Jul 4, 2011

Neues Merkblatt zum Theikenmeer erschienen - Gefördert durch Volkswagen Leasing GmbH Braunschweig


Das Naturschutzgebiet Theikenmeer

im Emsland

"In Niedersachsen und hier auf dem Hümmling im nördlichen Emsland findet sich eines der ersten Naturschutzgebiete Deutschlands, das NSG Theikenmeer. Direkt an der L 53 nahe Ostenwalde gelegen, gehört es zur Samtgemeinde Werlte.
Mit 25 ha Wasserfläche ist das Theikenmeer in der Region der größte von etwa 100 Heideseen. Es war die dritte Eiszeit, die den Hümmling durch Ausschiebungen und Ausblasungen zu einer sanften Hügel- und Tallandschaft formte.
Als "Sötte" bezeichnet man solche abflusslosen Mergelkuhlen, in denen sich das Schmelzwasser des Gletschers sammelte. Diese zum Teil bis heute erhaltenen Flachgewässer sind regenwasserabhängig und daher nährstoffarm. Das Theikenmeer ist Teil dieses eiszeitlichen Rinnensystems, eingebettet in eine sanft hügelige Geschiebemergellandschaft. Diese Wassersysteme sind der Ursprung unserer Hochmoore.
Im Amtsblatt der Preußischen Regierung in Osnabrück von 1936 wurde die Unterschutzstellung des Theikenmeers erstmals öffentlich gemacht. Das Schutzgebiet hatte seinerzeit eine Größe von ca. 25ha. Das Theikenmeer gehört so zu den Naturschutzgebieten der ersten Stunde. 1983 folgte die Erweiterung um das angrenzende Hochmoor "Wehmer Dose" auf 250 ha. 1993 wuchs das Schutzgebiet um den Feuchtwiesenkomplex "NSG Moorwiesen am Theikenmeer" auf seine heutige Größe von 290 ha. an. (...)"



Der Verfasser, Dr. Andreas Schüring (Werlte) ist Text- und Bildautor dieses von der Münchener Grafik Gill sehr anschaulich gestalteten Merkblatts aus der Reihe der Norddeutschen Biotope, Schutz und Entwicklung (Nr. 26). Es ist ein Gemeinschaftswerk der BSH zusammen mit den Kollegialverbänden NABU - Kreisverband Emsland - Grafschaft Bentheim, Naturschutzverband Niedersachsen (NVN) und NaturschutzForum Deutschland (NaFor). Zu beziehen ist es in gehefteter Papierversion über die BSH zu 1,20€ (zzgl. Porto).

Aufrufbar im Internet hier.

Pressemitteilung (Neue Osnabrücker Zeitung)


Die Volkswagen Leasing GmbH war wesentlich an der Biotopsanierung "Theikenmeer" und an der Finanzierung dieses Merkblatts beteiligt.


Kategorie: General
Erstellt von: BSH
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Alle Bemühungen von Seiten der BSH und anderer Verbände, diese negative Entwicklung zu stoppen und auf die Einhaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu drängen, die ein „Verschlechterungsverbot“ für die Flächenbewirtschaftung im Einzugsgebiet der Lethe aufgibt, haben bisher keinen Erfolg gebracht. Mehrere Anträge auf zusätzliche Ausweisungen als Landschafts- oder Naturschutzgebiet im Wassereinzugsgebiet der Oberen Lethe sind abgelehnt worden, zuletzt im Februar 2009.

Am 24.07.1985 hat die BSH beim Landkreis Cloppenburg den Antrag auf Landschaftsschutz im Bereich der Oberen Lethe gestellt. Auf der Konferenz zur Sanierung der Lethe und der Ahlhorner Fischteiche (später Lethe - Forum) am 16.08.1996 wurde die sofortige Ausweisung des Oberen Lethetals als Naturschutzgebiet mit Erschwernisausgleich für die betroffenen Landwirte gefordert. Auch auf den nachfolgenden Konferenzen des Lethe-Forums wurden immer wieder durchgreifende Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität angemahnt. Im November 2008 hat die BSH erneut einen Antrag auf Ausweisung eines Naturschutzgebietes im Bereich der Oberen Lethe an die Landkreise Cloppenburg und Oldenburg  gestellt, der vom LK Cloppenburg wieder abgelehnt worden ist.

Schließlich wurden im November 1993 die Ahlhorner Fischteiche im engeren Umkreis durch die Bezirksregierung als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Dagegen ist für das Gebiet der Oberen Lethe bis heute nichts an Schutzmaßnahmen beschlossen worden. Auch das mit EU-Fördermitteln finanzierte Projekt „Farmers for Nature“ hat keine positiven Veränderungen gebracht, weil keine Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Pestizideinträge in die Lethe durchgeführt worden sind.

Deshalb appelliert nun die BSH an die Europäische Kommission - Generaldirektion Umwelt, als übergeordnete Instanz über das Bundesumweltministerium auf die Niedersächsische Landesregierung einzuwirken und mit Nachdruck im Bereich der Lethe die Einhaltung der FFH- Richtlinien einzufordern. Es sind dringend gezielte Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Pestizideinträge und zur Erhöhung der Wassermengen in der Lethe und im FFH-Gebiet Ahlhorner Fischteiche erforderlich. Dieses würde auch den Vorgaben  aus der EU- Wasserrahmenrichtlinie entsprechen.

Luftbilder zu den Teichen sind unter anderem hier zu finden.

 

Prof. Dr. Remmer Akkermann

Hubert Fenske, Jürgen Oppermann


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