Mär 25, 2010

Neues Merkblatt zum Diepholzer Moor erschienen


Das Diepholzer Moor - zwischen Urtümlichkeit, Nutzung und Refugium.
Kategorie: General
Erstellt von: BSH

Das Diepholzer Moor - zwischen Urtümlichkeit, Nutzung und Refugium.

Das Diepholzer Moor ist ein 950 Hektar umfassendes Hochmoor an der Kreisgrenze zwischen Diepholz und Vechta. Es gehört zur Stadt Diepholz und dem Naturraum „Diepholzer Moorniederung“, der seit 1976 als Feuchtgebiet internationaler Bedeutung der Unesco durch größere abgetorfte bzw. wiedervernässte Hochmoorkomplexe bekannt ist. Weiter westlich schließt sich auf 416 ha das stärker entwässerte, abgetorfte und in Renaturierung befindliche Steinfelder Moor an (Mumm 2007). Beide Moore umfassen somit ein grenzübergreifendes Naturschutzgebiet mit einer Gesamtfläche von ca. 1.400 ha. Nördlich folgt auf Diepholzer Seite das in großflächiger Abtorfung befindliche Heeder Moor, das Aschener- und Barnstorfer Moor, auf Vechtaer Seite das in Abtorfung stehende Lohner Moor sowie das Boller-, Vechtaer- und Goldenstedter Moor. Zwischen dem Diepholzer- / Steinfelder Moor im Süden und dem Heeder- / Lohner Moor im Norden verläuft die B 214 (Nienburg-Lingen) nach Kroge und Steinfeld – Holdorf (A1). Nördlich befindet sich an der Kreisgrenze auf Diepholzer Seite auch die abgas- und abwasserintensive Tiermehlfabrik, die bis in die 1970-er Jahre in Lohne ansässig war. Weiter südlich liegen jenseits der Flachmoore des Dümmers das in Kultur genommene Hunteburger Moor (Bohmte) und das NSG Venner Moor (Osnabrück)
Die BSH hat 1976 – unterstützt vom Hegering Diepholz – den Antrag zur Einbeziehung des Diepholzer Moores in die Flurbereinigung Diepholz-Süd (zugunsten des Baus der Umgehungsstraße) gestellt...

Abrufbar im Internet hier.


Darüber hinaus gibt es ständig folgende Reibungsverluste zwischen Landwirtschaft und Naturschutz:

  • Wie es die EU-Finanzkommissarin äußerte, sollten Landwirte und deren Funktionäre solange k e i n e Fördermittel mehr bekommen, wie sie sich nicht an z.B. Extensivierungsauflagen der EU halten, gegen die Natur- schutzgesetzgebung verstoßen (z.B. Wallhecken zerstören, häufig öffent- liche Wege umpflügen, keine vorgeschriebenen Abstände zu den Gewäs- sern einhalten, d.s. km²-Verluste!) oder sich sperren gegen die Realisie- rung von FFH-/Vogelschutz-Biotopverbundsystem-Konzepten (Natura 2000). In Niedersachsen gibt es zahlreiche Agrarfunktionäre, die selbst zurück- haltende und rücksichtsvolle FFH-Konzeptvorschläge der Naturschutzver- bände mit großem Getöse erfolgreich zu Fall gebracht haben, anders denkende Landwirte wagen nicht zu widersprechen, ein Regierungspräsident rät, nur noch jene Naturschutz-Maßnahmen zu beantragen, gegen die die Landwirte keine Einwände erheben.
  • Das Flurbereinigungsgesetz ist dringend novellierungsbedürftig. In den Vorständen der Teilnehmergemeinschaften sind auch Naturschutzvertreter als Mitglieder beizuholen.
  • Das Bundeswasserverbandsgesetz sollte bald novelliert werden, so dass es nicht weiterhin vornehmlich die Intressen der Landwirtschaft begünstigt (z.B. in Nieder- sachsen die meisten der 114 Verbände, die im Wasserverbandstag zusammengeschlossen sind und in sa. 1 Mrd. DM/pro Jahr und mehr verwalten dürften). Es ist sicherzustellen, dass ähnlich den Landschaftspflegeverbänden je 1/3 Stimmgewicht entfallen auf Landwirte, Naturschutz und Kommunen. Auch darf es diesen Körperschaften öffentlichen Rechts nicht weiterhin erlaubt sein, den Naturschutzverbänden die Einsichtnahme ihrer Haushalte zu verweigern. Zahlreiche Tätigkeiten ließen sich durch Landwirte ausführen, statt durch engverbundene Bau-Klientel.
  • Die in Landkreisen arbeitenden Grundstücksverkehrsausschüsse sind überwiegend mit agrarfreundlichen Personen oder Landwirten besetzt, Nichtlandwirte werden beim Erwerb von Außenflächen ebenso benachteiligt wie Naturschutzverbände (z.B. erfolgte ein Veto im Falle einer Schenkung in Varel/Friesland durch bekannte Politiker).

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