Jul 4, 2011

Neues Merkblatt zum Theikenmeer erschienen - Gefördert durch Volkswagen Leasing GmbH Braunschweig


Das Naturschutzgebiet Theikenmeer

im Emsland

"In Niedersachsen und hier auf dem Hümmling im nördlichen Emsland findet sich eines der ersten Naturschutzgebiete Deutschlands, das NSG Theikenmeer. Direkt an der L 53 nahe Ostenwalde gelegen, gehört es zur Samtgemeinde Werlte.
Mit 25 ha Wasserfläche ist das Theikenmeer in der Region der größte von etwa 100 Heideseen. Es war die dritte Eiszeit, die den Hümmling durch Ausschiebungen und Ausblasungen zu einer sanften Hügel- und Tallandschaft formte.
Als "Sötte" bezeichnet man solche abflusslosen Mergelkuhlen, in denen sich das Schmelzwasser des Gletschers sammelte. Diese zum Teil bis heute erhaltenen Flachgewässer sind regenwasserabhängig und daher nährstoffarm. Das Theikenmeer ist Teil dieses eiszeitlichen Rinnensystems, eingebettet in eine sanft hügelige Geschiebemergellandschaft. Diese Wassersysteme sind der Ursprung unserer Hochmoore.
Im Amtsblatt der Preußischen Regierung in Osnabrück von 1936 wurde die Unterschutzstellung des Theikenmeers erstmals öffentlich gemacht. Das Schutzgebiet hatte seinerzeit eine Größe von ca. 25ha. Das Theikenmeer gehört so zu den Naturschutzgebieten der ersten Stunde. 1983 folgte die Erweiterung um das angrenzende Hochmoor "Wehmer Dose" auf 250 ha. 1993 wuchs das Schutzgebiet um den Feuchtwiesenkomplex "NSG Moorwiesen am Theikenmeer" auf seine heutige Größe von 290 ha. an. (...)"



Der Verfasser, Dr. Andreas Schüring (Werlte) ist Text- und Bildautor dieses von der Münchener Grafik Gill sehr anschaulich gestalteten Merkblatts aus der Reihe der Norddeutschen Biotope, Schutz und Entwicklung (Nr. 26). Es ist ein Gemeinschaftswerk der BSH zusammen mit den Kollegialverbänden NABU - Kreisverband Emsland - Grafschaft Bentheim, Naturschutzverband Niedersachsen (NVN) und NaturschutzForum Deutschland (NaFor). Zu beziehen ist es in gehefteter Papierversion über die BSH zu 1,20€ (zzgl. Porto).

Aufrufbar im Internet hier.

Pressemitteilung (Neue Osnabrücker Zeitung)


Die Volkswagen Leasing GmbH war wesentlich an der Biotopsanierung "Theikenmeer" und an der Finanzierung dieses Merkblatts beteiligt.


Kategorie: General
Erstellt von: BSH
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Die Naturschutzverbände sehen die Aufsichtsbehörden, insbesondere die Landkreise und Gemeinden, in der Pflicht, diese Auswüchse zu unterbinden und auf die Erhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zu bestehen. Es gebe hinreichende Möglichkeiten, dafür zu sorgen, dass das öffentliche Eigentum einschließlich der Wege unangetastet bleibe und Schäden repariert würden. Auch die Rückführung von Maisäckern in naturnahe Areale könne unter Pachtverzicht durch Kommunen und Ämter erfolgen. Feuchtgebiete enthalten ein besonders reiches Arteninventar, ob Insekten, wie farbenprächtige Schmetterlinge und Wasserkäfer, oder Wiesenvögel, wie Storch, Brachvogel oder Wildgänse. Wer Blumenwiesen statt Maiswüsten erleben möchte, kann das noch am ehesten in der Nähe von Gewässern. Diese Gebiete haben deshalb, auch nach Vorgaben der Europäischen Union, einen besonderen Schutzwert.

Nun allerdings verlautbaren einige maßgebende Agrarfunktionäre immer häufiger den rücksichtslosen Wunsch nach Freigabe auch feuchten Grünlandes für den Ackerbau. Wenn es sich um Hochwasserschutzgebiete handele, wären wasserbedingte Erosionsschäden das betriebs-wirtschaftliche Risiko des einzelnen Landwirts. Die Naturschutzverbände lehnen diese Vorstöße ab und sehen auch keinerlei Kompromissmöglichkeiten in Richtung Ackerbau. Das entspricht auch dem Wunsch der erholungssuchenden Bevölkerung, die sich am Gesang der Feldlerche oder dem Meckern der Bekassine erfreuen möchte und zwischen gülle-belasteten Maisfeldern immer weniger Gelegenheit dazu hat.

Weitere Informationen sind zu finden unter: www.bsh-natur.de

Ein aktuelles Merkblatt der BSH ist gerade erschienen: „Ist Landschaft reparierbar?“ - Text und Bilder stammen vom Botaniker Prof. Dr. Peter Janiesch (8 Seiten). - downloaden -

 

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ViSdP: Sonja Lübben (04407 - 5111)

 


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