Mär 29, 2011

Wattenrat ist Manfred Knake...


und einzelne andere um das Watt besorgte Akteure an der ostfriesischen KĂĽste und umzu. Mitglieder der Biologischen Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems (BSH)  werden gelegentlich gefragt, was sich denn hinter diesem kleinen Kreis mit so anspruchsvollem Namen verbirgt. Denn AuĂźenstehenden bleibt die Struktur oft unerfindlich. Soweit erkennbar, handelt es sich um einen nicht-eingetragenen Verein, der im Netz keinen Namen der Mitstreiter bekannt gibt und nach eigenen Angaben auch sonst keine typischen Vereinsstrukturen oder –tätigkeiten aufweist.

(Haupt-) Koordinator und redaktionell verantwortlicher Autor ist Manfred Knake mit seinem häuslichen Koordinierungsbüro in Esens-Holtgast (Landkreis Wittmund). Seine Texte erwecken den Eindruck, die Maßstäbe eines wirkungsvollen Naturschutzes an der Küste vorzugeben. Dem ist aber leider in vielen Fällen nicht so. Stattdessen kommt es nach Auffassung der BSH zu unnötig heftigen Beschuldigungen, Polarisierungen und mangelhaften Abstimmungen mit dem benachbarten Naturschutz. Sie sind wenig geeignet, Missstände abzustellen oder auf einen Ausgleich unter Kontrahenten hinzuwirken.

Wer  die Berichte in der Homepage des „Wattenrats“ liest, merkt schnell, woher der Wind weht – gegen Windkraft als Vogelschredder, gegen die Jagd, Nutzer und manche Behörden, gegen die abgehobenen Geschäftsstellen der Naturschutzverbände, die es angeblich auch sonst an den notwendigen Initiativen vermissen lassen. An Verallgemeinerungen und rundum abschätzigen Kommentaren mangelt es nicht. Manche Ă„uĂźerungen sind grenzwertig am Rande von Beschimpfungen („Schämt Euch!“) und Beleidigungen. Hier geht’s zwar deutlich, aber doch unangemessen wortgewaltig zur Sache.

Nun beklagt Manfred Knake ein „skandalöses“ Urteil des Amtsgerichts Emden gegen einen Mitstreiter, der wegen „Jagdstörung“ bei der Gänsejagd (2.000 EUR Ordnungsgeld, ersatzweise 20 Tage Haft) rechtskräftig verurteilt worden ist. Ohne hier diesen Vorgang näher beleuchten zu wollen, stellt sich im Zusammenhang mit dem Pressegetöse des „Wattenrats“ die Frage, ob sich Herr Knake  mal wieder im Ton vergriffen hat.

Wenn man Gegner nicht überwinden kann, sollte man bis zu einem gewissen Grad die Zusammenarbeit suchen. Taktisch so vorzugehen, wäre wohl eher Erfolg versprechend, auch im Sinne des Wattenmeer-Schutzes und des zitierten Horst Stern. Der Vorstand der BSH weiß aus eigener Erfahrung, dass die langjährige fachliche Kooperation mit Jägerschaft und Fischerei auf dem Gebiet der gemeinsamen Ziele genau jene Vertreter in deren Reihen stärkt, die im Sinne des Naturschutzes tätig sind und in der Biotop-Entwicklung nachweislich viel geleistet haben. Dazu gehören große und kleine Anlagen von Gehölzen, Hecken, Teichen und Laichzonen ebenso wie die Einladungen zum Gedankenaustausch, zur Stärkung der gemeinsamen Interessen in der Fläche und die Einflussnahme auf kritisierbare Verhaltensweisen, gelegentlich auch öffentlich.

Um nicht missverstanden zu werden: Diese bedingte Kooperation führt bei Naturschutzverbänden wie der BSH nicht dazu, die Wattenjagd gutzuheißen, irgend etwas unter den Teppich kehren oder - in Anwendung der hier gebrauchten Vokabeln- etwas ausdealen oder miteinander intern kungeln zu wollen. Das wird ebenso abgelehnt wie andere heiße Eisen, und seien es Aktionen von unbekannter Seite wie Gifteier-Auslegen oder der Abschuss von Elstern, Greifvögeln oder Schnepfen. Der BSH ist bekannt, dass die Jagdorganisationen hierzulande illegales Handeln ebenso verurteilen und ablehnen.

Gerade heute brauchen wir im Nordwesten jene Jäger, die bei der Beobachtung und Zählung von Säugetieren, aber auch der Regulation von Wildschweinen und Schalenwild, Ringeltauben und ökologisch unwillkommenen Neozoen – weshalb diese auch immer in Überzahl präsent sind – mitwirken, selbst unter der ablehnenden Einschätzung anderer gegenüber allen Eingriffen durch die Jagd, Fischerei und Ordnungsämter.

Es bringt mehr, Gemeinsames zu stärken, als nur Gegensätzliches zu beklagen.


Remmer Akkermann

Kategorie: General
Erstellt von: BSH
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Alle Bemühungen von Seiten der BSH und anderer Verbände, diese negative Entwicklung zu stoppen und auf die Einhaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu drängen, die ein „Verschlechterungsverbot“ für die Flächenbewirtschaftung im Einzugsgebiet der Lethe aufgibt, haben bisher keinen Erfolg gebracht. Mehrere Anträge auf zusätzliche Ausweisungen als Landschafts- oder Naturschutzgebiet im Wassereinzugsgebiet der Oberen Lethe sind abgelehnt worden, zuletzt im Februar 2009.

Am 24.07.1985 hat die BSH beim Landkreis Cloppenburg den Antrag auf Landschaftsschutz im Bereich der Oberen Lethe gestellt. Auf der Konferenz zur Sanierung der Lethe und der Ahlhorner Fischteiche (später Lethe - Forum) am 16.08.1996 wurde die sofortige Ausweisung des Oberen Lethetals als Naturschutzgebiet mit Erschwernisausgleich für die betroffenen Landwirte gefordert. Auch auf den nachfolgenden Konferenzen des Lethe-Forums wurden immer wieder durchgreifende Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität angemahnt. Im November 2008 hat die BSH erneut einen Antrag auf Ausweisung eines Naturschutzgebietes im Bereich der Oberen Lethe an die Landkreise Cloppenburg und Oldenburg  gestellt, der vom LK Cloppenburg wieder abgelehnt worden ist.

Schließlich wurden im November 1993 die Ahlhorner Fischteiche im engeren Umkreis durch die Bezirksregierung als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Dagegen ist für das Gebiet der Oberen Lethe bis heute nichts an Schutzmaßnahmen beschlossen worden. Auch das mit EU-Fördermitteln finanzierte Projekt „Farmers for Nature“ hat keine positiven Veränderungen gebracht, weil keine Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Pestizideinträge in die Lethe durchgeführt worden sind.

Deshalb appelliert nun die BSH an die Europäische Kommission - Generaldirektion Umwelt, als übergeordnete Instanz über das Bundesumweltministerium auf die Niedersächsische Landesregierung einzuwirken und mit Nachdruck im Bereich der Lethe die Einhaltung der FFH- Richtlinien einzufordern. Es sind dringend gezielte Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Pestizideinträge und zur Erhöhung der Wassermengen in der Lethe und im FFH-Gebiet Ahlhorner Fischteiche erforderlich. Dieses würde auch den Vorgaben  aus der EU- Wasserrahmenrichtlinie entsprechen.

Luftbilder zu den Teichen sind unter anderem hier zu finden.

 

Prof. Dr. Remmer Akkermann

Hubert Fenske, JĂĽrgen Oppermann


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