Jun 15, 2010

Bezirksjägermeister ausgezeichnet


BSH  würdigt die langjährige Moderation zwischen Jagd und Naturschutz
Kategorie: General
Erstellt von: BSH

Rastede. Nach mehreren Jahrzehnten guter Zusammenarbeit zwischen der Biologischen Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems e.V. (BSH) und der Jägerschaft

Weser- Ems sei es endlich an der Zeit, mit dem Vorsitzenden des Bezirks Oldenburger Land, Günther Wemken, einen Hauptmoderator für die geleistete Arbeit zu

danken und zu ehren. Das betonte der Vorsitzende der BSH., Professor Dr. Remmer Akkermann, anlässlich einer kleinen Feierstunde in Hankhausen. Gekommen war auch die Stellvertretende Vorsitzende der BSH, Dr. Ursula Biermann.

Überreicht wurde eine großformatige Urkunde und angesichts der langjährigen  Förderungen von Feldgehölzen und naturnahen Lebensräumen auch eine in vollem Laub stehende kleine Hainbuche. Beides möge an diesen Tag erinnern, so Akkermann, und Anlass sein, in Sachen Wildbiotopen auf dem bisherigen Weg weiterzugehen.

Als besondere Leistung anerkennt die BSH die langjährige Vermittlung Günther Wemkens wildbiologischer und jagdkundlicher Lehrinhalte sowie Informationen aus der jagdlichen Praxis im rahmen univeersitärer Kurse und im Beirat der Schutzgemeinschaft.

Auch bei strittigen Fragen, ob Greifvögel, Kormorane oder jagdbares Wild der Wiesen und Feuchtgebiete war Wemken Berater und Motor zugleich, um statt der Probleme sachorientiert die Kooperation zu suchen.

Die Jägerschaft sei eine allgegenwärtige Realität. Also seien Naturschutzverbände –und die Landesjägerschaft Niedersachsen gehört auch dazu – aufgerufen, vor allem jene Arbeitsgebiete und Akteure zu stärken, die nicht nur dem jagdbaren Wild zugute komme, sondern Entwicklungsmöglichkeiten und Ruhezonen für alle Lebensgemeinschaften bewahren, von der Krautvegetation bis zu den Insekten und Singvögeln.

Verantwortlich : R. Hobbie

Die Naturschutzverbände sehen die Aufsichtsbehörden, insbesondere die Landkreise und Gemeinden, in der Pflicht, diese Auswüchse zu unterbinden und auf die Erhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zu bestehen. Es gebe hinreichende Möglichkeiten, dafür zu sorgen, dass das öffentliche Eigentum einschließlich der Wege unangetastet bleibe und Schäden repariert würden. Auch die Rückführung von Maisäckern in naturnahe Areale könne unter Pachtverzicht durch Kommunen und Ämter erfolgen. Feuchtgebiete enthalten ein besonders reiches Arteninventar, ob Insekten, wie farbenprächtige Schmetterlinge und Wasserkäfer, oder Wiesenvögel, wie Storch, Brachvogel oder Wildgänse. Wer Blumenwiesen statt Maiswüsten erleben möchte, kann das noch am ehesten in der Nähe von Gewässern. Diese Gebiete haben deshalb, auch nach Vorgaben der Europäischen Union, einen besonderen Schutzwert.

Nun allerdings verlautbaren einige maßgebende Agrarfunktionäre immer häufiger den rücksichtslosen Wunsch nach Freigabe auch feuchten Grünlandes für den Ackerbau. Wenn es sich um Hochwasserschutzgebiete handele, wären wasserbedingte Erosionsschäden das betriebs-wirtschaftliche Risiko des einzelnen Landwirts. Die Naturschutzverbände lehnen diese Vorstöße ab und sehen auch keinerlei Kompromissmöglichkeiten in Richtung Ackerbau. Das entspricht auch dem Wunsch der erholungssuchenden Bevölkerung, die sich am Gesang der Feldlerche oder dem Meckern der Bekassine erfreuen möchte und zwischen gülle-belasteten Maisfeldern immer weniger Gelegenheit dazu hat.

Weitere Informationen sind zu finden unter: www.bsh-natur.de

Ein aktuelles Merkblatt der BSH ist gerade erschienen: „Ist Landschaft reparierbar?“ - Text und Bilder stammen vom Botaniker Prof. Dr. Peter Janiesch (8 Seiten). - downloaden -

 

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ViSdP: Sonja Lübben (04407 - 5111)

 


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