Okt 26, 2011

Auszubildende der Wilhelma unterstützen BSH- Projekt



Stuttgart - Wardenburg. Eine auch historische Hochburg des Natur- und Artenschutzes ist  Baden-Württemberg. Wesentliche Anstöße dazu gingen und gehen von hier aus durch Deutschland. Genannt seien nur die Gründung des Deutschen Bundes für Vogelschutz. Auch der Zoologisch - Botanische Garten Wilhelma in Stuttgart (Neckartalstraße) zeigt Themen, die weit über die Zurschaustellung zahlreicher interessanter Arten hinausgehen (www.wilhelma.de <http://www.wilhelma.de>) .

Da diese vorbildliche Arbeit auch im Norden bekannt ist, hat die BSH auf Anfrage nach Informationsmaterialien für den Wilhelma-Tag am 18.09.2011, eine Art Tag der offenen Tür, bei dem die Auszubildenden der Wilhelma tatkräftig mit einem eigenen Stand mithelfen, ohne Zögern die gewünschten Merkblätter nach Stuttgart gesandt. Die Reaktion der Besucher war außerordentlich positiv. Es wurden der BSH 842,72 EUR überwiesen. Der BSH-Vorsitzende, Professor Dr. Remmer Akkermann, dankte dem Initiator, Aron Schad und seinen Kollegen, für dieses großartige Spendenergebnis. Der Betrag wird in voller Höhe eingesetzt für die Wiedervernässung eines Wiesenvogel-Gebietes im Niederungsbereich der Hunte oberhalb der Stadt Oldenburg (Oldb), das ein wichtiger Trittstein im Naturverbundsystems Hunte-Jade als Bindeglied zwischen dem Nordrand der Mittelgebirge, des Dümmer-Sees und der Nordsee darstellt. Das entsprechende Rahmenkonzept hat die BSH bereits im Jahre 1984 aufgelegt (eine Karte und Kurzbeschreibung ist zu finden unter: www.bsh-natur.de / Service / Herunterladen / Merkblatt 19).

 

Liesa-M. von Essen

Kategorie: General
Erstellt von: BSH
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Die Naturschutzverbände sehen die Aufsichtsbehörden, insbesondere die Landkreise und Gemeinden, in der Pflicht, diese Auswüchse zu unterbinden und auf die Erhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zu bestehen. Es gebe hinreichende Möglichkeiten, dafür zu sorgen, dass das öffentliche Eigentum einschließlich der Wege unangetastet bleibe und Schäden repariert würden. Auch die Rückführung von Maisäckern in naturnahe Areale könne unter Pachtverzicht durch Kommunen und Ämter erfolgen. Feuchtgebiete enthalten ein besonders reiches Arteninventar, ob Insekten, wie farbenprächtige Schmetterlinge und Wasserkäfer, oder Wiesenvögel, wie Storch, Brachvogel oder Wildgänse. Wer Blumenwiesen statt Maiswüsten erleben möchte, kann das noch am ehesten in der Nähe von Gewässern. Diese Gebiete haben deshalb, auch nach Vorgaben der Europäischen Union, einen besonderen Schutzwert.

Nun allerdings verlautbaren einige maßgebende Agrarfunktionäre immer häufiger den rücksichtslosen Wunsch nach Freigabe auch feuchten Grünlandes für den Ackerbau. Wenn es sich um Hochwasserschutzgebiete handele, wären wasserbedingte Erosionsschäden das betriebs-wirtschaftliche Risiko des einzelnen Landwirts. Die Naturschutzverbände lehnen diese Vorstöße ab und sehen auch keinerlei Kompromissmöglichkeiten in Richtung Ackerbau. Das entspricht auch dem Wunsch der erholungssuchenden Bevölkerung, die sich am Gesang der Feldlerche oder dem Meckern der Bekassine erfreuen möchte und zwischen gülle-belasteten Maisfeldern immer weniger Gelegenheit dazu hat.

Weitere Informationen sind zu finden unter: www.bsh-natur.de

Ein aktuelles Merkblatt der BSH ist gerade erschienen: „Ist Landschaft reparierbar?“ - Text und Bilder stammen vom Botaniker Prof. Dr. Peter Janiesch (8 Seiten). - downloaden -

 

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ViSdP: Sonja Lübben (04407 - 5111)

 


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