander zusammenhängt und die Verbindungen zwischen Mensch, Tier und Pflanze viel zu eng sind.

Der Tierschutz bewegt sich zwischen Ethologie, Naturwissenschaften und Ökonomie. Die einen beklagen noch immer den hohen gesetzlichen Anspruch und die Kluft zur Wirklichkeit, die anderen sehen menschliche Interessen weiterhin zu sehr in den Vordergrund gestellt.

Grund hierfür ist heute sicherlich das allgemein gestiegene  Umweltbewusstsein, wobei die Umwelt - ob Tier- oder Pflanzenwelt - nicht mehr als  beliebig verfügbares Ressourcenpotential betrachtet wird, sondern als Objekt, das einen eigenen Wert besitzt.

Der Natur wird das Recht auf Leben und artgerechte Behandlung zugestanden und es wird dem Menschen gegenüber angemahnt, diese vorgegebenen Rechte zu achten.

Für den Tierschutz wird hier die Frage aufgeworfen, ob das Tier um seiner selbst willen oder im Interesse der Menschen  geschützt werden soll, das heißt beruht der Tierschutz auf monistischer und damit ethischer oder anthropozentrischer, also menschbezogener Grundlage? ...


Weiterlesen...


Kategorie: General
Erstellt von: BSH
.

Wer weiterhin feuchtes Grünland umpflügt, sollte durch die untere Naturschutz- bzw. Baubehörde alternativlos zur Wiederherstellung des vormaligen Zustands verpflichtet werden. Wer durch massives Auffahren von Bodenmaterial für mehr Trockenheit sorgt, sollte den alten Zustand ebenfalls sofort wiederherstellen müssen. Ein Freikaufen (zum Beispiel 1.000 EUR Bußgeld) aus der Portokasse, wie an der Lethe gerade geschehen, sollte unzulässig sein.

Ausnahmeparagraphen sind hier fehl am Platze, die Landkreise, Städte und Gemeinden sind aufgerufen, bei Landschaftsverstößen endlich konsequent durchzugreifen – was manche auch schon in einem gewissen Umfang tun. Allerdings darf das durch politische Einflussnahme nicht durch die Hintertür torpediert werden, nach dem Motto: Wer mehr Steuern zahlt oder politische Verbindungen hat, darf sich mehr erlauben als die kleineren Betriebe.

Liesa von Essen

Weitere Informationen unter: www.bsh-natur.de

 

Foto anbei: Dieter Tornow, Diepholz (BSH-Archiv)

Überfluteter Maisacker am Fluss, Nährstoffe werden aus dem Boden ausgewaschen, wertvolle humöse Bodenanteile weggeschwemmt (Erosion), hier hätte der Landkreis ein Anbauverbot aussprechen müssen, denn Flussniederungen sollten dem Grünland und Hochwasser vorbehalten bleiben.

 

Sie erreichen die BSH unter  Tel. 04407 5111       (verwaltung@bsh-natur.de)

c/o Frau Liesa von Essen, M.Sc.

den BSH-Vorsitzenden unter Tel. 04407 922201  (akkermann.remmer@t-online.de)

 


© Copyright 2010 - 2021 - Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems e.V. (BSH)
BSH-Spendenkonto zugunsten bedrohter Pflanzen und Tiere: LzO, IBAN: DE92 2805 0100 0000 4430 44 BIC: SLZODE22XXX

- Impressum -