Jul 4, 2011

Neues Merkblatt zum Theikenmeer erschienen - Gefördert durch Volkswagen Leasing GmbH Braunschweig


Das Naturschutzgebiet Theikenmeer

im Emsland

"In Niedersachsen und hier auf dem Hümmling im nördlichen Emsland findet sich eines der ersten Naturschutzgebiete Deutschlands, das NSG Theikenmeer. Direkt an der L 53 nahe Ostenwalde gelegen, gehört es zur Samtgemeinde Werlte.
Mit 25 ha Wasserfläche ist das Theikenmeer in der Region der größte von etwa 100 Heideseen. Es war die dritte Eiszeit, die den Hümmling durch Ausschiebungen und Ausblasungen zu einer sanften Hügel- und Tallandschaft formte.
Als "Sötte" bezeichnet man solche abflusslosen Mergelkuhlen, in denen sich das Schmelzwasser des Gletschers sammelte. Diese zum Teil bis heute erhaltenen Flachgewässer sind regenwasserabhängig und daher nährstoffarm. Das Theikenmeer ist Teil dieses eiszeitlichen Rinnensystems, eingebettet in eine sanft hügelige Geschiebemergellandschaft. Diese Wassersysteme sind der Ursprung unserer Hochmoore.
Im Amtsblatt der Preußischen Regierung in Osnabrück von 1936 wurde die Unterschutzstellung des Theikenmeers erstmals öffentlich gemacht. Das Schutzgebiet hatte seinerzeit eine Größe von ca. 25ha. Das Theikenmeer gehört so zu den Naturschutzgebieten der ersten Stunde. 1983 folgte die Erweiterung um das angrenzende Hochmoor "Wehmer Dose" auf 250 ha. 1993 wuchs das Schutzgebiet um den Feuchtwiesenkomplex "NSG Moorwiesen am Theikenmeer" auf seine heutige Größe von 290 ha. an. (...)"



Der Verfasser, Dr. Andreas Schüring (Werlte) ist Text- und Bildautor dieses von der Münchener Grafik Gill sehr anschaulich gestalteten Merkblatts aus der Reihe der Norddeutschen Biotope, Schutz und Entwicklung (Nr. 26). Es ist ein Gemeinschaftswerk der BSH zusammen mit den Kollegialverbänden NABU - Kreisverband Emsland - Grafschaft Bentheim, Naturschutzverband Niedersachsen (NVN) und NaturschutzForum Deutschland (NaFor). Zu beziehen ist es in gehefteter Papierversion über die BSH zu 1,20€ (zzgl. Porto).

Aufrufbar im Internet hier.

Pressemitteilung (Neue Osnabrücker Zeitung)


Die Volkswagen Leasing GmbH war wesentlich an der Biotopsanierung "Theikenmeer" und an der Finanzierung dieses Merkblatts beteiligt.


Kategorie: General
Erstellt von: BSH
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Wer weiterhin feuchtes Grünland umpflügt, sollte durch die untere Naturschutz- bzw. Baubehörde alternativlos zur Wiederherstellung des vormaligen Zustands verpflichtet werden. Wer durch massives Auffahren von Bodenmaterial für mehr Trockenheit sorgt, sollte den alten Zustand ebenfalls sofort wiederherstellen müssen. Ein Freikaufen (zum Beispiel 1.000 EUR Bußgeld) aus der Portokasse, wie an der Lethe gerade geschehen, sollte unzulässig sein.

Ausnahmeparagraphen sind hier fehl am Platze, die Landkreise, Städte und Gemeinden sind aufgerufen, bei Landschaftsverstößen endlich konsequent durchzugreifen – was manche auch schon in einem gewissen Umfang tun. Allerdings darf das durch politische Einflussnahme nicht durch die Hintertür torpediert werden, nach dem Motto: Wer mehr Steuern zahlt oder politische Verbindungen hat, darf sich mehr erlauben als die kleineren Betriebe.

Liesa von Essen

Weitere Informationen unter: www.bsh-natur.de

 

Foto anbei: Dieter Tornow, Diepholz (BSH-Archiv)

Überfluteter Maisacker am Fluss, Nährstoffe werden aus dem Boden ausgewaschen, wertvolle humöse Bodenanteile weggeschwemmt (Erosion), hier hätte der Landkreis ein Anbauverbot aussprechen müssen, denn Flussniederungen sollten dem Grünland und Hochwasser vorbehalten bleiben.

 

Sie erreichen die BSH unter  Tel. 04407 5111       (verwaltung@bsh-natur.de)

c/o Frau Liesa von Essen, M.Sc.

den BSH-Vorsitzenden unter Tel. 04407 922201  (akkermann.remmer@t-online.de)

 


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