Jun 14, 2011

BSH Nisthilfen-Ausstellung zum Verleih


Nisthilfen für Vögel, Fledermäuse und Insekten

BSH entleiht mobile Ausstellung über Nisthilfen an Bildungseinrichtungen.


Wardenburg. Die BSH verleiht interessierten Bildungseinrichtungen gegen eine geringe Gebühr eine mobile Ausstellung über die verschiedenen Möglichkeiten, einheimischen Vogel- und Insektenarten Lebensraum zu bieten. Die individuell aus Tischlerhand gefertigte Holzwand gibt einen Überblick über die wichtigsten Nisthilfe- Modelle für Vögel, Fledermäuse und Insekten. Die Auswahl reicht dabei vom klassischen Vogelhaus bis zum Insektenhotel. Die artgerecht gestalteten Modelle entsprechen den unterschiedlichen Ansprüche der heimischen Vögel an ihre Brutstätten. Die Ausstellung gibt Anregungen, wie mit einfachen Mitteln am Haus und im Garten Brutgelegenheiten für kleine und große Vogelarten, aber auch Fledermäuse und "nützliche" Insekten geschaffen werden können. Ergänzt werden kann die Ausstellung durch Informationsmaterialen, welche die BSH in ihrem Umweltladen anbietet. Dort können auch Bauanleitungen, Literatur zur heimischen Fauna sowie fertige Nistkästen in vielfältigen Varianten erworben werden.

Weitere Umweltbildungsangebote wie eine „Duftorgel“, ein „Fühlbaum“ und „Trittkästen“ ermöglichen das Wahrnehmen verschiedener Naturmaterialien mit allen Sinnen. Sie stehen bei der BSH zum Verleih bereit. Zudem kann eine eine kleine Ausstellungswand des Umweltministeriums Hannover zum Thema „Natürlich Kompost“ ausgeliehen werden. Sie veranschaulicht die biologischen Prozesse beim Kompostieren und die ökologische Notwendigkeit des Kompostes.

Alle Ausstellungsstücke können gegen ein Entgelt bei der BSH, Gartenweg 5, 26203 Wardenburg, entliehen werden. Fotos und Beschreibungen finden Sie hier.


Josephine Kölling

Kategorie: General
Erstellt von: BSH
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Die Naturschutzverbände sehen die Aufsichtsbehörden, insbesondere die Landkreise und Gemeinden, in der Pflicht, diese Auswüchse zu unterbinden und auf die Erhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zu bestehen. Es gebe hinreichende Möglichkeiten, dafür zu sorgen, dass das öffentliche Eigentum einschließlich der Wege unangetastet bleibe und Schäden repariert würden. Auch die Rückführung von Maisäckern in naturnahe Areale könne unter Pachtverzicht durch Kommunen und Ämter erfolgen. Feuchtgebiete enthalten ein besonders reiches Arteninventar, ob Insekten, wie farbenprächtige Schmetterlinge und Wasserkäfer, oder Wiesenvögel, wie Storch, Brachvogel oder Wildgänse. Wer Blumenwiesen statt Maiswüsten erleben möchte, kann das noch am ehesten in der Nähe von Gewässern. Diese Gebiete haben deshalb, auch nach Vorgaben der Europäischen Union, einen besonderen Schutzwert.

Nun allerdings verlautbaren einige maßgebende Agrarfunktionäre immer häufiger den rücksichtslosen Wunsch nach Freigabe auch feuchten Grünlandes für den Ackerbau. Wenn es sich um Hochwasserschutzgebiete handele, wären wasserbedingte Erosionsschäden das betriebs-wirtschaftliche Risiko des einzelnen Landwirts. Die Naturschutzverbände lehnen diese Vorstöße ab und sehen auch keinerlei Kompromissmöglichkeiten in Richtung Ackerbau. Das entspricht auch dem Wunsch der erholungssuchenden Bevölkerung, die sich am Gesang der Feldlerche oder dem Meckern der Bekassine erfreuen möchte und zwischen gülle-belasteten Maisfeldern immer weniger Gelegenheit dazu hat.

Weitere Informationen sind zu finden unter: www.bsh-natur.de

Ein aktuelles Merkblatt der BSH ist gerade erschienen: „Ist Landschaft reparierbar?“ - Text und Bilder stammen vom Botaniker Prof. Dr. Peter Janiesch (8 Seiten). - downloaden -

 

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ViSdP: Sonja Lübben (04407 - 5111)

 


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