Europäische Wildkatze
Ökoporträt 49 erschienen
Für den Ökotyp F.s. silvestris ist die mitteleuropäische Arealfläche in einige inselartige Vorkommen zerfallen, die hauptsächlich in
größeren Waldgebiete liegen, die als weniger gestörte Rückzugsräume gedeutet werden. (vgl. Abb. 7). Dafür werden Landschaftsveränderungen,
Verfolgung durch den Menschen, Konkurrenzdruck durch andere Raubtiere im Offenland und weitere
unbelegte Faktoren verantwortlich gemacht. Neuerdings wird die Wildkatze wieder in einigen Gebieten angetroffen, aus denen siein den letzten ca. 100 Jahren verschwunden war. Die Gründe dafür sind keineswegs klar. Dabei zeigt sich, dass Flüsse, Verkehrswege wie z. B. Autobahnen für die Wildkatzenicht unbedingt Ausbreitungsbarrieren sein müssen. Das war aber in einer anderen Landschaft sehr wohl zu beobachten.
Hier spielen örtliche Gegebenheiten, wie die Verteilung von Landschaftsstrukturen, die ausschlaggebende Rolle.
Seit geraumer Zeit verinselt sich im Areal ihr Vorkommen weiter: in Gebiete um das Mittelmeer, den Schottischen Raum, den Balkan, den Mitteleuropäischen Raum. Von diesen verbliebenen Gebieten scheint sie sich im letzten Jahrzehnt hier und da zögerlich in Vorstößen auszubreiten, z. B. in Schottland und in den Niederlanden. Deutschland besiedelt sie in zwei Kerngebieten:
im Westen die Eifel und den Hunsrück, im östlichen Teil den Harz und den Thüringer Wald. Neuere Funde außerhalb dieser Räume weisen auf eine Ausbreitung hin, die auch in Gebiete führt, in denen der Waldanteil relativ gering ist (s.Karte). Die verschiedenen Beutetierarten, nicht zuletzt die Kleinnagetiere, machen ihr die Eroberung derartiger Landstriche möglich. Die große Zersplitterung des Vorkommens auf mitteleuropäischem Gebiet hat den Anschein, dass Besiedlungen örtlich
gelingen, um an anderer Stelle wieder zu erlöschen; dieses Bild wird sicherlich aber auch durch die nur gebietsweise erfolgenden Nachweissuchen und die Zufälle
der Todfunde mit gezeichnet.
Alle Bemühungen von Seiten der BSH und anderer Verbände, diese negative Entwicklung zu stoppen und auf die Einhaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu drängen, die ein „Verschlechterungsverbot“ für die Flächenbewirtschaftung im Einzugsgebiet der Lethe aufgibt, haben bisher keinen Erfolg gebracht. Mehrere Anträge auf zusätzliche Ausweisungen als Landschafts- oder Naturschutzgebiet im Wassereinzugsgebiet der Oberen Lethe sind abgelehnt worden, zuletzt im Februar 2009.
Am 24.07.1985 hat die BSH beim Landkreis Cloppenburg den Antrag auf Landschaftsschutz im Bereich der Oberen Lethe gestellt. Auf der Konferenz zur Sanierung der Lethe und der Ahlhorner Fischteiche (später Lethe - Forum) am 16.08.1996 wurde die sofortige Ausweisung des Oberen Lethetals als Naturschutzgebiet mit Erschwernisausgleich für die betroffenen Landwirte gefordert. Auch auf den nachfolgenden Konferenzen des Lethe-Forums wurden immer wieder durchgreifende Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität angemahnt. Im November 2008 hat die BSH erneut einen Antrag auf Ausweisung eines Naturschutzgebietes im Bereich der Oberen Lethe an die Landkreise Cloppenburg und Oldenburg gestellt, der vom LK Cloppenburg wieder abgelehnt worden ist.
Schließlich wurden im November 1993 die Ahlhorner Fischteiche im engeren Umkreis durch die Bezirksregierung als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Dagegen ist für das Gebiet der Oberen Lethe bis heute nichts an Schutzmaßnahmen beschlossen worden. Auch das mit EU-Fördermitteln finanzierte Projekt „Farmers for Nature“ hat keine positiven Veränderungen gebracht, weil keine Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Pestizideinträge in die Lethe durchgeführt worden sind.
Deshalb appelliert nun die BSH an die Europäische Kommission - Generaldirektion Umwelt, als übergeordnete Instanz über das Bundesumweltministerium auf die Niedersächsische Landesregierung einzuwirken und mit Nachdruck im Bereich der Lethe die Einhaltung der FFH- Richtlinien einzufordern. Es sind dringend gezielte Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Pestizideinträge und zur Erhöhung der Wassermengen in der Lethe und im FFH-Gebiet Ahlhorner Fischteiche erforderlich. Dieses würde auch den Vorgaben aus der EU- Wasserrahmenrichtlinie entsprechen.
Luftbilder zu den Teichen sind unter anderem hier zu finden.
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Prof. Dr. Remmer Akkermann
Hubert Fenske, Jürgen Oppermann