Sep 21, 2011

„Wattenrat“ ist Manfred Knake...


und einzelne andere um das Watt besorgte Akteure an der ostfriesischen Küste und umzu. Mitglieder der Biologischen Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems (BSH)  werden gelegentlich danach gefragt, was sich denn hinter diesem kleinen Kreis mit so anspruchsvollem Namen verbirgt. Denn Außenstehenden bleibt die Struktur oft unerfindlich. Soweit erkennbar; handelt es sich um einen nicht-eingetragenen Verein, der im Netz auch keine Namen der Mitstreiter bekannt gibt und nach eigenen Angaben auch sonst keine typischen Vereinsstrukturen oder –tätigkeiten aufweist..

(Haupt-) Koordinator und redaktionell verantwortlicher Autor ist Manfred Knake mit seinem häuslichen Koordinierungsbüro in Esens-Holtgast (Landkreis Wittmund). Seine Texte erwecken den Eindruck, die Maßstäbe eines wirkungsvollen Naturschutzes an der Küste vorzugeben. Dem ist aber leider in vielen Fällen nicht so. Stattdessen kommt es nach Auffassung der BSH zu unnötig heftigen Beschuldigungen, Polarisierungen und auch sogar völlig mangelhaften Abstimmungen mit dem benachbarten Naturschutz. Sie sind wenig geeignet, Missstände abzustellen oder auf einen Ausgleich unter Kontrahenten hinzuwirken.

Wer  die Berichte in der Homepage des „Wattenrats“ liest, merkt schnell, woher der Wind weht –  gegen Windkraft als Vogelschredder, gegen die Jagd, Nutzer und manche Behörden, gegen die abgehobenen Geschäftsstellen der Naturschutzverbände, die es angeblich auch sonst an den notwendigen Initiativen vermissen lassen. An Verallgemeinerungen und  rundum abschätzigen Kommentaren mangelt es nicht. Manche Äußerungen sind grenzwertig am Rande von Beschimpfungen („Schämt Euch!“) und Beleidigungen. Hier geht’s zwar deutlich, aber doch unangemessen wortgewaltig zur Sache.

Nun beklagt Manfred Knake ein „skandalöses“ Urteil des Amtsgerichts Emden gegen einen Mitstreiter, der wegen „Jagdstörung“ bei der Gänsejagd (2.000 EUR Ordnungsgeld, ersatzweise 20 Tage Haft) rechtskräftig verurteilt worden ist. Ohne hier diesen Vorgang näher beleuchten zu wollen, stellt sich im Zusammenhang mit dem Pressegetöse des „Wattenrats“ die Frage, ob sich Herr Knake  mal wieder im Ton vergriffen hat.

Wenn man Gegner nicht überwinden kann, sollte man bis zu einem gewissen Grad die Zusammenarbeit suchen. Taktisch so vorzugehen, wäre wohl eher Erfolg versprechend, auch im Sinne des Wattenmeer-Schutzes und des zitierten Horst Stern. Der Vorstand der BSH weiß aus eigener Erfahrung, dass die langjährige fachliche Kooperation mit Jägerschaft und Fischerei auf dem Gebiet der gemeinsamen Ziele genau jene Vertreter in deren Reihen stärkt, die im Sinne des Naturschutzes tätig sind und in der Biotop-Entwicklung nachweislich viel geleistet haben. Dazu gehören große und kleine Anlagen von Gehölzen, Hecken, Teichen und Laichzonen ebenso wie die Einladungen zum Gedankenaustausch, zur Stärkung der gemeinsamen Interessen in der Fläche und die Einflussnahme auf kritisierbare Verhaltensweisen, gelegentlich auch öffentlich.

Um nicht missverstanden zu werden: Diese bedingte Kooperation führt bei Naturschutzverbänden wie der BSH nicht dazu, die Wattenjagd gutzuheißen, irgend etwas unter den Teppich kehren oder - in Anwendung der hier gebrauchten Vokabeln- etwas ausdealen oder miteinander intern kungeln zu wollen. Das wird ebenso abgelehnt wie andere heiße Eisen, und seien es Aktionen von unbekannter Seite wie Gifteier-Auslegen oder der Abschuss von Elstern, Greifvögeln oder Schnepfen. Der BSH ist bekannt, dass die Jagdorganisationen hierzulande illegales Handeln ebenso verurteilen und ablehnen.

Gerade heute brauchen wir im Nordwesten jene Jäger, die bei der Beobachtung und Zählung von Säugetieren, aber auch der Regulation von Wildschweinen und Schalenwild, Ringeltauben und ökologisch unwillkommenen Neozoen –weshalb diese auch immer in Überzahl präsent sind - mitwirken, selbst unter der ablehnenden Einschätzung anderer gegenüber allen Eingriffen durch die Jagd, Fischerei und Ordnungsämter.

Es bringt mehr, Gemeinsames zu stärken, als nur Gegensätzliches zu beklagen.

Dr. Remmer Akkermann

 

 

 

 

 

 

Kategorie: General
Erstellt von: BSH
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Die Naturschutzverbände sehen die Aufsichtsbehörden, insbesondere die Landkreise und Gemeinden, in der Pflicht, diese Auswüchse zu unterbinden und auf die Erhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zu bestehen. Es gebe hinreichende Möglichkeiten, dafür zu sorgen, dass das öffentliche Eigentum einschließlich der Wege unangetastet bleibe und Schäden repariert würden. Auch die Rückführung von Maisäckern in naturnahe Areale könne unter Pachtverzicht durch Kommunen und Ämter erfolgen. Feuchtgebiete enthalten ein besonders reiches Arteninventar, ob Insekten, wie farbenprächtige Schmetterlinge und Wasserkäfer, oder Wiesenvögel, wie Storch, Brachvogel oder Wildgänse. Wer Blumenwiesen statt Maiswüsten erleben möchte, kann das noch am ehesten in der Nähe von Gewässern. Diese Gebiete haben deshalb, auch nach Vorgaben der Europäischen Union, einen besonderen Schutzwert.

Nun allerdings verlautbaren einige maßgebende Agrarfunktionäre immer häufiger den rücksichtslosen Wunsch nach Freigabe auch feuchten Grünlandes für den Ackerbau. Wenn es sich um Hochwasserschutzgebiete handele, wären wasserbedingte Erosionsschäden das betriebs-wirtschaftliche Risiko des einzelnen Landwirts. Die Naturschutzverbände lehnen diese Vorstöße ab und sehen auch keinerlei Kompromissmöglichkeiten in Richtung Ackerbau. Das entspricht auch dem Wunsch der erholungssuchenden Bevölkerung, die sich am Gesang der Feldlerche oder dem Meckern der Bekassine erfreuen möchte und zwischen gülle-belasteten Maisfeldern immer weniger Gelegenheit dazu hat.

Weitere Informationen sind zu finden unter: www.bsh-natur.de

Ein aktuelles Merkblatt der BSH ist gerade erschienen: „Ist Landschaft reparierbar?“ - Text und Bilder stammen vom Botaniker Prof. Dr. Peter Janiesch (8 Seiten). - downloaden -

 

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ViSdP: Sonja Lübben (04407 - 5111)

 


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