Jul 4, 2011

Neues Merkblatt zum Theikenmeer erschienen - Gefördert durch Volkswagen Leasing GmbH Braunschweig


Das Naturschutzgebiet Theikenmeer

im Emsland

"In Niedersachsen und hier auf dem Hümmling im nördlichen Emsland findet sich eines der ersten Naturschutzgebiete Deutschlands, das NSG Theikenmeer. Direkt an der L 53 nahe Ostenwalde gelegen, gehört es zur Samtgemeinde Werlte.
Mit 25 ha Wasserfläche ist das Theikenmeer in der Region der größte von etwa 100 Heideseen. Es war die dritte Eiszeit, die den Hümmling durch Ausschiebungen und Ausblasungen zu einer sanften Hügel- und Tallandschaft formte.
Als "Sötte" bezeichnet man solche abflusslosen Mergelkuhlen, in denen sich das Schmelzwasser des Gletschers sammelte. Diese zum Teil bis heute erhaltenen Flachgewässer sind regenwasserabhängig und daher nährstoffarm. Das Theikenmeer ist Teil dieses eiszeitlichen Rinnensystems, eingebettet in eine sanft hügelige Geschiebemergellandschaft. Diese Wassersysteme sind der Ursprung unserer Hochmoore.
Im Amtsblatt der Preußischen Regierung in Osnabrück von 1936 wurde die Unterschutzstellung des Theikenmeers erstmals öffentlich gemacht. Das Schutzgebiet hatte seinerzeit eine Größe von ca. 25ha. Das Theikenmeer gehört so zu den Naturschutzgebieten der ersten Stunde. 1983 folgte die Erweiterung um das angrenzende Hochmoor "Wehmer Dose" auf 250 ha. 1993 wuchs das Schutzgebiet um den Feuchtwiesenkomplex "NSG Moorwiesen am Theikenmeer" auf seine heutige Größe von 290 ha. an. (...)"



Der Verfasser, Dr. Andreas Schüring (Werlte) ist Text- und Bildautor dieses von der Münchener Grafik Gill sehr anschaulich gestalteten Merkblatts aus der Reihe der Norddeutschen Biotope, Schutz und Entwicklung (Nr. 26). Es ist ein Gemeinschaftswerk der BSH zusammen mit den Kollegialverbänden NABU - Kreisverband Emsland - Grafschaft Bentheim, Naturschutzverband Niedersachsen (NVN) und NaturschutzForum Deutschland (NaFor). Zu beziehen ist es in gehefteter Papierversion über die BSH zu 1,20€ (zzgl. Porto).

Aufrufbar im Internet hier.

Pressemitteilung (Neue Osnabrücker Zeitung)


Die Volkswagen Leasing GmbH war wesentlich an der Biotopsanierung "Theikenmeer" und an der Finanzierung dieses Merkblatts beteiligt.


Kategorie: General
Erstellt von: BSH
...

Menschliches Handeln ist nur dann gefordert, wenn der Jungvogel wirklich verunglückt oder verletzt ist. Aus sicherer Distanz sollte zunächst beobachtet werden, ob sich die Elterntiere um den hilflos wirkenden Vogel kümmern. Ist das Jungtier tatsächlich über Stunden hinweg auf sich gestellt und wird immer schwächer, sollte mit dem zuständigen Amt. für Naturschutz bei den Städten und Landkreisen telefonisch abgeklärt werden, ob die Tiere in eine Auffangstation verbracht werden sollen. Nur dort sollten Jungvögel artgerecht aufgezogen und auf ihre spätere Wiederauswilderung vorbereitet werden.

Angemerkt sei, dass viele Tierarten auf eine hohe Sterblichkeit ihrer Brut eingestellt sind und das wie im Falle der Meisen mit einer größeren Zahl von Eiern oder mehreren Gelegen im Jahr kompensieren. In der freien Natur ist der Tod immer der Begleiter vieler junger Tiere. Bei Greifvögeln kommt es gerade bei nahrungsarmen Regenzeiten oder Mäusemangel sogar oft vor, dass die große Jungeule oder das ältere Junge einer Weihe den kleinen Geschwister-Vogel kannibalistisch kröpft. Damit kommt wenigstens ein Jungtier durch, als dass beide sterben müssten.

Die BSH hat ein Merkblatt mit weiterführenden Informationen zum Thema „Pflege- und Auffangstationen in Niedersachsen“ (Merkblatt 51) erstellt. Erhältlich ist es in der Geschäftsstelle der BSH in Wardenburg, im Internet unter www.bsh-natur.de (Veröffentlichungen)  zu finden oder telefonisch unter 04407-5111.

Verantwortlich:

Rieke Hobbie (BSH), Tel.: 04407-5111


© Copyright 2010 - 2021 - Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems e.V. (BSH)
BSH-Spendenkonto zugunsten bedrohter Pflanzen und Tiere: LzO, IBAN: DE92 2805 0100 0000 4430 44 BIC: SLZODE22XXX

- Impressum -