Europäische Wildkatze
Ökoporträt 49 erschienen
Für den Ökotyp F.s. silvestris ist die mitteleuropäische Arealfläche in einige inselartige Vorkommen zerfallen, die hauptsächlich in
größeren Waldgebiete liegen, die als weniger gestörte Rückzugsräume gedeutet werden. (vgl. Abb. 7). Dafür werden Landschaftsveränderungen,
Verfolgung durch den Menschen, Konkurrenzdruck durch andere Raubtiere im Offenland und weitere
unbelegte Faktoren verantwortlich gemacht. Neuerdings wird die Wildkatze wieder in einigen Gebieten angetroffen, aus denen siein den letzten ca. 100 Jahren verschwunden war. Die Gründe dafür sind keineswegs klar. Dabei zeigt sich, dass Flüsse, Verkehrswege wie z. B. Autobahnen für die Wildkatzenicht unbedingt Ausbreitungsbarrieren sein müssen. Das war aber in einer anderen Landschaft sehr wohl zu beobachten.
Hier spielen örtliche Gegebenheiten, wie die Verteilung von Landschaftsstrukturen, die ausschlaggebende Rolle.
Seit geraumer Zeit verinselt sich im Areal ihr Vorkommen weiter: in Gebiete um das Mittelmeer, den Schottischen Raum, den Balkan, den Mitteleuropäischen Raum. Von diesen verbliebenen Gebieten scheint sie sich im letzten Jahrzehnt hier und da zögerlich in Vorstößen auszubreiten, z. B. in Schottland und in den Niederlanden. Deutschland besiedelt sie in zwei Kerngebieten:
im Westen die Eifel und den Hunsrück, im östlichen Teil den Harz und den Thüringer Wald. Neuere Funde außerhalb dieser Räume weisen auf eine Ausbreitung hin, die auch in Gebiete führt, in denen der Waldanteil relativ gering ist (s.Karte). Die verschiedenen Beutetierarten, nicht zuletzt die Kleinnagetiere, machen ihr die Eroberung derartiger Landstriche möglich. Die große Zersplitterung des Vorkommens auf mitteleuropäischem Gebiet hat den Anschein, dass Besiedlungen örtlich
gelingen, um an anderer Stelle wieder zu erlöschen; dieses Bild wird sicherlich aber auch durch die nur gebietsweise erfolgenden Nachweissuchen und die Zufälle
der Todfunde mit gezeichnet.
Die Naturschutzverbände sehen die Aufsichtsbehörden, insbesondere die Landkreise und Gemeinden, in der Pflicht, diese Auswüchse zu unterbinden und auf die Erhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zu bestehen. Es gebe hinreichende Möglichkeiten, dafür zu sorgen, dass das öffentliche Eigentum einschließlich der Wege unangetastet bleibe und Schäden repariert würden. Auch die Rückführung von Maisäckern in naturnahe Areale könne unter Pachtverzicht durch Kommunen und Ämter erfolgen. Feuchtgebiete enthalten ein besonders reiches Arteninventar, ob Insekten, wie farbenprächtige Schmetterlinge und Wasserkäfer, oder Wiesenvögel, wie Storch, Brachvogel oder Wildgänse. Wer Blumenwiesen statt Maiswüsten erleben möchte, kann das noch am ehesten in der Nähe von Gewässern. Diese Gebiete haben deshalb, auch nach Vorgaben der Europäischen Union, einen besonderen Schutzwert.
Nun allerdings verlautbaren einige maßgebende Agrarfunktionäre immer häufiger den rücksichtslosen Wunsch nach Freigabe auch feuchten Grünlandes für den Ackerbau. Wenn es sich um Hochwasserschutzgebiete handele, wären wasserbedingte Erosionsschäden das betriebs-wirtschaftliche Risiko des einzelnen Landwirts. Die Naturschutzverbände lehnen diese Vorstöße ab und sehen auch keinerlei Kompromissmöglichkeiten in Richtung Ackerbau. Das entspricht auch dem Wunsch der erholungssuchenden Bevölkerung, die sich am Gesang der Feldlerche oder dem Meckern der Bekassine erfreuen möchte und zwischen gülle-belasteten Maisfeldern immer weniger Gelegenheit dazu hat.
Weitere Informationen sind zu finden unter: www.bsh-natur.de
Ein aktuelles Merkblatt der BSH ist gerade erschienen: „Ist Landschaft reparierbar?“ - Text und Bilder stammen vom Botaniker Prof. Dr. Peter Janiesch (8 Seiten). - downloaden -
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36 Zeilen
ViSdP: Sonja Lübben (04407 - 5111)
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