Okt 26, 2011

Auszubildende der Wilhelma unterstützen BSH- Projekt



Stuttgart - Wardenburg. Eine auch historische Hochburg des Natur- und Artenschutzes ist  Baden-Württemberg. Wesentliche Anstöße dazu gingen und gehen von hier aus durch Deutschland. Genannt seien nur die Gründung des Deutschen Bundes für Vogelschutz. Auch der Zoologisch - Botanische Garten Wilhelma in Stuttgart (Neckartalstraße) zeigt Themen, die weit über die Zurschaustellung zahlreicher interessanter Arten hinausgehen (www.wilhelma.de <http://www.wilhelma.de>) .

Da diese vorbildliche Arbeit auch im Norden bekannt ist, hat die BSH auf Anfrage nach Informationsmaterialien für den Wilhelma-Tag am 18.09.2011, eine Art Tag der offenen Tür, bei dem die Auszubildenden der Wilhelma tatkräftig mit einem eigenen Stand mithelfen, ohne Zögern die gewünschten Merkblätter nach Stuttgart gesandt. Die Reaktion der Besucher war außerordentlich positiv. Es wurden der BSH 842,72 EUR überwiesen. Der BSH-Vorsitzende, Professor Dr. Remmer Akkermann, dankte dem Initiator, Aron Schad und seinen Kollegen, für dieses großartige Spendenergebnis. Der Betrag wird in voller Höhe eingesetzt für die Wiedervernässung eines Wiesenvogel-Gebietes im Niederungsbereich der Hunte oberhalb der Stadt Oldenburg (Oldb), das ein wichtiger Trittstein im Naturverbundsystems Hunte-Jade als Bindeglied zwischen dem Nordrand der Mittelgebirge, des Dümmer-Sees und der Nordsee darstellt. Das entsprechende Rahmenkonzept hat die BSH bereits im Jahre 1984 aufgelegt (eine Karte und Kurzbeschreibung ist zu finden unter: www.bsh-natur.de / Service / Herunterladen / Merkblatt 19).

 

Liesa-M. von Essen

Kategorie: General
Erstellt von: BSH
.

Alle Bemühungen von Seiten der BSH und anderer Verbände, diese negative Entwicklung zu stoppen und auf die Einhaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu drängen, die ein „Verschlechterungsverbot“ für die Flächenbewirtschaftung im Einzugsgebiet der Lethe aufgibt, haben bisher keinen Erfolg gebracht. Mehrere Anträge auf zusätzliche Ausweisungen als Landschafts- oder Naturschutzgebiet im Wassereinzugsgebiet der Oberen Lethe sind abgelehnt worden, zuletzt im Februar 2009.

Am 24.07.1985 hat die BSH beim Landkreis Cloppenburg den Antrag auf Landschaftsschutz im Bereich der Oberen Lethe gestellt. Auf der Konferenz zur Sanierung der Lethe und der Ahlhorner Fischteiche (später Lethe - Forum) am 16.08.1996 wurde die sofortige Ausweisung des Oberen Lethetals als Naturschutzgebiet mit Erschwernisausgleich für die betroffenen Landwirte gefordert. Auch auf den nachfolgenden Konferenzen des Lethe-Forums wurden immer wieder durchgreifende Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität angemahnt. Im November 2008 hat die BSH erneut einen Antrag auf Ausweisung eines Naturschutzgebietes im Bereich der Oberen Lethe an die Landkreise Cloppenburg und Oldenburg  gestellt, der vom LK Cloppenburg wieder abgelehnt worden ist.

Schließlich wurden im November 1993 die Ahlhorner Fischteiche im engeren Umkreis durch die Bezirksregierung als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Dagegen ist für das Gebiet der Oberen Lethe bis heute nichts an Schutzmaßnahmen beschlossen worden. Auch das mit EU-Fördermitteln finanzierte Projekt „Farmers for Nature“ hat keine positiven Veränderungen gebracht, weil keine Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Pestizideinträge in die Lethe durchgeführt worden sind.

Deshalb appelliert nun die BSH an die Europäische Kommission - Generaldirektion Umwelt, als übergeordnete Instanz über das Bundesumweltministerium auf die Niedersächsische Landesregierung einzuwirken und mit Nachdruck im Bereich der Lethe die Einhaltung der FFH- Richtlinien einzufordern. Es sind dringend gezielte Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Pestizideinträge und zur Erhöhung der Wassermengen in der Lethe und im FFH-Gebiet Ahlhorner Fischteiche erforderlich. Dieses würde auch den Vorgaben  aus der EU- Wasserrahmenrichtlinie entsprechen.

Luftbilder zu den Teichen sind unter anderem hier zu finden.

 

Prof. Dr. Remmer Akkermann

Hubert Fenske, Jürgen Oppermann


© Copyright 2010 - 2021 - Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems e.V. (BSH)
BSH-Spendenkonto zugunsten bedrohter Pflanzen und Tiere: LzO, IBAN: DE92 2805 0100 0000 4430 44 BIC: SLZODE22XXX

- Impressum -