Mär 24, 2011

Naturschutz erfordert politisches Engagement!


BSH ermuntert zu Mitarbeit in den politischen Parteien der Kommunen


Wardenburg. Wer in der freien Landschaft und im besiedelten Bereich mehr Naturschutz und Landschaftspflege möchte, sollte sich fragen, ob eine Mitarbeit in den Stadt- und Gemeinderäten oder auch im Kreistag möglich ist. Das kann in allen demokratischen Parteien sein oder aber im Rahmen von freien Wählergemeinschaften oder als freier Einzelkandidat. Diesen Appell richtet die Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems e.V. (BSH) angesichts der am 11. September dieses Jahres stattfindenden Kommunalwahlen an alle interessierten Wahlberechtigten.

Es mag verwundern, dass ein parteipolitisch neutraler Natur- und Umweltschutzverband wie die BSH dazu aufruft. Es erklärt sich aber schnell damit, dass der Verein eigene Vertreter und Abgeordnete in Kommunalparlamenten, vor allem in den Fachausschüssen hat. Dort sind sie zum größeren Teil zwar nicht stimmberechtigt, haben aber ein gleichberechtigtes Mitspracherecht. Das betrifft zum Beispiel die Umweltausschüsse in Stadt und Landkreis Oldenburg oder in der Gemeinde Wardenburg, wo einige BSH-Delegierte schon mehrere Legislaturperioden als beratende Mitglieder bestätigt worden sind. Hier besteht die Möglichkeit, rechtzeitig vorzutragen, anzuregen oder auch zu kritisieren.


Seit längerem fällt Dreierlei auf:

1. Die Planungshoheit liegt bei den Kommunen, deren Mehrheiten entscheiden, ob ein Bebauungsplan geändert oder verabschiedet wird, wo privilegierte Nutzungen stattfinden sollen (z.B. Sand- und Torfabbau, Gewerbegebiete, Biogasanlagen, Straßenbau, Spielplätze, neue Siedlungen, geschützte Landschaftsbestandteile). Wer dabei ist und zu Mehrheitsbeschlüssen beiträgt, der kann für (oder gegen) die Belange der Natur stimmen.

2. Wer sich in den politischen Gremien umschaut, stellt bald fest, wie wenig neue Köpfe dabei sind und mitdenken. Am besten wäre es, wenn sich die Alterspyramide auch in den Parlamenten widerspiegeln würde. Das ist aber leider nicht so. Dieselben, durchaus fachkompetenten Personen sind in die Jahre gekommen (auch bei den Vereinsvertretern), politische Akteure zwischen 18 und 40 Jahren sind oft in der Minderheit. Aber gerade diesem Teil unserer Bevölkerung gehört die Zukunft. Somit sollte hier mehr geschehen.

3. Die Interessenlager der Landwirtschaft haben schon hundert Jahre verstanden, dass nur mitbestimmen kann, wer auch politisch und in den Führungsetagen mitmacht. So besteht der 5-köpfige Vorstand der Hunte-Wasseracht aus 5 Landwirten, obwohl die große Mehrheit der Bewohener keine Landwirte sind. Die BSH stellt  heute weiterhin fest, dass sich eine Verschiebung innerhalb der landwirtschaftlichen Vertreter ergeben hat. Den größten politischen Einfluss hat inzwischen nicht mehr die Mehrheit der mittelständischen Bauern wie gerade auch die ökologisch wichtigen Milchviehbetriebe, sondern wenige Großbetriebe wie die Biogas-Agrarier. Mit Steuermitteln hochsubventioniert dominieren viele bei Erwerb und Pacht von Flächen, die eigentlich allen Betrieben offen stehen sollten. Auch in den Rathäusern ziehen ihre Fürsprecher ein.


Wer bei der zukünftigen Erhaltung und Gestaltung im Sinne von Natur und Erholung mitreden will, sollte sich überlegen, ein politisches Mandat zu übernehmen. Die BSH würde da durchaus beratende Hilfestellung geben. Man muss kein Spezialist sein, um politisch mitzugestalten, das lernt sich schnell, wenn es Interesse und Gleichgesinnte gibt. Alle, die es wohl machen könnten und in den nächstehn fünf Jahren an vielen politischen Entscheidungen Kritik üben werden, haben JETZTdie Gelegenheit, sich bei einer für das eigene Naturell passenden Partei zu melden. Überall braucht der Naturschutz verständnisvolle Politiker, die den richtigen Kurs halten.

Es bietet sich jetzt die Möglichkeit, im Sinne jenes großen Teils der Bevölkerung tätig zu werden, dem die Natur am Herzen liegt und die nicht noch mehr Bäume, Grünland, Kleingewässer oder – ganz allgemein – die lebenswichtigen Güter Boden, Wasser und Luft zu sehr belastet oder geopfert sehen möchten für die wirtschaftlichen Interessen einiger weniger rücksichtsloser Nutzer, die aber schon lange verstanden haben, über ihre Mehrheiten im eigenen Sinne Einfluss zu nehmen und kommunalpolitisch durchzusetzen.

 

Der BSH-Vorstand


Kategorie: General
Erstellt von: BSH
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  • Weitere Anlagen der Massentierhaltung in Sondergebieten zusammenfassen –  
    statt die weitere Zersiedlung der freien Landschaft zuzulassen und eine ausgewogene
    Infrastruktur der Kommunen zu behindern. Tierhaltung nur auf der Grundlage einer örtlichen
    flächengebundenen Landwirtschaft.
  • Das Grundstücksverkehrsgesetz novellieren, so dass darin keine Mehrheit aus
    landwirtschaftlichen Interessenvertretern dominiert.
  • Bundeswasserverbandsgesetz so novellieren, dass das Stimmrecht zu Beiräten
    und Vorständen nicht nach flächenmäßiger Betroffenheit,  sondern nach
    Einwohnern bestimmt wird, die im Verbandsgebiet wohnen, individuelle
    Wahlbenachrichtigung ist vorzuschreiben und Briefwahl zu ermöglichen.
  • Freistellung von Entwässerungs-Abgaben (Zwangsmitgliedschaften) für stillgelegte naturnahe oder in Revitalisierung befindliche Flächen.
  • Gesetzliche Hochwasserschutzgebiete auf 200-jährige Spitzen (HQ 200) 
    ausdehnen und darin eine extensive Grünlandwirtschaft vorschreiben; die
    Abstände zu den Gewässern sind auch auf Privatgrundstücken als Brache 
    (artenreiche Saumbiotope  mit Blütenpflanzen) unbewirtschaftet zu lassen
  • Kein Deichbau im Binnenland zulasten ausgewiesen geschützter Schutzgebiete
    (Beispiele: Butjadingen; Rückdeichung wertvollster Areale im Amt Neuhaus/Elbe:
    Sude, Polder Süchau West).
  • Keine ökologisch unvertretbare Fahrwasservertiefungen (z. B. Elbe, Unterweser,  
    Oder), keine Entwässerungen von Feuchtgebieten.
  • Trinkwasserschutzgebiete und Förderbrunnen sind gegen Intensivflächen mit  
    Streifen aus mindestens 150 m breiten Aufforstungen standortheimischer  
    Mischgehölze abzuschirmen, spätestens dann, wenn die EU-Maximalwerte (z.B.   
    für Nitrat) im oberflächennahen Grundwasserhorizont (5 m)  überschritten sind.
    Die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie sind termingerecht umzusetzen,
    ohne den größeren Teil der Gewässer als nicht renaturierbar auszuweisen.
  • Vernetzungen geschützter und schutzwürdiger Lebensräume zu Biotopverbundsystemen  
    (Naturkorridore) mit bundesweitem Vorrang des Ziels Naturschutz stärker fördern, keine
    (anteilige) Löschung von Schutzgebieten und Biosphärereservaten, ohne mit den
    Naturschutzverbänden einvernehmlich doppelt so große  Ersatzflächen in bestmöglicher Nähe
    zum geplanten Eingriff  auszuweisen; das Naturschutzgesetz ist entsprechend zu erweitern,
    weitere Zerschneidungen der freien Landschaft sind zu vermeiden (Beispiel: BAB zusätzliche
    ausgleichspflichtige  Fahrbahnen ja, keine neuen Trassen).
  • Der Anteil der Naturschutzgebiete sollte mit dem mittelfristigen Ziel (15 % der
    Landesfläche) sukzessive vergrößert werden. Löschungen von Schutzgebieten sind zu  
    vermeiden oder ortsnahe auszugleichen.
  • Kompensation von Landschaftseingriffen (Bodenabbau wie Sand- /
    Kiesentnahme, Torfabbau, Deicherhöhungen, Verkehrswege u.v.m.) nur bei
    doppelter Flächenkompensation ähnlicher Wertigkeit der Vegetation ermöglichen 
    (Ländergesetze lassen bislang den Genehmigungsbehörden bis hin zum Verzicht auf die
    Kompensation zu viel  Spielraum). Bundesweites Katatser der Kompensationsflächen ist
    einzurichten und im Sinne der EU-Umweltinformationsrichtlinie öffentlich zugänglich zu
    machen.
  • Natur- und Kulturdenkmäler unterliegen einem besonderen Schutz – auch als
    (unerklärtes) nationales Kulturerbe  - Beispiel:  Zerstörung eines germanischen
    Bohlendamms durch Torfabbaumaschinen im Heeder-/Lohner Moor – Landkreis
    Diepholz).
  • Biologische Vielfalt (Biodiversität) ist durch Artenschutzprogramme gezielt zu
    fördern (z.B. durch das Bundesamt für Naturschutz), und zwar auch in kleiner
    Dimension ohne staatlich repräsentativen oder modellhaften Charakter,  
    Anleitungen bzw. Unterstützungen für die Antragstellung und Verfahrensdurchführung
    sind erforderlich.
  • Förderungskataloge von Routine-Maßnahmen zur Biotopentwicklung sind
    aufzustellen und  gegenzufinanzieren.
  • Begleitung von Planfeststellungsverfahren  (§ 59 BNatSchG) und Ãœbernahme
    von gesetzlich notwendigen Aufträgen durch Bundes-Naturschutzverbände ist 
    pauschal zu finanzieren.
  • Koordinierungsaufgaben der beiden bundesdeutschen Naturschutz-
    Dachverbände NaFor und DNR sind im gesetzlichen Kompetenzbereich
    gleichberechtigt anteilig,  (also nicht wie bisher einseitig)  nach dem
    Organisationsschema der  Landwirtschaftskammern zu finanzieren.
  • Fachlich betroffene Ministerien (BMU / BML / BMI u.a.) müssen die
    Beteiligungspflicht n. § 59 BNatSchG  bis in die unter(st)en angeschlossenen  
    Bundesbehörden (zum Beispiel Wasser-  und Schifffahrtsämter mit Außenstellen)   
    bei allen anerkannten Bundesverbänden umsetzen, es sollte keine Reduzierung
    der Beteiligung durch eine subjektive Vorauswahl getroffen werden dürfen
    (Beteiligung  von 3 Verbänden, dagegen Nichtbeteiligung von 20 anderen – das
    wäre formfehlerhaft), es sei denn, diese möchten ausdrücklich nicht beteiligt   
    werden oder die Verbände einigen sich auf einen Bagatellkatalog. Um die
    Vorgehensweise abzuklären, wären zentrale Gespräche durch die Bundesregierung
    – wie auf Landesebene - anzuberaumen. Reisekosten für staatlich oder
    von Gebietskörperschaften veranstaltete Termine sollten den ehrenamtlichen
    Teilnehmern erstattet  werden.
  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind einfacher und für die Bevölkerung 
    leicht verständlich zu gestalten, das Umweltgesetzbuch sollte im zweiten 
    Anlauf verabschiedet werden.

 

 

Verantwortlich:
Prof.  Dr.  Remmer Akkermann
Präsident des NaturschutzForums Deutschland e.V. (NaFor)
Für Rückfragen persönlich erreichbar unter: 
akkermann.remmer @t-online.de  oder Tel.  04407 922201


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BSH-Spendenkonto zugunsten bedrohter Pflanzen und Tiere: LzO, IBAN: DE92 2805 0100 0000 4430 44 BIC: SLZODE22XXX

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