Okt 26, 2011

Auszubildende der Wilhelma unterstützen BSH- Projekt



Stuttgart - Wardenburg. Eine auch historische Hochburg des Natur- und Artenschutzes ist  Baden-Württemberg. Wesentliche Anstöße dazu gingen und gehen von hier aus durch Deutschland. Genannt seien nur die Gründung des Deutschen Bundes für Vogelschutz. Auch der Zoologisch - Botanische Garten Wilhelma in Stuttgart (Neckartalstraße) zeigt Themen, die weit über die Zurschaustellung zahlreicher interessanter Arten hinausgehen (www.wilhelma.de <http://www.wilhelma.de>) .

Da diese vorbildliche Arbeit auch im Norden bekannt ist, hat die BSH auf Anfrage nach Informationsmaterialien für den Wilhelma-Tag am 18.09.2011, eine Art Tag der offenen Tür, bei dem die Auszubildenden der Wilhelma tatkräftig mit einem eigenen Stand mithelfen, ohne Zögern die gewünschten Merkblätter nach Stuttgart gesandt. Die Reaktion der Besucher war außerordentlich positiv. Es wurden der BSH 842,72 EUR überwiesen. Der BSH-Vorsitzende, Professor Dr. Remmer Akkermann, dankte dem Initiator, Aron Schad und seinen Kollegen, für dieses großartige Spendenergebnis. Der Betrag wird in voller Höhe eingesetzt für die Wiedervernässung eines Wiesenvogel-Gebietes im Niederungsbereich der Hunte oberhalb der Stadt Oldenburg (Oldb), das ein wichtiger Trittstein im Naturverbundsystems Hunte-Jade als Bindeglied zwischen dem Nordrand der Mittelgebirge, des Dümmer-Sees und der Nordsee darstellt. Das entsprechende Rahmenkonzept hat die BSH bereits im Jahre 1984 aufgelegt (eine Karte und Kurzbeschreibung ist zu finden unter: www.bsh-natur.de / Service / Herunterladen / Merkblatt 19).

 

Liesa-M. von Essen

Kategorie: General
Erstellt von: BSH
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Wer weiterhin feuchtes Grünland umpflügt, sollte durch die untere Naturschutz- bzw. Baubehörde alternativlos zur Wiederherstellung des vormaligen Zustands verpflichtet werden. Wer durch massives Auffahren von Bodenmaterial für mehr Trockenheit sorgt, sollte den alten Zustand ebenfalls sofort wiederherstellen müssen. Ein Freikaufen (zum Beispiel 1.000 EUR Bußgeld) aus der Portokasse, wie an der Lethe gerade geschehen, sollte unzulässig sein.

Ausnahmeparagraphen sind hier fehl am Platze, die Landkreise, Städte und Gemeinden sind aufgerufen, bei Landschaftsverstößen endlich konsequent durchzugreifen – was manche auch schon in einem gewissen Umfang tun. Allerdings darf das durch politische Einflussnahme nicht durch die Hintertür torpediert werden, nach dem Motto: Wer mehr Steuern zahlt oder politische Verbindungen hat, darf sich mehr erlauben als die kleineren Betriebe.

Liesa von Essen

Weitere Informationen unter: www.bsh-natur.de

 

Foto anbei: Dieter Tornow, Diepholz (BSH-Archiv)

Überfluteter Maisacker am Fluss, Nährstoffe werden aus dem Boden ausgewaschen, wertvolle humöse Bodenanteile weggeschwemmt (Erosion), hier hätte der Landkreis ein Anbauverbot aussprechen müssen, denn Flussniederungen sollten dem Grünland und Hochwasser vorbehalten bleiben.

 

Sie erreichen die BSH unter  Tel. 04407 5111       (verwaltung@bsh-natur.de)

c/o Frau Liesa von Essen, M.Sc.

den BSH-Vorsitzenden unter Tel. 04407 922201  (akkermann.remmer@t-online.de)

 


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