Der Verfasser, Dr. Andreas Schüring (Werlte) ist Text- und Bildautor dieses von der Münchener Grafik Gill sehr anschaulich gestalteten Merkblatts aus der Reihe der Norddeutschen Biotope, Schutz und Entwicklung (Nr. 26). Es ist ein Gemeinschaftswerk der BSH zusammen mit den Kollegialverbänden NABU - Kreisverband Emsland - Grafschaft Bentheim, Naturschutzverband Niedersachsen (NVN) und NaturschutzForum Deutschland (NaFor). Zu beziehen ist es in gehefteter Papierversion über die BSH zu 1,20€ (zzgl. Porto).
Aufrufbar im Internet hier.
Pressemitteilung (Neue Osnabrücker Zeitung)
Die Volkswagen Leasing GmbH war wesentlich an der Biotopsanierung "Theikenmeer" und an der Finanzierung dieses Merkblatts beteiligt.
Wer weiterhin feuchtes Grünland umpflügt, sollte durch die untere Naturschutz- bzw. Baubehörde alternativlos zur Wiederherstellung des vormaligen Zustands verpflichtet werden. Wer durch massives Auffahren von Bodenmaterial für mehr Trockenheit sorgt, sollte den alten Zustand ebenfalls sofort wiederherstellen müssen. Ein Freikaufen (zum Beispiel 1.000 EUR Bußgeld) aus der Portokasse, wie an der Lethe gerade geschehen, sollte unzulässig sein.
Ausnahmeparagraphen sind hier fehl am Platze, die Landkreise, Städte und Gemeinden sind aufgerufen, bei Landschaftsverstößen endlich konsequent durchzugreifen – was manche auch schon in einem gewissen Umfang tun. Allerdings darf das durch politische Einflussnahme nicht durch die Hintertür torpediert werden, nach dem Motto: Wer mehr Steuern zahlt oder politische Verbindungen hat, darf sich mehr erlauben als die kleineren Betriebe.
Liesa von Essen
Weitere Informationen unter: www.bsh-natur.de
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Foto anbei: Dieter Tornow, Diepholz (BSH-Archiv)
Überfluteter Maisacker am Fluss, Nährstoffe werden aus dem Boden ausgewaschen, wertvolle humöse Bodenanteile weggeschwemmt (Erosion), hier hätte der Landkreis ein Anbauverbot aussprechen müssen, denn Flussniederungen sollten dem Grünland und Hochwasser vorbehalten bleiben.
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