Mär 24, 2011

Naturschutz erfordert politisches Engagement!


BSH ermuntert zu Mitarbeit in den politischen Parteien der Kommunen


Wardenburg. Wer in der freien Landschaft und im besiedelten Bereich mehr Naturschutz und Landschaftspflege möchte, sollte sich fragen, ob eine Mitarbeit in den Stadt- und Gemeinderäten oder auch im Kreistag möglich ist. Das kann in allen demokratischen Parteien sein oder aber im Rahmen von freien Wählergemeinschaften oder als freier Einzelkandidat. Diesen Appell richtet die Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems e.V. (BSH) angesichts der am 11. September dieses Jahres stattfindenden Kommunalwahlen an alle interessierten Wahlberechtigten.

Es mag verwundern, dass ein parteipolitisch neutraler Natur- und Umweltschutzverband wie die BSH dazu aufruft. Es erklärt sich aber schnell damit, dass der Verein eigene Vertreter und Abgeordnete in Kommunalparlamenten, vor allem in den Fachausschüssen hat. Dort sind sie zum größeren Teil zwar nicht stimmberechtigt, haben aber ein gleichberechtigtes Mitspracherecht. Das betrifft zum Beispiel die Umweltausschüsse in Stadt und Landkreis Oldenburg oder in der Gemeinde Wardenburg, wo einige BSH-Delegierte schon mehrere Legislaturperioden als beratende Mitglieder bestätigt worden sind. Hier besteht die Möglichkeit, rechtzeitig vorzutragen, anzuregen oder auch zu kritisieren.


Seit längerem fällt Dreierlei auf:

1. Die Planungshoheit liegt bei den Kommunen, deren Mehrheiten entscheiden, ob ein Bebauungsplan geändert oder verabschiedet wird, wo privilegierte Nutzungen stattfinden sollen (z.B. Sand- und Torfabbau, Gewerbegebiete, Biogasanlagen, Straßenbau, Spielplätze, neue Siedlungen, geschützte Landschaftsbestandteile). Wer dabei ist und zu Mehrheitsbeschlüssen beiträgt, der kann für (oder gegen) die Belange der Natur stimmen.

2. Wer sich in den politischen Gremien umschaut, stellt bald fest, wie wenig neue Köpfe dabei sind und mitdenken. Am besten wäre es, wenn sich die Alterspyramide auch in den Parlamenten widerspiegeln würde. Das ist aber leider nicht so. Dieselben, durchaus fachkompetenten Personen sind in die Jahre gekommen (auch bei den Vereinsvertretern), politische Akteure zwischen 18 und 40 Jahren sind oft in der Minderheit. Aber gerade diesem Teil unserer Bevölkerung gehört die Zukunft. Somit sollte hier mehr geschehen.

3. Die Interessenlager der Landwirtschaft haben schon hundert Jahre verstanden, dass nur mitbestimmen kann, wer auch politisch und in den Führungsetagen mitmacht. So besteht der 5-köpfige Vorstand der Hunte-Wasseracht aus 5 Landwirten, obwohl die große Mehrheit der Bewohener keine Landwirte sind. Die BSH stellt  heute weiterhin fest, dass sich eine Verschiebung innerhalb der landwirtschaftlichen Vertreter ergeben hat. Den größten politischen Einfluss hat inzwischen nicht mehr die Mehrheit der mittelständischen Bauern wie gerade auch die ökologisch wichtigen Milchviehbetriebe, sondern wenige Großbetriebe wie die Biogas-Agrarier. Mit Steuermitteln hochsubventioniert dominieren viele bei Erwerb und Pacht von Flächen, die eigentlich allen Betrieben offen stehen sollten. Auch in den Rathäusern ziehen ihre Fürsprecher ein.


Wer bei der zukünftigen Erhaltung und Gestaltung im Sinne von Natur und Erholung mitreden will, sollte sich überlegen, ein politisches Mandat zu übernehmen. Die BSH würde da durchaus beratende Hilfestellung geben. Man muss kein Spezialist sein, um politisch mitzugestalten, das lernt sich schnell, wenn es Interesse und Gleichgesinnte gibt. Alle, die es wohl machen könnten und in den nächstehn fünf Jahren an vielen politischen Entscheidungen Kritik üben werden, haben JETZTdie Gelegenheit, sich bei einer für das eigene Naturell passenden Partei zu melden. Überall braucht der Naturschutz verständnisvolle Politiker, die den richtigen Kurs halten.

Es bietet sich jetzt die Möglichkeit, im Sinne jenes großen Teils der Bevölkerung tätig zu werden, dem die Natur am Herzen liegt und die nicht noch mehr Bäume, Grünland, Kleingewässer oder – ganz allgemein – die lebenswichtigen Güter Boden, Wasser und Luft zu sehr belastet oder geopfert sehen möchten für die wirtschaftlichen Interessen einiger weniger rücksichtsloser Nutzer, die aber schon lange verstanden haben, über ihre Mehrheiten im eigenen Sinne Einfluss zu nehmen und kommunalpolitisch durchzusetzen.

 

Der BSH-Vorstand


Kategorie: General
Erstellt von: BSH
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Die Naturschutzverbände sehen die Aufsichtsbehörden, insbesondere die Landkreise und Gemeinden, in der Pflicht, diese Auswüchse zu unterbinden und auf die Erhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zu bestehen. Es gebe hinreichende Möglichkeiten, dafür zu sorgen, dass das öffentliche Eigentum einschließlich der Wege unangetastet bleibe und Schäden repariert würden. Auch die Rückführung von Maisäckern in naturnahe Areale könne unter Pachtverzicht durch Kommunen und Ämter erfolgen. Feuchtgebiete enthalten ein besonders reiches Arteninventar, ob Insekten, wie farbenprächtige Schmetterlinge und Wasserkäfer, oder Wiesenvögel, wie Storch, Brachvogel oder Wildgänse. Wer Blumenwiesen statt Maiswüsten erleben möchte, kann das noch am ehesten in der Nähe von Gewässern. Diese Gebiete haben deshalb, auch nach Vorgaben der Europäischen Union, einen besonderen Schutzwert.

Nun allerdings verlautbaren einige maßgebende Agrarfunktionäre immer häufiger den rücksichtslosen Wunsch nach Freigabe auch feuchten Grünlandes für den Ackerbau. Wenn es sich um Hochwasserschutzgebiete handele, wären wasserbedingte Erosionsschäden das betriebs-wirtschaftliche Risiko des einzelnen Landwirts. Die Naturschutzverbände lehnen diese Vorstöße ab und sehen auch keinerlei Kompromissmöglichkeiten in Richtung Ackerbau. Das entspricht auch dem Wunsch der erholungssuchenden Bevölkerung, die sich am Gesang der Feldlerche oder dem Meckern der Bekassine erfreuen möchte und zwischen gülle-belasteten Maisfeldern immer weniger Gelegenheit dazu hat.

Weitere Informationen sind zu finden unter: www.bsh-natur.de

Ein aktuelles Merkblatt der BSH ist gerade erschienen: „Ist Landschaft reparierbar?“ - Text und Bilder stammen vom Botaniker Prof. Dr. Peter Janiesch (8 Seiten). - downloaden -

 

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ViSdP: Sonja Lübben (04407 - 5111)

 


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